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Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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14 Beiträge • Seite 1 von 21, 2

Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von Blondie55 » 17.11.2011, 18:08

Hallo Zusammen,

ich hätte gerne einmal gewusst, wie verbindlich der ärztliche Entlassungsbericht
der Reha- Klinik für den Arbeitgeber ist. :brief:
Mein Behindertengrad ist 100. Gültig bis Ende 2014.
Mein Reha-Aufenthalt war im August 2010 und ich bin dann an meinen alten
Arbeitsplatz zurückgekehrt.
Mit einigen Anfangsschwierigkeiten habe ich inzwischen fast meine alte
Leistungsfähigkeit zurück. Ich übe Tätigkeiten aus, die ich laut ärztlichem
Entlassungsbericht eigentlich nicht machen sollte. Das ist aber meinerseits
freiwillig und ich mache es gerne, freue mich auch, dass ich das schaffe. :)

Leider wird in unserer Firma derzeit wieder einmal das Personal gesiebt
und einiges umstrukturiert.
So leise ist durchgesickert, das ich Wechselschicht ( bis 22 Uhr ) arbeiten
soll. Das möchte ich aber nicht, und laut ärztlichem Bericht soll ich das
auch nicht. :brief:
Habe ich eine Chance mich dagegen zu wehren?

Freue mich auf Eure Antworten.
LG
Blondie :winke: :winke:

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Blondie55

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Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von Biggi0001 » 17.11.2011, 18:58

Das hängt zuerst mal davon ab, was in Deinem Arbeitsvertrag steht.

Ist dort keine Wechselschicht vereinbart, kann die grundsätzlich erst mal nur durch eine Zusatzvereinbarung oder eine Änderungskündigung gesetzt werden. Bei beidem hast du dann die Wahl ob du das annimmst oder halt nicht ( letzteres bedeutet dann eben, dass du dir nen anderen Job suchen musst ).

Grundsätzlich ist bei Behinderten natürlich auch Wechselschicht möglich - wenn es "nur" ums Stoma geht, sehe ich auch grad keinen akuten Grund, warum du keine Wechselschicht machen könntest.

Fazit: Wenn der AG Wechselschicht haben will, kann er es einführen - wem es nicht passt, der muss sich was anderes suchen, da es hier aus meiner Sicht keinen Grund für eine "Ausnahmeregelung" gibt.

Gruß, Biggi

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Biggi0001

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Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von Blondie55 » 17.11.2011, 19:30

Hallo Biggi,

Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Wechselschicht.
Eigentlich wollte ich wissen, wieweit der der Arbeitgeber auf das ärztliche
Gutachten bei Behinderten eingehen muss.
Mein Stoma habe ich ja nun nicht mehr. Habe aber eine leichte Inkontinenz.
Auch das steht in dem Bericht, z.B. das eine Toilette in unmittelbarer Nähe
verfügbar sein sollte.
Die Wechselschicht wäre für mich eine extreme Umstellung.
Da ich eine Krebserkrankung habe, glaube ich das ich damit meinem Körper
bzw. Immunsystem nichts Gutes tue.
Klar würde ich das auch irgendwie schaffen, aber wenn ein rezidiv kommt
und es heißt: " Hätten Sie sich mal mehr geschont" Wäre schon blöd :je:

Für einen anderen Arbeitsplatz bin ich mittlerweile zu alt. :teufel:

LG
Blondie :winke: :winke:

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Blondie55

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Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von Blondie55 » 17.11.2011, 19:32

Sorry,

doppelt :abgedreht: :abgedreht: :abgedreht:
LG
Blondie :winke: :winke:

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Blondie55

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Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von Frank38 » 17.11.2011, 19:56

Hallo Blondie,

sehe das auch so wie Biggi, was deine Krebserkrankung angeht die hattest du ,bist doch nun Krebsfrei oder? Das mit dem rezidiv kann dir genau so gut passieren, wenn du nicht Arbeiten gehen würdest also das ist sicherlich kein Grund um nicht Wechselschicht zu machen. Klar ist das eine umstellung Wechselschicht zu machen, muss man sich halt gewöhnen an der umstellung, in ein paar Wochen ist das eingefahren.

lg Frank

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Frank38

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Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von Minzi » 17.11.2011, 20:58

Hallo Blondie55,

ich habe den doppelten raus gelöscht, das passiert manchmal :ballon:

Liebe Grüße von Sabine

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Minzi

Moderatorin und Ansprechpartnerin des Stoma-Treff Frankfurt Höchst

Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von Biggi0001 » 17.11.2011, 21:19

Blondie55 hat geschrieben:Hallo Biggi,

Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Wechselschicht.
Eigentlich wollte ich wissen, wieweit der der Arbeitgeber auf das ärztliche
Gutachten bei Behinderten eingehen muss.
Mein Stoma habe ich ja nun nicht mehr. Habe aber eine leichte Inkontinenz.
Auch das steht in dem Bericht, z.B. das eine Toilette in unmittelbarer Nähe
verfügbar sein sollte.
Die Wechselschicht wäre für mich eine extreme Umstellung.
Da ich eine Krebserkrankung habe, glaube ich das ich damit meinem Körper
bzw. Immunsystem nichts Gutes tue.
Klar würde ich das auch irgendwie schaffen, aber wenn ein rezidiv kommt
und es heißt: " Hätten Sie sich mal mehr geschont" Wäre schon blöd :je:

Für einen anderen Arbeitsplatz bin ich mittlerweile zu alt. :teufel:

LG
Blondie :winke: :winke:


Hallo Blondie,

eigentlich mag ich dieses Zu-Tode-Zitieren nicht, aber weil nun andere Beiträge dazwischen liegen, tu ich es jetzt mal :) :

Blondie55 hat geschrieben:
Ich habe einen Arbeitsvertrag auf Wechselschicht.
Eigentlich wollte ich wissen, wieweit der der Arbeitgeber auf das ärztliche
Gutachten bei Behinderten eingehen muss.


