von Blondie55 » 17.11.2011, 18:08
Hallo Zusammen,
ich hätte gerne einmal gewusst, wie verbindlich der ärztliche Entlassungsbericht
der Reha- Klinik für den Arbeitgeber ist.
Mein Behindertengrad ist 100. Gültig bis Ende 2014.
Mein Reha-Aufenthalt war im August 2010 und ich bin dann an meinen alten
Arbeitsplatz zurückgekehrt.
Mit einigen Anfangsschwierigkeiten habe ich inzwischen fast meine alte
Leistungsfähigkeit zurück. Ich übe Tätigkeiten aus, die ich laut ärztlichem
Entlassungsbericht eigentlich nicht machen sollte. Das ist aber meinerseits
freiwillig und ich mache es gerne, freue mich auch, dass ich das schaffe.
Leider wird in unserer Firma derzeit wieder einmal das Personal gesiebt
und einiges umstrukturiert.
So leise ist durchgesickert, das ich Wechselschicht ( bis 22 Uhr ) arbeiten
soll. Das möchte ich aber nicht, und laut ärztlichem Bericht soll ich das
auch nicht.
Habe ich eine Chance mich dagegen zu wehren?
Freue mich auf Eure Antworten.
LG
Blondie
von Biggi0001 » 17.11.2011, 18:58
Das hängt zuerst mal davon ab, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.
Ist dort keine Wechselschicht vereinbart, kann die grundsätzlich erst mal nur durch eine Zusatzvereinbarung oder eine Änderungskündigung gesetzt werden. Bei beidem hast du dann die Wahl ob du das annimmst oder halt nicht ( letzteres bedeutet dann eben, dass du dir nen anderen Job suchen musst ).
Grundsätzlich ist bei Behinderten natürlich auch Wechselschicht möglich - wenn es "nur" ums Stoma geht, sehe ich auch grad keinen akuten Grund, warum du keine Wechselschicht machen könntest.
Fazit: Wenn der AG Wechselschicht haben will, kann er es einführen - wem es nicht passt, der muss sich was anderes suchen, da es hier aus meiner Sicht keinen Grund für eine "Ausnahmeregelung" gibt.
Gruß, Biggi
von Blondie55 » 17.11.2011, 19:30
Hallo Biggi,
Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Wechselschicht.
Eigentlich wollte ich wissen, wieweit der der Arbeitgeber auf das ärztliche
Gutachten bei Behinderten eingehen muss.
Mein Stoma habe ich ja nun nicht mehr. Habe aber eine leichte Inkontinenz.
Auch das steht in dem Bericht, z.B. das eine Toilette in unmittelbarer Nähe
verfügbar sein sollte.
Die Wechselschicht wäre für mich eine extreme Umstellung.
Da ich eine Krebserkrankung habe, glaube ich das ich damit meinem Körper
bzw. Immunsystem nichts Gutes tue.
Klar würde ich das auch irgendwie schaffen, aber wenn ein rezidiv kommt
und es heißt: " Hätten Sie sich mal mehr geschont" Wäre schon blöd
Für einen anderen Arbeitsplatz bin ich mittlerweile zu alt.
LG
Blondie
von Blondie55 » 17.11.2011, 19:32
Sorry,
doppelt
LG
Blondie
von Frank38 » 17.11.2011, 19:56
Hallo Blondie,
sehe das auch so wie Biggi, was deine Krebserkrankung angeht die hattest du ,bist doch nun Krebsfrei oder? Das mit dem rezidiv kann dir genau so gut passieren, wenn du nicht Arbeiten gehen würdest also das ist sicherlich kein Grund um nicht Wechselschicht zu machen. Klar ist das eine umstellung Wechselschicht zu machen, muss man sich halt gewöhnen an der umstellung, in ein paar Wochen ist das eingefahren.
lg Frank
von Minzi » 17.11.2011, 20:58
Hallo Blondie55,
ich habe den doppelten raus gelöscht, das passiert manchmal
Liebe Grüße von Sabine
von Biggi0001 » 17.11.2011, 21:19
Blondie55 hat geschrieben:Hallo Biggi,
Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Wechselschicht.
Eigentlich wollte ich wissen, wieweit der der Arbeitgeber auf das ärztliche
Gutachten bei Behinderten eingehen muss.
Mein Stoma habe ich ja nun nicht mehr. Habe aber eine leichte Inkontinenz.
Auch das steht in dem Bericht, z.B. das eine Toilette in unmittelbarer Nähe
verfügbar sein sollte.
Die Wechselschicht wäre für mich eine extreme Umstellung.
Da ich eine Krebserkrankung habe, glaube ich das ich damit meinem Körper
bzw. Immunsystem nichts Gutes tue.
Klar würde ich das auch irgendwie schaffen, aber wenn ein rezidiv kommt
und es heißt: " Hätten Sie sich mal mehr geschont" Wäre schon blöd
Für einen anderen Arbeitsplatz bin ich mittlerweile zu alt.
LG
Blondie
Blondie55 hat geschrieben:
Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Wechselschicht.
Eigentlich wollte ich wissen, wieweit der der Arbeitgeber auf das ärztliche
Gutachten bei Behinderten eingehen muss.
von sahnetörtchen » 17.11.2011, 21:42
Hallo Blondie,
ich seh es ähnlich wie Biggi.
Warum solltest Du als Inhaber eines SB-Ausweises keine Wechselschicht machen können? Sicher ist das nicht schön ( ich weiß wovon ich spreche ) aber machbar.
Und Deine Inkontinenz liegt ja auch während der normalen Arbeitszeit vor, oder???
Und ich bin auch der Meinung, dass ein AG Dich trotz Ausweis kündigen kann, wenn Du die Wechselschicht nicht leisten willst, obwohl es in Deinem Vertrag, den DU unterzeichnet hast, drin steht.
Wechselschicht ist machbar, kann sogar auch Vorteile haben
LG
Klaudia
von doro » 17.11.2011, 22:58
Darauf 3x donnerndes Helau :feiern: :feiern: :feiern:Der AG muss zwar auf Behinderungen eingehen, aber keinen Arbeitsplatz stricken
von Blondie55 » 17.11.2011, 23:47
Hallo Zusammen,
Danke für Eure Antworten. Sieht dann wohl so aus, das ich mit dem
ärztlichem Bericht nichts anfangen kann, bzw. mich darauf nicht stützen
kann.
Warum schreiben die den überhaupt
Mein Inkontinenz- Problem habe ich mit strenger Regelmäßigkeit von
Nahrungsaufnahme, Art und Menge einigermaßen unter Kontrolle.
Die Wechselschicht würde das ganz schön durcheinander bringen.
Klar gibt es Vorlagen. Einfach ist das aber nicht. Hatte auch schon während
der Arbeitszeit die " Hose voll".
Das ist ziemlicher Stress und ich fühle mich da schon benachteiligt.
Zur Zeit arbeite ich fast nur im Freien, und das ist gut so, da ständige Abgase
( stinkende Pupse ) meine Begleiter sind.
Wenn ich in Wechselschicht arbeiten werde, wird mein Weg zum WC ca 300m
sein. Vom Freigelände sind es nur ca. 30 m.
Ich bin jetzt seit über 20 Jahren in dem Unternehmen tätig und außer der
Krebserkrankung hatte ich keine wesentlichen Ausfallzeiten.
Ich liebe meinen Job und brauche auch das Geld, aber ob ich mir das antun
muss ?????
LG
Blondie
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