von traumlook66 » 19.08.2016, 12:19
Hallo,ich habe am 6.6.2016 einen Antrag auf ALG.1 gestellt,weil mein Krankengeldbezug endete (78 Wochen) und habe am 30.6.2016 mein erstes Arbeitslosengeld 1 bekommen.Am 11.8.2016 bekam ich Post vom Arbeitsamt,die Schrieben das sie meine Unterlagen ans Rentenamt abgegeben haben weil das Arbeitsamt ,nach Prüfung, nicht zuständig ist.Was heißt das jetzt für mich?? Wer zahlt nun?? Velleicht hat ja jemand Erfahrungen mit diesen Sachen und kan mir etwas dazu sagen! Liebe Gruße Torsten
von Börgi » 19.08.2016, 13:32
Hallo Traumlook66,
ich habe in der Zeit vor meiner Rentenbewilligung (3 Jahre krankgeschrieben) und auch während der Antragsbearbeitung Geld vom AA bekommen!! Auch im erste halben Jahr des Rentenbezugs bekam ich noch eine Aufstockung. Darüber hab ich mich sehr gewundert und dann mal beim Amt nachgefragt. Und bekam die Auskunft, meine Rente wäre nur befristet und könnte auch noch zu verdienen, deshalb hätte ich Anspruch!! Naja, ok, wenn die das sagen.
Nach den 6Monaten wurde meine Rente nach erneuter Gesundheitsprüfung in eine unbefristete EM umgewandelt und seit dem bin ich beim AA raus. Gott sei Dank, muß ich mich mit denen nicht mehr rum ärgern!!
Auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen!! Und dann zum zuständigen Sozialamt, da gibt es eine Abteilung speziell für Rentner, Du kannst ja nicht ohne ein "Penny" in der Tasche da stehen!! Erkundige Dich mal, geht auch übers WEB!!!
Viel Glück!!!
Liebe Wochenendgrüße von Börgi!!!
von 1margot2 » 19.08.2016, 14:17
Hallo,
die Rente bezahlt der Rentenversicherungsträger. Bei mir z.B. die Deutsche Rentenversicherung.
Ich habe auch nach meiner Arbeitslosigkeit AlG I (voll ausgenutzt) und bin dann in Altersrente für schwerbeschädigte. Nur 10,.. % Abzug.
LG Margot
von traumlook66 » 20.08.2016, 11:27
Börgi hat geschrieben:Hallo Traumlook66,
ich habe in der Zeit vor meiner Rentenbewilligung (3 Jahre krankgeschrieben) und auch während der Antragsbearbeitung Geld vom AA bekommen!! Auch im erste halben Jahr des Rentenbezugs bekam ich noch eine Aufstockung. Darüber hab ich mich sehr gewundert und dann mal beim Amt nachgefragt. Und bekam die Auskunft, meine Rente wäre nur befristet und könnte auch noch zu verdienen, deshalb hätte ich Anspruch!! Naja, ok, wenn die das sagen.
Nach den 6Monaten wurde meine Rente nach erneuter Gesundheitsprüfung in eine unbefristete EM umgewandelt und seit dem bin ich beim AA raus. Gott sei Dank, muß ich mich mit denen nicht mehr rum ärgern!!
Auf jeden Fall erstmal Widerspruch einlegen!! Und dann zum zuständigen Sozialamt, da gibt es eine Abteilung speziell für Rentner, Du kannst ja nicht ohne ein "Penny" in der Tasche da stehen!! Erkundige Dich mal, geht auch übers WEB!!!
Viel Glück!!!
Liebe Wochenendgrüße von Börgi!!!
von Renni » 20.08.2016, 14:04
Hallo Thorsten,
ich kenne das Thema aus eigener Erfahrung. Zu diesem Thema habe ich bei Facebook unter Dateien ein Schriftstück " Wiedereingliederung " verfasst. Da die Agentur für Arbeit deinen Antrag an den Rentenversicherungsträger weiter gegeben hat, wird von dieser Stelle aus eine Wiedereingliederungsmassnahme angestrebt. Es gilt immer noch REHA vor RENTE. Während der Eingliederung bekommst Du Übergangsgeld. Leider kommt es vor, dass die Zahlungen nicht geleistet werden, wenn Du das Geld brauchst. Ich würde in ein Servicecenter der Deutschen Rentenversicherung gehen und nach dem Stand der Bearbeitung fragen!
Liebe Grüße Renate
von jupiter9999 » 20.08.2016, 19:00
Hallo traumlook,
Was ich in deinem Beitrag nicht verstehe, warum schickt die Agentur für Arbeit deine Unterlagen an die Rentenversicherung? Hast du Erwerbsminderungsrente beantragt? Die Agentur für Arbeit kann für dich keinen Rentenantrag stellen. Das musst ja du selbst machen. Vielleicht hast du noch ein paar Informationen.
Grundsätzlich ist es so, dass nach Aussteuerung und Antrag auf Erwerbsminderungsrente die Agentur für Arbeit verpflichtet ist dir so lange Arbeitslosengeld zu bezahlen bis rechtskräftig über deinen Antrag über Erwerbsminderungsrente entschieden ist. Dies ergibt sich aus Paragraph 145 (Nahtlosigkeitsregelung).
Wenn die Agentur für Arbeit deinen Zustand so beurteilt, dass du an die Rentenversicherung verwiesen wirst dann gehe ich mal davon aus dass du momentan nicht arbeiten kannst. Schreib einfach noch ein wenig damit die Sache ein bisschen konkreter wird.
