von Mücke » 15.01.2011, 16:01
Hallo
Wer hat Erfahrung damit,wenn man volle Erwerbsunfähigkeitsrente auf Zeit bekommt einen Nebenjob zu haben?
Wenn man eine Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro hat.
Macht das Probleme, sagt dann die Rentenkasse, der kann dann immer gehen, den schicken wir mal zum Gutachter.
Oder macht es keine Probleme?
Würde mich über Antworten freuen.
Viele Grüße Mücke
von hmengers » 15.01.2011, 20:30
Hallo Mücke,
ich kenne etliche, die neben EU-Rente (auch befristet) einen Minijob haben. Kein Problem! Warum auch? Erwerbsunfähig heißt "nicht mehr als 3 Stunden/Tag" = (bei 5-Tage-Woche) bis zu 65 Std./Monat zu ca. 6 €, bei 6 Tagen sogar 78 Std./Monat zu ca. 5 €. Alles noch nicht stundenmäßig über der Grenze und normalerweise sind die Löhne doch um einiges höher d.h. die Stundenanzahl niedriger.
Herbert
von Mücke » 09.08.2012, 18:55
Hallo
Ich muß hier nochmal nachfragen.
Wer von Euch arbeitet im Minijob zu seiner Erwerbsunfähigkeitsrente?
Ich bekomme die ER immer nur zwei Jahre und muß dann neu beantragen.
Sagen die denn dann beim Beantragen auf Verlängerung nicht wenn sie zwei Stunden arbeiten können brauchen sie die Rente ja nicht.Dann können sie bestimmt auch drei oder vier Stunden gehen.
Würde mir weiterhelfen wenn ihr mir berichtet wie es bei euch ist.
Viele Grüße
Mücke
von hmengers » 09.08.2012, 20:45
Hallo Mücke,
a) Was ich geschrieben habe gilt immer noch
b)wenn die Rente immer nur befristet gewährt wird sollte man spätestens beim dritten Mal (formlos) beantragen dass die Rente auf Dauer gewährt wird. Denn
SGB V Abs. 2 (Auszug) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ... werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten... werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen
Herbert
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