von doro » 16.02.2010, 17:30
Wie-viel Geduld brauche ich eigentlich,um zu erfahren ob ein Antrag an die Krankenkasse auf Bezuschussung von XXX bearbeitet wird und ich einen entsprechenden Bescheid bekomme.Antrag gestellt am 14.09.2009 - Tel. angefragt am 30.10.2009 Antwort: Wird bearbeitet.Seit dem übe ich Gedukd :shock:
von Rehlein51 » 16.02.2010, 18:10
Hi Doro,
würde mal sagen, Deine Geduld sollte jetzt dem Ende zugehen. Auch Krankenkassen haben eine gewisse Bearbeitungszeit, aber diese ist entschieden zu lang. So lange brauche ja nicht einmal ich um einen Antrag zu bearbeiten und ich arbeite im Öffentlichen Dienst. Also entweder ans Telefon oder einen Besuch in der Krankenkasse. Etwas Druck hilft bekanntlich immer.
Liebe Grüße
Silvia
von hmengers » 16.02.2010, 22:02
Hallo Doro,
lt. SGB V MUSS innerhalb von max. 3 Monaten entschieden sein. Die zusätzliche Zeit für Rückfragen, ärztliche Stellungnahmen ist da schon einbezogen.
a) NIEMALS telefonisch nachfragen, sondern IMMER schriftlich (einen Vorgang produzieren und lästig sein!) Zuerst nach 4 Wochen nachfragen, dann im Rhythmus von ca. 3-4 Wochen.
b) Fast immer hilft eine Fristsetzung mit Androhung einer Untätigkeitsklage.
Gruß
Herbert
von doro » 09.03.2010, 10:45
Jaaa, nach Brief und gestriger böser Mail,habe ich heute Antwort bekommen:Abgelehnt.Mit Entschuldigung,das Ganze wäre bei denen wohl untergegangen.
von hmengers » 09.03.2010, 11:08
Hallo Doro,
ist die Ablehnung denn begründet oder willst Du Widerspruch einlegen? (Bin einfach nur neugierig
Herbert
von Siskinanamok » 24.03.2010, 19:20
Hallöchen Herbert,
wen kann man denn alles auf Untätigkeit verklagen?
Ich habe da die/den Deutsche Rentenversicherung Bund im Auge. Bearbeitet werden müsste ein Antrag auf Hinterbliebenenrente.
Darf ich denen sowas schreiben?
Lieben Gruß
Siski
von hmengers » 24.03.2010, 22:52
Hallo Siski,
auch das recht der DRV ist in einem Sozialgesetzbuch geregelt (SGB VI). Deshalb gilt § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Die Frist beträgt sechs Monate für den Bescheid und drei Monate für den Widerspruchsbescheid.
Sogenanntes "Deutsch" aus der Gesetzesbegründung: Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern. Sollte in dieser Zeit kein Bescheid eingehen, kann ohne Probleme Untätigkeitsklage erhoben werden.
Also nix wie ran!
Herbert
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