von einpils » 22.04.2008, 21:18
Hallo
Kann mir jemand sagen was geschieht wenn ich über 18 Monate arbeitsunfähig bin? Ich habe gehört der Arbeitgeber wird mich dann kündigen ist das richtig ? Nach mehreren schweren Operationen jetzt Colostoma gehe ich Notgedrungen wieder Arbeiten obwohl der Arzt mich bis zur Rückverlegung im Herbst krank schreiben würde,aber dann wäre ich fast 18 Monate krankgeschrieben.Ich bin im Bergbau beschäftigt habe noch 8 Jahre bis zum Vorruhestand wäre dann 48 Jahre alt.
Muss ich wenn meine Krankheit länger als 18 Monate dauert
bis ich 65 bin von Harz 4 leben ?
Gruss Einpils
von Beutelratte » 22.04.2008, 22:42
Hallo Einpils,
möchte Dir mal schildern wie das bei mir war, wenn ich auch mit der aktuellen Gesetzeslage nicht vertraut bin.
Ich wurde Anfang 1980 nach 18 Monaten im Krankenstand von der LVA aufgefordert EU-Rente zu beantragen, da keine Aussicht auf Besserung bestand. Ich hatte mehrere Analfisteln, welche sich auf meine Tätigkeit als Goldschmied sehr stöhrend auswirkten. Mitte '84 wurde mir von einer Amtsärztin (weltfremd und praxisfern) die volle Erwerbsfähigkeit bescheinigt, obwohl sich an meinem Krankheitsbild überhaupt nichts geändert hatte.
Mein Arbeitsverhältnis bestand immer noch, aber ich konnte nach wie vor nicht mehr die, überwiegend sitzende, Tätigkeit als Goldschmied ausüben.
Notgedrungen kündigte ich und trat eine Arbeit als Hausbote an, wo ich aber nicht einmal 50% dessen bekam, was ich als Goldschmied verdient hatte. Mit meiner Rechtschutzversicherung im Rücken klagte ich gegen die LVA eine BU-Rente ein, welche ich auch nach mehreren Monaten und erneuten Gutachten - zusätzlich zu meinem Verdienst - zugesprochen bekam.
Das ging gut bis im Jahr 2000, von unserer Super-Sozialen-SPD-Regierung, Hinzuverdienstgrenzen festgelegt wurden. Da ich ein fleissiges Kerlchen war und mich weder auf meinem Behindertenstatus berufen, noch der Staatskasse zur Last fallen wollte, wurde ich dadurch belohnt, dass mir keine Rente mehr ausbezahlt wurde, da mein Einkommen jenseits aller Hinzuverdienstgrenzen lag.
Nun bin ich also ein - keinesfalls unzufriedener - sozusagen "stillgelegter" BU-Rentner mit einer oftmals 44-Stunden-Woche in der Elektronikindustrie.
Dir wünsche ich alles Gute und "Glück auf " auch für Deine Rückverlegung !!!
LG Beutelratte
von Odo » 23.04.2008, 00:21
Hi, hier mal meine Erfahrungen dazu.
Mai 2005 Erkrankung (Divertikulitis mit "ungünstigen" Verlauf), dann Krankengeld bis 2006, dann Rente auf Zeit wegen voller Erwerbsunfähigkeit bis 2007, dann Weitergewährungsantrag gestellt, abgelehnt, Widerspruch eingelegt, dann genehmigt und verlängert wurden bis 2008 und jetzt grad aktuell wieder Antrag auf Verlängerung laufen. Bei Genehmigung weiter Rente, bei Ablehnung 12 Monate ALG 1 und wenn bis dann kein Job gefunden gibts Hartz 4. Und das nach über 20 Jahre arbeiten, seit 2000 sogar 240 Std/Monat (20 Tage a 12 Std) und das viel Nachts sowie am Wochenende und Feiertags. Man war ja froh das man Arbeit hatte. Ich bekomme derzeit knapp 800 Euro Rente ausgezahlt und davon muß ich noch selbst 140 Euro Krankenkassenbeiträge und all den ganzen anderen Mist wie GEZ usw zahlen. Manchmal frag ich mich echt wofür ich mir 20 Jahre den Arsch aufgerissen hab :mad:
von doro » 23.04.2008, 07:18
Manchmal frag ich mich echt wofür ich mir 20 Jahre den Arsch aufgerissen hab
von Sabine049 » 23.04.2008, 09:31
dito ... am Monatsanfang ein Freudentaumel ohne Gleichen ..., dennoch können wir uns noch glücklich schätzen, überhaupt eine Rente zu beziehen verglichen mit anderen EU-Staaten wie Spanien etc..
Liebe Grüße Sabine
von Sabine049 » 23.04.2008, 09:40
Hi einpils,
beziehst du doch derzeitig dein Krankengeld von der Genossenschaft. Normalerweise wird der AG nach sechswöchiger Weiterzahlung des Gehaltes eines sich im Krankenstand befindlichen MA aus der "Zahlungspflicht" genommen. Krankenkasse kommt sowohl für das Krankengeld als auch für die Entrichtung der sozialversicherungspflichtigen Beiträge auf, ergo hat dein Boss keinerlei Handhabe.
Ferner habt ihr doch sicherlich Betriebsrat neben Behindertenbeauftragten etc., und seid gewerkschafflich "gebunden".
M.E. will dich dein Chef einschüchtern.
Allenfalls tritt die KK oder Genossenschaft an dich heran und legt dir nahe, die EU-Rente einzureichen. Um aus ihren Verbindlichkeiten schnellstmöglichst herauszukommen.
Unsere Spezialisten wie Biggi und Herbert werden sich bestimmt noch zu Wort melden, um den Sachverhalt zu erläutern.
Liebe Grüße Sabine
von Udde » 23.04.2008, 10:41
Hallo Einpils,
bei mir hat sich KK gemeldet, nachdem ich 15 Monate krankgeschrieben war und noch eine Stomaanlage bevorstand, und mir empfohlen, die EU-Rente zu beantragen.
Das habe ich gemacht und bin nun EU-Rentnerin, längstens bis zum 65.Lebensjahr, d.h. Rente wurde nicht zeitlich begrenzt.
Ich würde an Deiner Stelle einen Rentenantrag stellen.
Ich drücke Dir die Daumen, für den Antrag, als auch für die geplante RV.
von einpils » 23.04.2008, 12:41
Hallo Udde
Das ist ja gerade das Problem, stelle ich einen Rentenanrag
bekomme ich villeicht eine Rente aber für wie lange ?
Ich denke ja das nach der Rückverlegung alles wieder ok ist
dann wird mir in einem Jahr die Rente wieder genommen und Arbeit habe ich auch nicht mehr.Das geht auch nicht
Gruss Einpils
von Biggi0001 » 23.04.2008, 12:48
Während einer befristeten EM(!)Rente RUHT das bestehende(!) Arbeitsverhältnis und wird nach Aufhebung der Befristung wieder aufleben.
Das bedingt jedoch, daß die EM-Rente aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus erreicht wird.
LG, Biggi0001
von schlenzig » 23.04.2008, 15:14
Hallo Einpils,
Ich habe gehört der Arbeitgeber wird mich dann kündigen ist das richtig ? Nach mehreren schweren Operationen jetzt Colostoma gehe ich Notgedrungen wieder Arbeiten obwohl der Arzt mich bis zur Rückverlegung im Herbst krank schreiben würde,aber dann wäre ich fast 18 Monate krankgeschrieben.
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