von donald » 23.07.2010, 19:20
Hallo,
ich stöbere gerade hier was rum und mir sind ein paar Themen aufgefallen, zu denen ich hier Erfahrungen aus der Praxis geben möchte:
Ein Arbeitnehmer, der seine bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben kann (z.B. ein Attest, dass besagt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr als 10 kg tragen darf und dies auf dem bisherigen Arbeitsplatz aber zur Tätigkeit gehört, technische Erleichterung nicht möglich sind und auch sonst keine leidensgerechte Stelle beim Arbeitgeber vorhanden ist) kann gekündigt werden, auch ohne Anspruch auf eine Abfindung. In wirtschaftlich guten Zeiten, wurden trotzdem Abindungen gezahlt und bei längeren Betriebszugehörigkeit, gehört dies auch zum guten Ton, aber in schlechten Zeiten weht in den meisten Firmen auch ein rauher Wind.
Ist der Arbeitnehmer Schwerbehindert, muss der Arbeitgeber vorher das Integrationsamt anhören, ebenso auch den Betriebsrat(falls vorhanden). Die Anhörung des Integrationsamt ist in der Praxis meist nur eine formale Sache, da dem Amt oft nur eine Kopie der Betriebsratsanhörung vorgelegt wird. Einen wirklichen Schutz vor Kündigung ist ein Schwerbehindertenausweis nicht, lediglich ein Vorteil beim Sozialplan(mehr Punkte)und evt. eine Verzögerung des Zeitpunkt der Kündigung.
LG
Birgit
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