von DO9TNT » 24.08.2010, 13:56
Hallo zusammen.
Habe heute meinen Bescheid bekommen.
Zur Begründung heißt es dort:
Teilverlust Dickdarm und starke Verwachsungen nach BauOP: 10%
Das Stoma kann nicht berücksichtigt werden, da dieses, nach momentanen Aussagen, nicht länger als 6 Monate bleibt (ganz genau nur 3 Monate).
Klingt alles logisch. Oder was meint ihr dazu?
Zu meiner Krankengeschichte:
Sigmaresektion ca. 30cm
und momentenes Ileostoma bis zum 5.10. (wenn am 04.10. alles i.O. ist.)
Gruß
Tom
von Mohnblume » 24.08.2010, 14:38
Hallo Tom,
ich würde sicherheitshalber Einspruch einlegen.
Dann versäumst Du keine Fristen.
10 % scheint mir zu wenig....
Genaue Auskünfte kann Dir bestimmt hmengers geben.
Schreib ihm ggf eine PN !!
Viele Grüße
Mohnblume
von Rehlein51 » 24.08.2010, 14:53
Hallo Tom,
ich habe seinerzeit darauf hingewiesen, dass eine Rückverlegung ansteht. Trotzdem wurde mein GdB von 50 auf 70 angehoben. Wenn die RV erfolgreich war, kann der GdB immer noch wieder runtergesetzt werden.
Also auf jeden Fall Einspruch.
Grüße
Silvia
von Biggi0001 » 24.08.2010, 15:19
Ich glaube weniger, dass hier Aussicht auf Erfolg besteht.
Lt. gesetzlicher Vorgaben MUSS ein Zustand zwingend mehr als 6 Monate (minimum!) anhalten, dies ist lt. deinen eigenen Angaben nicht der Fall.
"Nur" Dickdarmteilverlust hat nichts zu sagen ... selbst wenn eine erhebliche Länge verloren wäre, spielt das keine Rolle, so lang daraus keine nachweisbaren(!), langanhaltenden gesundheitlichen Abweichungen zum "Normalbefinden" eines altersmässig vergleichbaren Patienten vorliegen.
Ich halte einen Einspruch hier für vertane Zeit und Energie.
LG, Biggi
von Edie » 24.08.2010, 15:29
Hallo,
10% erscheinen mir wirklich wenig???
Ich habe schon festgestellt, dass das jedes Versorgungsamt unterschiedlich macht und dann auch noch im Versorgungsamt unterschiedlich ist, abhängig vom bearbeitenden Sachbarbeiter.
Also notfalls Widerspruch einlegen. Hast Du denn genügend Krankheitsbefunde mitgeschickt? Mein Arzt hatte mir alles möglich und unmögliche fotokopiert. Ein Teil wurde nicht anerkannt, aber sonst recht viel.
Liebe Grüße
Sabine
von Wallaby » 24.08.2010, 16:01
Hallo Tom,
klar könntest Du Widerspruch einlegen.
Aber mal ehrlich: Selbst wenn Du dadurch einen GdB von 20 odwer 25 bekommen würdest... Was hättest Du effektiv davon?
Hast Du Dich da mal sachkundig gemacht?
Guck Dir mal diesen Beitrag hier an, der hilft Dir vielleicht ein wenig bei Deinen Überlegungen:
Beitrag
Lieben Gruß
Wallaby-Bärbel
von Frank38 » 24.08.2010, 16:49
Huhu Tom,
da dein Stoma nur 6 Monate bleibt und davon ist der Sacharbieter ausgegangen laut denn Befunden vom KH oder vom Arzt, gibt es nur 10%, hätte auch 20% geben können, aber das ist eigentlich egal, ich würde da garnichts machen erst wenn das Stoma länger als 6 Monate bleiben sollte oder eine RV nicht möglich sein sollte für längeren Zeitraum, sich mit dem Arzt zusammen setzen neuen Antrag machen oder halt Verschlimmerungsantrag das muss dein Arzt dann ausführlich begründen.