Kam irgendwann das Wort Wiedereingliederung zur Sprache? Und bist du dafür gesundheitlich überhaupt dazu in der Lage?
Aber selbst wenn es um eine Wiedereingliederung geht, ist die Agentur für Arbeit verpflichtet ab dem Tag der Aussteuerung bis zum Beginn einer Wiedereingliederung Arbeitslosengeld 1 an dich zu bezahlen. Darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch.
Erst ab dem ersten Tag der Wiedereingliederung hast du Anspruch auf Übergangsgeld von der Rentenversicherung.
Lieber Gruß Jupiter
von Renni » 21.08.2016, 11:41
Hallo Ihr Lieben,
ich möchte zum Verständnis einfügen. Mein Mann hat nach einer langen Erkrankung und Kündigung Arbeitslosengeld erhalten. Die Zahlung wurde ohne eine Benachrichtigung vom Arbeitsamt eingestellt. Daraufhin frage mein Mann beim Arbeitsamt nach. Die Antwort war, dass nun der Rentenversicherungsträger zuständig und die Leistung dort beantragt werden muss. Mein Mann ging zur Rentenversicherung und stellte auf einen Antrag auf Eu Rente und den Antrag auf Widereingliederung. Er machte dann eine weitere handwerkliche Ausbildung mit Bezug des Übergangsgeldes. Bei mir war auch klar, dass ich in meinem erlernten Beruf, nach der OP, nicht mehr arbeiten kann. Von Arbeitgeber gekündigt und dann nur kurze Zeit Arbeitslosengeld erhalten mit der Aufforderung beim der Rentenversicherung einen Antrag auf Rente zu stellen. Das gleiche wieder den Rentenantrag mit Antrag auf eine Wiedereingliederungsmaßnahme.
Ich kann hier nur aus meinen Erfahrungen mit dem Arbeitsamt in Hamburg berichten.
Vielleicht ist es abhängig in welchen Landesteilen die zuständigen Sozialversicherungen über Anträge entscheiden?
Liebe Grüße Renate
von jupiter9999 » 21.08.2016, 13:18
Hallo Renni,
Irgendwie verstehe ich das nicht
Warum stellst du einen Rentenantrag und gleichzeitig einen Antrag auf Wiedereingliederung? Das gleiche gilt für deinen Mann, wenn ich das richtig verstanden habe.
Entweder bin ich gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten, dann stelle ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Oder ich bin noch in der Lage zu arbeiten, dann stelle ich einen Antrag auf Wiedereingliederung. Aber beides zusammen widerspricht sich doch eigentlich.
Die Rentenversicherung freut sich natürlich über jede Wiedereingliederung, denn somit spart sie sich eine Zahlung der Erwerbsminderungsrente.
Vielleicht habe ich auch was falsch verstanden.
Lieber Gruß Jupiter
von 1margot2 » 21.08.2016, 16:50
Hallo Renni,
also du solltest dich mal genau erkundigen, was du eigentlich - oder ihr- willst oder wollt.
Wollt ihr wieder arbeiten gehen und Gehalt verdienen oder wollt ihr Rente und die richtige Rente beantragen.
Beides geht ja nun wirklich nicht.
LG Margot
von Renni » 21.08.2016, 17:30
Hallo Ihr Lieben,
der Ablauf war, dass wir beide erkrankten und unseren Beruf in der Altenpflege mit Stomaoperation und Tischler mit Asbestose nicht mehr ausfüllen konnten.
Nicht zeitgleich. Das Versorgungsamt hat den Kündigungen zugestimmt. Danach waren wir arbeitslos und bezogen Arbeitslosengeld. Bei meinem Mann wurde ohne Ankündigung die Zahlung des Arbeitslosengeldes eingestellt. Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass nun die Rentenversicherung zuständig ist. Da er nicht mehr in seinem Beruf arbeiten ( Staubbelastung) konnte, wurde der Antrag auf berufliche Rehabilitation gestellt. Die Leistungen des Arbeitsamtes waren eingestellt, also kein Geld.
In unserem Sozialstaat ist geregelt, dass keiner nach Erkrankung und Behinderung ohne Absicherung ist. Deswegen wurden die Sozialversicherungen eingeführt.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html
Also einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente (nach dem alten Gesetz) . Erstmal bis zur weiteren Ausbildung gab es die Rentenzahlung. Während der Ausbildung wurde das Übergangsgeld gezahlt und danach wieder Rente.
Ich habe nach der Anschlussheilbehandlung einen Rentenantrag gestellt. Es wurde erstmal Rente gezahlt und eine Ausbildung als Wiedereingliederung als berufliche Rehabilitation bewilligt.
Wer sagt, dass es nicht möglich ist mit Behinderungen durch Erkrankung wieder in der Arbeitswelt einen Arbeitsplatz zu finden? Bei den Arbeitsämter gibt es Abteilungen für Menschen die mit Behinderung einen Arbeitsplatz suchen ? Warum gibt es die Einrichtung des " Berufsförderungswerkes"?
Ich hoffe ich konnte einiges erklären.
Übrigens die Gesetze zur Rehabilitation im SGB haben sich nicht verändert.
Das ist ein Teil der Inklusion als soziologischer Begriff. Er beschreibt das Konzept in einer Gesellschaft, in der jeder Mensch akzeptiert wird und gleichberechtigt und selbstbestimmt an dieser teilhaben kann – unabhängig von Geschlecht, Alter oder Herkunft, von Religionszugehörigkeit oder Bildung, von eventuellen Behinderungen oder sonstigen individuellen Merkmalen.
Liebe Grüße Renate
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