von Vinnie » 13.03.2014, 21:30
Guten Abend zusammen,
heute flatterte der Antrag auf Rehabilitation durch die zuständige Krankenkasse meines Lebensgefährten ins Haus.
Kurz zur Vorgeschichte:
Er ist seit dem 9.9.2013 Arbeitsunfähig durch CU. Am 30.11. erfolgte eine Kolektomie mit Pouchanlage und vorrübergehendem Ileostoma.
Seit gestern befindet er sich wieder im KH, heute war die Rückverlegung.
Gestern erhielt er einen Anruf von seiner KK zwecks der Reha. Als er sagte das er sich zur Zeit im KH befindet und heute die OP ist, erwiderte man ihm, das der Zeitpunkt doch nun günstig sei und schwupps war der Antrag heute da.
Persönlich finde ich es etwas unverfroren nicht abzuwarten, bis er aus dem KH entlassen wird, denn er hat ja nur 4 Wochen zeit um in Widerspruch zu gehen. Man wusste doch gestern noch gar nicht und man weis es heute auch noch nicht, wie sich das entwickelt nach der OP.
Egal...
Ist es nicht so, das ein mediz. Gutachten vorliegen muss bevor die KK den Antrag los schickt?
Ein Gutachten wurde aber noch nie gemacht.
Es steht lediglich im Briefkopf, das eine ärztliche Stellungsnahme vorliegt, nach dem die Erwerbsfähigkeit zurzeit erheblich gefährdet oder gemindert ist.
Lohnt sich in diesem Fall ein Widerspruch?
Liebe Grüße
Jana
von Hanna70 » 13.03.2014, 21:47
Hallo Vinnie,
viele Patienten wollen nach so einer Krankengeschichte eine Reha und bekommen sie nicht. Bei Deinem Lebensgefährten schint es wohl genau anders herum zu sein. ???
Mit "der Zeitpunkt ist günstig" ist wahrscheinlich gemeint, dass er dann gleich eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bekommen könnte. Die müsste dann innerhalb von 2 Wochen nach der KH-Entlassung angetreten werden und würde vom Sozialdienst des KH in die Wege geleitet werden.
Ein Gutachten muss nicht erstellt werden, wenn der behandelnde Arzt eine Kur befürwortet, egal ob AHB oder Reha.
Grundsätzlich muss man nichts müssen, wobei ich allerdings nicht weiß, wie sich die Ablehnung einer Reha-Maßnahme auf Krankengeld oder Wiedereingliederung auswirkt.
LG Rosi
(Übrigens, falls ihr eine zusätzliche KH-Tagegeld-Versicherung habt, würde Dein Lebensgefährte für eine AHB auch KH-Tagegeld bekommen.)
von Vinnie » 13.03.2014, 21:59
Hallo Rosi
AHB und Reha sind 2 verschiende Paar Schuhe.
Hier sitzt nämlich die Rentenversicherung schon mit im Boot.
Quelle: https://krankengeld24.de/20120615121/kr ... ankenkasseNach § 51 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Nr. V (SGB V) kann die Krankenkasse Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist, eine Frist von 10 Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Wird der Antrag innerhalb der Frist nicht gestellt, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist; bei späterer Antragstellung lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tage der Antragstellung wieder auf.
Ob die Erwerbsfähigkeit des Versicherten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann nur durch ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erfolgen. Das Gutachten muss inhaltlich bestimmte Anforderungen enthalten. U. a. sind Aussagen zur Belastbarkeit bzw. Leistungs- und Funktionseinschränkungen des Versicherten zu treffen und ob eine Aussicht besteht, dass durch eine Reha-Maßnahme die Erwerbsfähigkeit oder die zuletzt ausgeübte Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann.
von Hanna70 » 13.03.2014, 22:36
Hallo Jana,
klar sind AHB und Reha zwei Paar verschiedene Schuhe.
Ich hatte während meiner Berufstätigkeit eine Reha wegen Wirbelsäulenbeschwerden. Die war ohne Krankschreibung unmittelbar vorher und nachher. Da war kein Gutachten notwendig, hat lediglich der behandelnde Orthopäde beantragt.
Später hatte ich noch 3 x eine AHB nach OPs. Da war ich allerdings schon in Altersrente. Darum schrieb ich ja, dass ich nicht weiß, wie sich das auswirkt, wenn man die Kur ablehnt.
Vielleicht meldet sich hier noch ein Experte in solchen Fragen. Ansonsten würde ich bei der KK nach den Konsequenzen im Falle einer Ablehnung der Reha fragen.
Im Grunde ist es für jeden eine ganz persönliche Abwägensfrage, ob man eine Kur in Anspruch nimmt oder nicht. Aber wenn die KK auf die Paragraphen des SGBes pocht... Wobei in dem von Dir zitierten Auszug steht "... kann die Krankenkasse..."
LG Rosi
von Frederica » 13.03.2014, 23:00
Hallo Jana,
meine Schwester war wegen Brustkrebs längere Zeit krank geschrieben. Nachdem sie operiert und ihre Bestrahlung durch war, bekam sie auch die Aufforderung von ihrer KK eine Reha zu beantragen. Es ist schon länger her, aber ihr wurde damals glashart gesagt, dass sie keine weiteren Leistungen der Krankenkasse bekommen würde, wenn sie diesen Antrag nicht stellt. Sie wollte auch nicht zur Reha, ist dann aber letztendlich doch gefahren.
Liebe Grüße
Frederica
von charla » 14.03.2014, 07:47
Hallo Vinnie!
Anstelle Deines LG würde ich die REha machen,
vor allem, wenn er noch einige Zeit im Arbeitsleben steht.
In dieser Zeit kann er sich an den Umgang mit seiner neuen
gesundheitlichen Situation gewöhnen.
Besser jetzt 3 Wochen Reha als später immer wieder krankgeschrieben.
Das wird auch sein Arbeitgeber so sehen.
Bez. der KK würde ich schriftlich! die Situation schildern
und um Aussetzung der Entscheidung bis kurz vor Entlassung aus der Klinik bitten.
Viel Erfolg und alles Gute!
charla
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe