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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung – Seite 3

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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27 Beiträge • Seite 3 von 31, 2, 3

Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Hanna70 » 11.01.2015, 16:40

;) Liebe doro,

für mich war der Unterschied zu Sachsen relevant. :DD

:winke: :winke:

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Hanna70

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Hanna70 » 11.01.2015, 16:46

Hallo Balu,

sorry, mein Beitrag ist in Deinem Fall :themaVerfehlt:

Ich hatte nicht beachtet, dass Du ja MC hast. :oops:

:winke: :winke: Rosi

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Hanna70

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von doro » 11.01.2015, 18:34

Hanna70 hat geschrieben:;) Liebe doro,

für mich war der Unterschied zu Sachsen relevant. :DD

:winke: :winke:

Na ja, ich habe ja das Vergnügen ab und an über die Elbbrücke nach SH zu kommen :DD , deshalb singe ich nicht nur: Wir sind die Niedersachsen.... sondern auch : Schleswig Holstein Meerumslungen :band: und Sturmflutwarnungen tendieren uns heute nicht, das ist Hamburg.Sorry auch hier :themaVerfehlt:
Allerdings finde ich, wenn die rosa Parkerleichterung bundesweit gültig ist, wäre es gut, wenn die Standarts dafür einheitlich wären.

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doro

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Hanna70 » 11.01.2015, 19:44

doro hat geschrieben:Allerdings finde ich, wenn die rosa Parkerleichterung bundesweit gültig ist, wäre es gut, wenn die Standarts dafür einheitlich wären.


Das sehe ich auch so. Und manchmal werden die Standards sogar von Bürozimmer zu Bürozimmer (Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter) im gleichen Rathaus recht unterschiedlich angewandt. :schlecht: :x

Schon aus diesem Grund sollte man immer in Widerspruch gehen, wenn man mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist.

:winke: :winke:

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Hanna70

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von mizzi » 20.08.2015, 01:13

darf ich fragen wie ihr so mit euren erleichterungen zurecht kommt?

(hier in bayern)

ich habe mir auch mühselig die erleichterung erkämpft mit ebenso 60 gdb mc (trotz ettlicher bechwerden und entsprechender arztbriefe, nach gerichtlicher einigung auf anraten des anwaltes, da man bei uns wohl nicht viel mehr bekommt... der amtsarzt hat nur den brief halb überflogen, welcher vergleichsweise vorgelegt wurde mit dem hinweis dass dieser nachweislich falsch ist und deswegen vorherige diagnosen auch fraglich - man hatte mein colostoma einfach mal zum illeo umgeschrieben weil ja schließlich nur durchfälle kamen, zwischendurch war es mal doppelläufig trotz hartmann, berichte sind teilweise ganz verschwunden etc. ) bei gesamt 80 gdb ...eigentlich wollten wir zu den 80% das G oder eben das aG da ich oft auch extreme schmerzen in den gelenken und muskeln bekomme (schon nach kurzen strecken) von den versorgungs- und kreislaufproblemen ganz abgesehen. der richter wollte mich noch einschüchtern und klopfte sprüche wie "die beine wären ja noch funktional und dran" - sind sie bei blinden auch und dennoch dürfen die auf behindertenparkplätzen parken... nicht, dass ich sie beneide aber verstehen tu ich diese regelungen nicht.

ich hatte mich riesig gefreut, dass und als es die erleichterung endlich gab, da auch vor dem stoma mit versorgungsproblemen auch schon der weg zur nächsten toilette von einem freien parkplatz meist zu weit war und ich mir tatsächlich eine "erleichterung" versprach,
tatsächlich sieht es aber nun so aus, dass ich den ausweis so gut wie nie nutzen kann. ich bekomme regelmäßig verwarnungen, dass ich das nächste mal wenn ich keinen parkschein löse beim nächsten mal abgeschleppt werde oder entsprechend hohe bußgelder zu zahlen hätte und das weitaus schlimmere, wenn es "kritisch" wird und ich einen parkplatz benötigen würde, ist trotzdem außer den behindertenparkplätzen nur weit außerhalb ein parkplatz frei. zuletzt dachte ich mir nagut halteverbot darfst du nun ja auch damit, habe dort gehalten, kam nach zehn minuten wieder, war der nette herr schon am strafzettel über 35 euro am ausstellen, da wenn auch nicht gekennzeichnet, das halteverbot an dieser stelle kein "richtiges" halteverbot sondern eine ladezone wäre und ich deswegen dort nicht parken dürfte. bei anfragen an parkhäuser oder privaten parkplätzen u.ä. ob es parkplätze mit kürzeren wegstrecken gäbe, wird man abgewiesen dass man ebenso wie jeder andere zu zahlen und laufen hätte wenn kein "richtiger" parkausweis vorliegt. zuparken (in zweiter reihe) will und darf man ja auch keinen und am ende sind meine laufwege dann doch eigentlich immer wieder so weit, wie ohne die erleichterung,

denn wo parken wenn kein parkplatz frei und kein halteverbot in der nähe :?

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mizzi

Mitglied

Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von doro » 20.08.2015, 08:11

Hallo mizzi,

Ich bin froh, das ich die Psrkerleichterung habe und sie nutzen kann. auch wenn es immer weniger Parkplätze gibt,wo ich sie einsetzen kann.
Natürlich fühle ich mich oft kränker als meine 100 GdB ;) Aber einmal ganz ehrlich,wenn alle mit rosa Erleichterung die ausgewiesenen Behindertenparkplätze nutzen würden,gäbe es dort auch kaum noch freie Plätze.Na Klar, was brauchen Blinde Menschen genau diese Parkplätze? sie können ja außerdem kein Auto fahren ( Ironie Modus aus ) so habe ich auch einmal gedacht. :cry:
Ich freue ich mich, das ich noch laufen mag, keine Parkgebühr auf PRkplätzen zahlen muss,auf Einwohnerparkplätzen parken darf und zur Not auch länger als 3 Stunden auf Parkplätzen stehen darf.
Schau Dir einmal die Vorzüge des rosa Lappens an und freue Dich, das Du ihn einsetzen darfst. :winke: :DD

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doro

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Antrag auf Höherstufung (GDB) und Parkerleichterung

Beitrag von Hanna70 » 20.08.2015, 12:18

Hallo mizzi,

ich habe 100 GdB mit den Merkzeichen G und RF und ich könnte nicht mal selbst mit dem Auto fahren. Ich kann den orangenen Parkausweis nur nutzen, wenn mich jemand fährt. Aber ich sehe es wie doro, ich freue mich einfach, WENN ich ihn nutzen kann. Die Bedingungen für einen Behindertenparkplatz sind sehr eindeutig. Da gibt es keine Auslegungsmöglichkeiten.

Hast Du schon einmal einen Rollstuhlfahrer beim Aus- oder Einsteigen am Auto gesehen? Da bin ich doch froh, dass ich "nur" den orangenen Parkausweis habe.

LG Rosi

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Hanna70

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