von doro » 28.08.2010, 18:36
Wer eine Parkerleichterung beantragt, sollte sich vorher genau erkundigen,wem sie zusteht.Sonst ist die Enttäuschung bei Ablehnung gross.So schreibt das Gesetz z.B. folgendes fest:Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der "aG"-Regelung
Schwerbehinderte Menschen, die keine außergewöhnliche Gehbehinderung nach Ziffer 1 haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Form der Parkerleichterung erhalten, nämlich die „Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb der „aG“-Regelung“. Folgende Personengruppen können diese im beantragen:
* Gehbehinderte mit dem Merkzeichen „G“ im Schwerbehindertenausweis, sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens „aG“ nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung von mindestens 70 % haben und maximaler Aktionsradius ca. 100 m),
* Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulkerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 %,
* Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70
%.
Quelle: http://www.dueren.de/buergerservice/bue ... ehinderte/
Diese Regelung gilt BUNDESWEIT.Wer das Glück hat,eine Parkerleichterung zu erhalten ohne daß eines der obigen Merkmale zutrifft, der hat einfach Glück gehabt.
von Seehund » 29.08.2010, 12:31
Hallo Ihr lieben ,
Ja das ist sowas mit der Parkerleichterung . Also nun mal so zur Info ,ich hab eine Schwerbehindertenausweis mit G und RF sowie 100% auf unb befristete zeit . Jetzt kahm das Stoma noch dazu dafür hätte ich laut Sachbearbeiter 50% bekommen . Da ich ja mit der Landesregierung Hessen in Verbindung steh und die sich der Sache nochmals annehmen hätte ich aber trotzdem mal eine Frage ,kennt jemand das merkzeichen G lith ??????? Weil man bekommt unter bestimmten vorraussetzungen dieses Merkzeichen und erhält damit die Parkerleichterung .
ganz liebe Grüße
Seehund
von hmengers » 29.08.2010, 12:55
Hallo lieber Seehund,
an Deiner Stelle würde ich mit dem Versuch, neue Merkzeichen zu bekommen SEHR vorsichtig umgehen. Denn normalerweise gibt es das MZ RF bei 100 % und G NICHT! Wenn man Dir zukünftig das eine gewährt und das andere (wo Du es schon mal bekommen hast ) streicht, kommst Du vom Regen in die Traufe.
Gruß
Herbert
von Seehund » 29.08.2010, 13:19
Wieso bekommt man das denn nicht ???
Ich bin hochgradig Schwerhörig auf beiden Ohren und auch noch G Behindert .Wieso sollte man das eine streichen ?
von hmengers » 29.08.2010, 15:53
Hallo,
das Merkzeichen RF gibt es normalerweise auch wegen hochgradiger Schwerhörigkeit nicht, noch nicht einmal bei einer hohen Querschnittlähmung im Halswirbelbreich oder vergleichbarer behinderung, wenn Du mit Begleitung das Haus verlassen und "am Leben in der Gemeinschaft teilhaben" kannst. Drum besser vorsichtig sein, wenn das schon im SBA steht. (schon mehrfach vom BSG ausgeurteilt)
Herbert
von Seehund » 29.08.2010, 16:33
Hallo Herbert,
Das hab ich eben gefunden .
Merkzeichen RF
- Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht -
Die gesundheitlichen Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht sind erfüllt bei:
Blinden oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderten Menschen mit einem GdB von wenigstens 60 allein wegen der Sehbehinderung.
Hörgeschädigten,
die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist. Letzteres ist dann nicht möglich, wenn an beiden Ohren mindestens eine hochgradige kombinierte Schwerhörigkeit oder hochgradige Innenohrschwerhörigkeit vorliegt und hierfür ein GdB von wenigstens 50 anzusetzen ist. Bei reinen Schallleitungsschwerhörigkeiten sind die gesundheitlichen Voraussetzungen im allgemeinen nicht erfüllt, da in diesen Fällen bei Benutzung von Hörhilfen eine ausreichende Verständigung möglich ist
Ich hab eine solche Schwerhöhrigkeit ,leider
ganz liebe Grüße
Seehund
von doro » 29.08.2010, 19:46
*räusper*
Hätte ich jemanden der, wie sagt man so schön, vom "Fach" ist und der mir rät keine schlafenden Hunde zu wecken.Da wäre ich wachsam. Aber ich bin ja auch nur die doro und kein Nordseetier
von hmengers » 29.08.2010, 21:28
Hallo Seehund,
a) Danke für die exakte Definition, die "gehörlos" für die Voraussetzung RF konkreter definiert als es mir bekannt war. (Man kann ja nicht immer alles wissen )
b) Ich wollte Dich nur aus meiner Erfahrung heraus warnen, weil es eben solche und solche Sachbearbveiter gibt, die dann möglicherweise darüber streiten, ob bei Deinen 100 % GdB die Hörbeeinträchtigung 50 % oder weniger ausmachen, als ob es von ihrem eigenen Konto gehen würde.
Herbert
von Seehund » 30.08.2010, 12:45
Hallo Herbert ,
Ich danke dir für Deine Antwort . Ich bin ja froh wenn jemand Ahnung von dem ganzen hat und Ich Danke Dir für Wahrnung. Ja das hab ich schon mitbekommen das es von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter unterschiedlich ist . Obwohl es ja eigentlich eine ungerechtigkeit ist das der Sachbearbeietr aus eigenem ermessen handeln kann .
Mal ganz erlich was haben die denn davon von verschiedenen Kranken und Behinderten mal so mal so zu entscheiden . Ich finde es ist doch schon schlimm genug das der Mensch so Krnak ansich ist ,oder?? Viele haben so schlimme Leiden und müßen sooooo kämpfen um ein bischen was zu erhalten . Es ist so schlimm ,es gibt so viel Elend . Meiner Meinung nach sollten die das zwar genau prüfen aber dann wenn feststeht was der ein oder andere hat ,dann sollt er das auch bekommen .Ob Merkzeichen oder Parkerleichterung ganz gleich . Oder wie denkst Du dadrüber .
Ich binzwar nur ein kleiner Seehund mit Stoma ,Schwerhöhrig ,Gehbehindert, Schwer Pankreas krank aber es gibt noch viel schlimmeres .
ganz liebe Grüße
Seehund
von hmengers » 30.08.2010, 12:55
Ich stimme Dir zu!Meiner Meinung nach sollten die das zwar genau prüfen aber dann wenn feststeht was der ein oder andere hat ,dann sollt er das auch bekommen .Ob Merkzeichen oder Parkerleichterung ganz gleich . Oder wie denkst Du darüber?
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