Damit die Wechselschicht für dich erst mal "gesetzt" und du musst dich dem fügen.

Der AG muss zwar auf Behinderungen eingehen, aber keinen Arbeitsplatz stricken oder auch nur die Arbeitszeiten entsprechend anpassen, jedenfalls nicht in dieser Form. Es gibt Fälle, wo das MÖGLICHERWEISE der Fall sein KÖNNTE, den würde ich hier aber nicht sehen.

Ebenso ist es mit der Toilette zu sehen : Die Ärzte können viel schreiben, was möglich sein SOLLTE - ist das aber nicht gegeben, dann hast du schlimmstenfalls Pech gehabt. Inkontinenz lässt sich mit Vorlagen relativ gut im Griff halten, jedenfalls in der Form, dass du dir nicht gleich in die Hose machst, daher ist ein gewisser Weg zur Toilette durchaus zumutbar ( ich denke, wir reden hier nicht von kilometerlangen Wanderungen, um zum Klo zu kommen ;) )

Weiterhin: Du "glaubst", dass du dir mit der Wechselschicht nichts Gutes tust - kann durchaus sein, alle Schichtmodelle sind per sé belastend. Aber eine "was wäre wenn"-Argumentation zieht hier nicht - sonst würde keiner mehr irgendwas arbeiten, weil es immer ein "was wäre wenn" gibt ;). Das ist nun mal ein persönliches Risiko, ein Rezidiv kann auch kommen, wenn du die nächsten Jahre auf der Couch verbringst.

Was Dein Alter angeht ... kann ich nichts zu sagen. Halte ich aber für kein wirkliches Argument :)

Grundsatz ist hier: Du hast Arbeit, die du auch machen kannst. Kannst du sie nicht mehr machen, wird dich dein Arbeitgeber rauswerfen, da beißt die Maus keinen Faden ab - wie gesagt, auch Behinderten muss kein Arbeitsplatz al gusto gestrickt werden.

Ich weiß, das kommt alles recht harsch rüber, ich meine es nicht so.... aber : Willkommen in der Realität :) :)

Gruß, Biggi

//Nachsatz: Ich sehe, du bist im Bereich "Pflanzen" Verkäuferin .. was ICH als SchwbV versuchen würde zu erreichen, wenn du in meinem Betrieb tätig wärest, wäre dass dir z.B. ein Azubi oder Hiwi zur Hand geht, wenn du schwere Töpfe etc. schleppen musst. Wobei ich aber auch SCHWER meine, nicht z.B. nen Wagen mit Pflanzen schieben oder sowas :) Gruß, Biggi

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Biggi0001

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Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von sahnetörtchen » 17.11.2011, 21:42

Hallo Blondie,

ich seh es ähnlich wie Biggi.
Warum solltest Du als Inhaber eines SB-Ausweises keine Wechselschicht machen können? Sicher ist das nicht schön ( ich weiß wovon ich spreche ) aber machbar.
Und Deine Inkontinenz liegt ja auch während der normalen Arbeitszeit vor, oder???

Und ich bin auch der Meinung, dass ein AG Dich trotz Ausweis kündigen kann, wenn Du die Wechselschicht nicht leisten willst, obwohl es in Deinem Vertrag, den DU unterzeichnet hast, drin steht.

Wechselschicht ist machbar, kann sogar auch Vorteile haben ;)

LG
Klaudia :winke: :winke:

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sahnetörtchen

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Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von doro » 17.11.2011, 22:58

Der AG muss zwar auf Behinderungen eingehen, aber keinen Arbeitsplatz stricken
Darauf 3x donnerndes Helau :feiern: :feiern: :feiern:
Das sollte als oberstes in" Arial Fett" über dem Wunschgedanken - Wollen wollen wir schon ABER... :zunge: stehen.

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doro

ehemaliges Mitglied

Ärztlicher Entlassungsbericht der Reha-Klinik

Beitrag von Blondie55 » 17.11.2011, 23:47

Hallo Zusammen,
Danke für Eure Antworten. Sieht dann wohl so aus, das ich mit dem
ärztlichem Bericht nichts anfangen kann, bzw. mich darauf nicht stützen
kann.
Warum schreiben die den überhaupt :confused:

Mein Inkontinenz- Problem habe ich mit strenger Regelmäßigkeit von
Nahrungsaufnahme, Art und Menge einigermaßen unter Kontrolle.

Die Wechselschicht würde das ganz schön durcheinander bringen.
Klar gibt es Vorlagen. Einfach ist das aber nicht. Hatte auch schon während
der Arbeitszeit die " Hose voll". :je:
Das ist ziemlicher Stress und ich fühle mich da schon benachteiligt.
Zur Zeit arbeite ich fast nur im Freien, und das ist gut so, da ständige Abgase
( stinkende Pupse ) meine Begleiter sind. :schwitzen:
Wenn ich in Wechselschicht arbeiten werde, wird mein Weg zum WC ca 300m
sein. Vom Freigelände sind es nur ca. 30 m.
Ich bin jetzt seit über 20 Jahren in dem Unternehmen tätig und außer der
Krebserkrankung hatte ich keine wesentlichen Ausfallzeiten.
Ich liebe meinen Job und brauche auch das Geld, aber ob ich mir das antun
muss ?????
LG
Blondie :winke: :winke:

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Blondie55

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