von hoffnung » 25.09.2009, 13:06
brauche mal euren rat.
mein mann war, auf drängen seiner KK 4 wochen in reha. diese war erfolglos. deshalb gilt der antrag auf teilhabe als rentenantrag ( $116 abs. 2 des sechsten buches des sozialgesetzbuches - sgb VI - ).
nachdem er 2 x bei einem gutachter der RV war bekam er jetzt ein schreiben das er volle erwerbsminderungsrente bekommt und einen formgerechten rentenantrag stellen soll.
jetzt meine frage, wo stell ich am besten den antrag. bei einer beratungsstele der RV oder bei einem privaten rentenberater?
entscheidet der berater der RV eher zugunsten der RV oder beraten beide gleich gut.
liebe grüsse
ute
von tierfreund » 25.09.2009, 13:14
Ute,
gute Frage...
Meinen habe ich damals direkt bei der RV gestellt.
Erst kam die Ablehnung nach x besuchen bei Gutachtern und nach einem gesalzenem Wiederspruch,den ich schrieb,haben sie meinen Antrag denn doch befürwortet und genemigt..
Aber vielleicht meldet sich noch jemand hier,der dir noch mehr Infos geben kann.
Daumen dafür sind gedrückt!
LG Tanja
von Linie 22 » 25.09.2009, 14:19
hoffnung hat geschrieben: einen formgerechten rentenantrag stellen soll.
jetzt meine frage, wo stell ich am besten den antrag. bei einer beratungsstele der RV oder bei einem privaten rentenberater?
Ich habe meinen Antrag damals, so fern möglich, selbst ausgefüllt und danach, der Vollständig- und Richtigkeit halber, gemeinsam mit einem Sachbearbeiter des RV-trägers abgeglichen.
Alles Weitere wurde über sehr lange Zeit durch den RV-er bearbeitet.
Tschüüüss. schitt. r.anträge, grüßt Silke (Linie 22)
von Jutta B » 25.09.2009, 16:48
Hallo Ute,
biggi wird dir hierzu noch viele gute Ratschläge geben können.
Den formgerechten Antrag beim RV holen, wenn dies mit Termin geschieht, wird der Tag der Terminvereinbarung als Beginn der Rente genommen. Ich möchte dir aber zudem raten, alles mit einem Rentenberater durch zu gehen, den Antrag vervollständigen und dann einschicken.
Einige meiner Bekannten, sowie auch ich gingen ganz gutläubig an die Sache ran, erledigten alles mit dem RV-Sachbearbeiter vor Ort. War einfach, dennoch kamen viele Rückfragen. Bei 6 von uns 11 EWM-Renter war die Rente FALSCH berechnet !!!
von angeli » 25.09.2009, 17:54
Bei 6 von uns 11 EWM-Renter war die Rente FALSCH berechnet !!!
von hmengers » 25.09.2009, 22:35
Hallo,
zu den Rentenbescheiden: GANZ richtig sind ohnehin nur zwei von drei Bescheiden. Abweichungen sind manchmal nach unten, manchmal nach oben, aber oft nicht viel. Wenn der Betrag UNGEFÄHR mit dem vorher berechneten/erwarteten übereinstimmt. Da lohnt der Aufwand nicht.
Im Prinzip sind Rentenberater der RV genau so gut oder so schlecht wie private. Der Hauptunterschied: sie kosten nichts.
Herbert
von hoffnung » 26.09.2009, 08:04
für eure antworten.
ein bekannter hat meinen mann verunsichert
er meinte die rv-berater würden nur zugunsten der rv beraten
allso gehen wir zu dem berater der RV.
der kostet nichts.
liebe grüsse
ute
von HeikeF. » 26.09.2009, 13:43
Hallo zusammen;
also mal zur allg. Aufklärung
SB der RV sind genauso gut oder schlecht wie privat niedergelassenen Rentenberater.
Der SB bei der RV füllt mich euch den Antrag aus, achtet darauf, das alle Unterlagen (Kopien, Berichte, med. Unterlagen ...)vollständig sind. Hinzu kopiert er vor Ort Unterlagen.
Dann gibt er zur Bearbeitung alles weitere nach Berlin. Nach Bescheid befolgt die Berechnung der Rente, welche extra aus Stade kommt.
Und: Berater BERATEN nur, auch die bei der RV --- sie sind NICHT verantwortlich für die Bescheide oder die Entscheidungen. Sie sind auch NICHT für die Berechnung der Rente zuständig - das macht eine Fachabteilung der RV in Stade.
Liebe Grüße,
Heike
von Linie 22 » 26.09.2009, 14:10
Berater BERSTEN nur, auch die bei der RV --- sie sind NICHT verantwortlich für de Bescheid oder die Entscheidung.
von HeikeF. » 26.09.2009, 14:18
Hallo Silke;
genau ... das mit der Kommission habe ich auch so in etwa gehört.
Liebe Grüße,
Heike
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