Hier mal ein kleiner Auszug:
Für die Beurteilung des Grades der Behinderung (GdB) sind § 30 Abs. 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) und die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" maßgebend. Der GdB richtet sich nach dem Ausmaß der Funktionsausfälle. Gesundheitsstörungen, die keinen Funktionsausfall verursachen, können sich nicht auf den GdB und/oder ein Merkzeichen auswirken.
Liegen mehrere Funktionsbeeinträchtigungen vor, so ist der GdB nach deren Auswirkungen in ihrer Gesamtheit unter Berücksichtigung ihrer wechselseitigen Beziehungen festzustellen (§ 69 Abs. 3 Satz 1 SGB IX). Eine Addition der GdB-Werte für die einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ist nicht zulässig. In der Regel führen zusätzliche leichte Funktionsbeeinträchtigungen, die nur einen GdB von 10 bedingen, nicht zu einer wesentlichen Zunahme des Ausmaßes der Gesamtbeeinträchtigung, die bei dem Gesamt-GdB berücksichtigt werden könnte, auch dann nicht, wenn mehrere derartige leichte Funktionsbeeinträchtigungen nebeneinander bestehen. Auch bei leichten Funktionsbeeinträchtigungen mit einem GdB von 20 ist es vielfach nicht gerechtfertigt, auf eine wesentliche Zunahme des Ausmaßes der Gesamtfunktionsbeeinträchtigung (Gesamt-GdB) zu schließen.
Vorübergehende Funktionsbeeinträchtigungen / Gesundheitsstörungen sind nicht zu berücksichtigen. Als vorübergehend gilt ein Zeitraum bis zu sechs Monaten.
Aus dem GdB kann nicht auf das Ausmaß der Leistungsfähigkeit geschlossen werden. Die Beurteilung des GdB erfolgt grundsätzlich unabhängig vom ausgeübten oder angestrebten Beruf.
lg Frank
von Sabine049 » 24.08.2010, 17:05
Zitat Biggi0001: Lt. gesetzlicher Vorgaben MUSS ein Zustand zwingend mehr als 6 Monate (minimum!) anhalten, dies ist lt. deinen eigenen Angaben nicht der Fall.
von Seehund » 27.08.2010, 13:38
Hallo Ihr lieben ,
Bei mir wurde die Parkerleichterung heut abgelehnt weil angeblich keine neuen gesundheitlichen Gebrächen dazu gekommen wären . Dann frag ich mich doch allen ernstes was es ist was ich am Bauch hängen hab . Also der Mann vom Versorgungsamt hat heut gesagt das das Stoma zwar da ist aber ich sollte doch noch ein Urostoma haben dann würde die Parkerleichterung ausgestellt. Er hätte ja die Gesetzte nicht gemacht sondern das Land hessen .
Ich hab den Schwerbehindertenbeauftragtne des Land Hessens schon eingeschaltet und da wurde mir gesagt das es rein eine ermessenssache ist wie die vom Versorgungsamt handel. Also geh ich dann mal davon aus das wenn den Herren mein Gesicht oder irgend was anderes nicht passt das man dann abgelehnt wird oder wie seh ich die Sache.
Ganz liebe Grüße
Seehund
von Webkänguru » 27.08.2010, 16:00
Hallo Seehund,
eine Ermessensentscheidung solltest du nicht persönlich nehmen, sicherlich liegt es nicht daran, ob dem Sachbearbeiter deine Nase passt oder nicht.
Es gibt Richtlinien und Vorgaben, nach denen auf den Ämtern entschieden wird. Bestehen Zweifel ob dir ein bestimmter Nachteilsausgleich zusteht, dann liegt es halt im Ermessen des Sachbearbeiters ... der eine lehnt ab, ein anderer genehmigt. Und entschieden wird dabei eigentlich nur nach Aktenlage.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
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