von kleine leuchtende Blume » 12.05.2011, 18:38
Ja, hatte alles mitgeschickt und trotzdem. Finde ich auch eine Frechheit. Schließlich könnte ich die Parkerleichterung nutzen, günstigeren Eintritt... aber ohne Schwebi is nix.
Kleine leuchtende Blume
von hmengers » 12.05.2011, 18:39
Hallo,
wieder mal so 'ne Behördenwillkür! Nach § 69 SGB IX (Feststellung der Schwerbehinderung) in Verbindung mit dem dort genannten § 14 SGB IX (Abs. 2 Satz 2 und 4) ist ein Bescheid innerhalb von zwei Wochen nach Eingang eines Gutachtens zu erstellen. Die Paragraphen solltest Du den Leuten mal - am besten schriftlich - an den Kopf werfen.
(Sorry für den rüden Ton, aber so was ärgert micht immer
Herbert
von kleine leuchtende Blume » 12.05.2011, 18:40
Oh, danke Pia. Das hilft mir doch schon mal sehr weiter, so werde ich das machen.
Kleine leuchtende Blume
von kleine leuchtende Blume » 12.05.2011, 18:44
hmengers hat geschrieben:... innerhalb von zwei Wochen nach Eingang eines Gutachtens zu erstellen.
von hmengers » 12.05.2011, 18:45
auf nachfrage bei meinen mann (er arbeitet beim v. amt in aachen)1: eine frist zur bearbeitung eines antrages gibt es nicht.
von Melli » 12.05.2011, 21:26
@Icke
Hier in Berlin ist det Ding jünstig zum Parken
von Skyfire » 12.05.2011, 21:50
kleine leuchtende Blume hat geschrieben:Ja, hatte alles mitgeschickt und trotzdem. Finde ich auch eine Frechheit. Schließlich könnte ich die Parkerleichterung nutzen, günstigeren Eintritt... aber ohne Schwebi is nix.
Kleine leuchtende Blume
von kleine leuchtende Blume » 13.05.2011, 14:55
Vielen Tausend Dank für eure Antworten. Hat mir sehr weitergeholfen. In unserer Stadt tun sich alle Ämter sehr schwer, wenn sie was rausrücken sollen, egal welches Amt. Ein Attest reicht hier nicht aus. Nur Kopf hoch, Brust und Ellenbogen raus und ordentlich den Marsch blasen.
LG
Kleine leuchtende Blume
von Skyfire » 13.05.2011, 17:35
Quark,
frag mal ganz nett dort nach, wie es ausschaut, ruf das Ordnungsamt an (die stellen den nämlich aus und nicht das Versorgungsamt) und die geben dir bei der Diagnose Crohn das Scheinchen, wenn man ein Attest vorweisen kann (wie gesagt, ich hatte auch noch keinen Schwerbehindetenausweis als ich meinen Orangenen bekam, das war vor etwa 4 Jahren, und ich hätte heute auch noch keinen Schwebi wenn ich "NUR" den Crohn hätte und kein Stoma, ich konnt den Crohn damals relativ gut verheimlichen, mittlerweile bin ich ja beim Stoma genauso gut in Übung )
Ich habe gerade das Sozialgesetzbuch nicht zur Hand, sonst hätte ich versucht den Paragraphen rauszufinden, wo chronisch Erkrankte gleichgesetzt werden gegenüber einer Behinderung und dem Scheinchen dazu und gebe Dir dann falls gefunden direkt Antwort dazu.
Aber ich werde mal googeln oder darauf hoffen das Herbert mir zuvor kommt
von Skyfire » 13.05.2011, 18:37
Hier ein link den ich gerade durch zufall gefunden habe im I-Net.
Dieser zählt nicht nur in Sachsen sondern BUNDESWEIT!!
http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahr ... 8!0#ablauf
Und dies möchte ich nochmals kurz kennzeichnen und steht in diesem Link beschrieben .. das was dick hinterlegt wird, das habe ich extra noch mal gekennzeichnet, damit es auch jeder versteht .. druck es dir am besten aus und nehm das mit zum Ordnungsamt
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes Antragsformular
Schwerbehindertenausweis beziehungsweise Nachweise, dass die Voraussetzungen erfüllt sind
für den "blauen Parkausweis": ein Lichtbild
(neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung, Maße: 35 x 45 mm)
für Bevollmächtige: schriftliche Vollmacht; Personalausweis der oder des Antragstellenden (auch in beglaubigter Kopie)
Und wenn die Menschen auf dem Ordnungsamt das dann immer noch nicht raffen (wovon ich nun stark ausgehe ), dann gehste direkt nen Schritt weiter, nämlich sofort zum Chef!
Aber freundlich nachfragen, und mal diesen Wisch mitnehmen, das reicht in der Regel bei "normalen" Behörden .
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe