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Antrag des Behindertenausweises – Seite 4

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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67 Beiträge • Seite 4 von 71, 2, 3, 4, 5, 6, 7

Antrag des Behindertenausweises

Beitrag von kleine leuchtende Blume » 12.05.2011, 18:38

Ja, hatte alles mitgeschickt und trotzdem. Finde ich auch eine Frechheit. Schließlich könnte ich die Parkerleichterung nutzen, günstigeren Eintritt... aber ohne Schwebi is nix.

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Beitrag von hmengers » 12.05.2011, 18:39

Hallo,

wieder mal so 'ne Behördenwillkür! :teufel: Nach § 69 SGB IX (Feststellung der Schwerbehinderung) in Verbindung mit dem dort genannten § 14 SGB IX (Abs. 2 Satz 2 und 4) ist ein Bescheid innerhalb von zwei Wochen nach Eingang eines Gutachtens zu erstellen. Die Paragraphen solltest Du den Leuten mal - am besten schriftlich - an den Kopf werfen.

(Sorry für den rüden Ton, aber so was ärgert micht immer :zunge:

Herbert

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Beitrag von kleine leuchtende Blume » 12.05.2011, 18:40

Oh, danke Pia. Das hilft mir doch schon mal sehr weiter, so werde ich das machen.

:danke:

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Beitrag von kleine leuchtende Blume » 12.05.2011, 18:44

hmengers hat geschrieben:... innerhalb von zwei Wochen nach Eingang eines Gutachtens zu erstellen.


Die sagten zu mir, das wäre jetzt beim Gutachter. Das hieße doch, dass ein Gutachten noch garnicht fertig ist?

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Beitrag von hmengers » 12.05.2011, 18:45

auf nachfrage bei meinen mann (er arbeitet beim v. amt in aachen)1: eine frist zur bearbeitung eines antrages gibt es nicht.


Hallo Pia,

nix gegen Deinen Mann, aber da liegt er falsch. Denn (siehe meinen Beitrag) es sind in SGB IX ausdrücklich (nicht nur dafür) Fristen genannt und außerdem hat jeder nach SGB X nach sechs Monaten das Recht, beim zuständigen Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einzureichen (die erfahrungsgemäß bei der Behörde oder KK wahre Wunder wirkt... ;)

lg.
Herbert

Nachtrag: Und auch Gutachter müssen Fristen beachten, nicht nur "zeitnah", sondern wenn keine besonderen Schwierigkeiten gegeben sind, innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung (SGB IX § 14 Abs. 5)

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Beitrag von Melli » 12.05.2011, 21:26

@Icke

Hier in Berlin ist det Ding jünstig zum Parken ;)

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Antrag des Behindertenausweises

Beitrag von Skyfire » 12.05.2011, 21:50

kleine leuchtende Blume hat geschrieben:Ja, hatte alles mitgeschickt und trotzdem. Finde ich auch eine Frechheit. Schließlich könnte ich die Parkerleichterung nutzen, günstigeren Eintritt... aber ohne Schwebi is nix.

Kleine leuchtende Blume


Hi du,

ich hatte noch keinen SchweBi und bin mit einem Attest meines Gastroentereologen (oder war es gar der Hausarzt :abgedreht: ) worin ich bescheinigen liess das ich seit (Z.B. 1986) die Erkrankung Morbus Crohn mit mir rumschleife, zum Ordnungsamt und 5 Minuten später habe ich dann die Orangefarbende Parkerleichterung in meinen Händen gehalten.

Man zählt in Deutschland nicht erst als behindert wenn man einen SchweBi hat, es reicht oft schon aus wenn man nur bescheinigen läßt das man eine schwerwiegende chronische Erkrankung hat, zumindest nach dem Sozialgesetzbuch (zumindest hat mir das mein Sachbearbeiter bei der Arge mal gesagt, gibt ja auch Menschen die eine Behinderung aufweisen bzw. schwerwiegend chronisch erkrankt sind und die wollen keinen SchweBi, so wie ich bis vor 2 Jahren :) , und die dürfen nicht benachteiligt werden .. SO SEINE AUSSAGE)

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Antrag des Behindertenausweises

Beitrag von kleine leuchtende Blume » 13.05.2011, 14:55

Vielen Tausend Dank für eure Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. In unserer Stadt tun sich alle Ämter sehr schwer, wenn sie was rausrücken sollen, egal welches Amt. Ein Attest reicht hier nicht aus. Nur Kopf hoch, Brust und Ellenbogen raus und ordentlich den Marsch blasen. :haarezuberge:

LG
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Antrag des Behindertenausweises

Beitrag von Skyfire » 13.05.2011, 17:35

Quark,
frag mal ganz nett dort nach, wie es ausschaut, ruf das Ordnungsamt an (die stellen den nämlich aus und nicht das Versorgungsamt) und die geben dir bei der Diagnose Crohn das Scheinchen, wenn man ein Attest vorweisen kann (wie gesagt, ich hatte auch noch keinen Schwerbehindetenausweis als ich meinen Orangenen bekam, das war vor etwa 4 Jahren, und ich hätte heute auch noch keinen Schwebi wenn ich "NUR" den Crohn hätte und kein Stoma, ich konnt den Crohn damals relativ gut verheimlichen, mittlerweile bin ich ja beim Stoma genauso gut in Übung ;) )

Ich habe gerade das Sozialgesetzbuch nicht zur Hand, sonst hätte ich versucht den Paragraphen rauszufinden, wo chronisch Erkrankte gleichgesetzt werden gegenüber einer Behinderung und dem Scheinchen dazu und gebe Dir dann falls gefunden direkt Antwort dazu.
Aber ich werde mal googeln oder darauf hoffen das Herbert mir zuvor kommt ;)

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Antrag des Behindertenausweises

Beitrag von Skyfire » 13.05.2011, 18:37

Hier ein link den ich gerade durch zufall gefunden habe im I-Net.
Dieser zählt nicht nur in Sachsen sondern BUNDESWEIT!!

http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... 8!0#ablauf

Und dies möchte ich nochmals kurz kennzeichnen und steht in diesem Link beschrieben .. das was dick hinterlegt wird, das habe ich extra noch mal gekennzeichnet, damit es auch jeder versteht .. druck es dir am besten aus und nehm das mit zum Ordnungsamt :D

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular
Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild
(neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht; Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)

Und wenn die Menschen auf dem Ordnungsamt das dann immer noch nicht raffen (wovon ich nun stark ausgehe :D ), dann gehste direkt nen Schritt weiter, nämlich sofort zum Chef!
Aber freundlich nachfragen, und mal diesen Wisch mitnehmen, das reicht in der Regel bei "normalen" Behörden :) .

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