Neu hier? | schnell registrieren!

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum? – Seite 4

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
Antwort erstellen
58 Beiträge • Seite 4 von 61, 2, 3, 4, 5, 6

Parkausweis

Ja, habe den Ausweis bekommen, obwohl ich NUR ein Stoma habe
13%
6 Stimmen
13%
Ja, habe den Ausweis. Bekommen wegen mehrerer/doppelläufiger Stomata
2%
1 Stimmen
2%
Ja, habe den Ausweis. Bekommen wegen einer CED
26%
12 Stimmen
26%
Nein, brauche ihn nicht (kein Auto, kein Bedarf etc)
13%
6 Stimmen
13%
Nein, habe noch keinen, möchte aber gerne einen beantragen
17%
8 Stimmen
17%
Mein Antrag wurde abgelehnt.
17%
8 Stimmen
17%
Hätte ihn gerne, aber mein Bundesland/Herkunftsland bietet ihn nicht an
11%
5 Stimmen
11%
 
Abstimmungen insgesamt : 46

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Melli » 23.05.2007, 12:38

Update: er läßt nicht mehr auf sich warten. Heute morgen kam der Bescheid vom Versorgungsamt bei der Straßenverkehrsbehörde an, und ich wurde prompt von netten Mitarbeitern versorgt (und habe endlich mein Auto x Straßen weiter geholt) :feiern:

kein Profilfoto
Melli

Moderatorin

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 23.05.2007, 16:45

Glückwunsch Meli ... nur interessehalber: Du hast den Ausweis jetzt aus welchem Grund bewilligt bekommen?

Lieben Gruß - Axel

kein Profilfoto
Axel

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Melli » 23.05.2007, 16:58

ich hatte ihn vorher auch schon (nur falsches Bundesland nach Umzug) und dazu "reichte" Morbus Crohn. Das Stoma war meines Wissens nicht unbedingt relevant. Wie es dieses Mal war, weiß ich nicht, aber die Sachbearbeiterin im Straßenverkehrsamt sagte, es sei äußerst schnell bearbeitet worden mit 6-8 Wochen

kein Profilfoto
Melli

Moderatorin

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 23.05.2007, 17:24

Ah ja - dann fällst Du unter die Regelung "MC/Cu mit sturzbachartigen Druchfällen".

Gruß Axel

kein Profilfoto
Axel

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Melli » 23.05.2007, 17:26

daran wird's hoffentlich nicht gemessen :D

Nö, gilt doch "für CED mit Schwerbehinderungsgrad ab 60" - das erfülle ich seit nunmehr 22 Jahren (laut Ausweis, sonst sind es insgesamt 27)

kein Profilfoto
Melli

Moderatorin

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 23.05.2007, 17:43

Tja Meli - ich weiß nicht, ob das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandelt wird ... hier in Rheinland-Pfalz reichen 60% und CED nicht ... es müssen die oben genannten "sturzbachartigen Durchfälle" vorhanden sein oder heißt es Darmentleerungen ... die jedenfalls mehrmals täglich.

Auch wenn es hier ums Parken geht wünsche ich Dir allzeit gute Fahrt - LG Axel

Bild

kein Profilfoto
Axel

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Linie 22 » 23.05.2007, 21:09

Hallo Meli,
@ Axel,

ja, es gibt je nach Bundesland Unterschiede. Der gelbe Parkausweis besitzt nur im registriertem Bundesland Gültigkeit. Bei`m blauen PA sieht der Gesetzgeber :brief: :brief: wiederum andere Reg`lungen vor.

Fazit: Ich darf meine Parkerleichterungen nur im Freistaat Sachsen beanspruchen.

Doofe Reg`lung, als würde mein Spucki in einem anderen Bundesland verschwinden. :haarezuberge::haarezuberge:

Es grüßt recht herzlich Linie 22 :winke: :winke: :winke:

kein Profilfoto
Linie 22

gesperrtes Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 23.05.2007, 21:54

Hallo Linie - Widerspruch: die Bundesländer erkennen den Ausweis gegenseitig an! Dumm dran sind nur die Bayern, bei denen es bisher diesen Ausweis nicht gibt (eventuell auch noch andere Bundesländer?). Auf dem Ausweis meiner Frau steht jedenfalls: Gültig auch in NRW, Hessen, Thüringen, Berlin (und noch ein paar andere)... Gruß Axel

kein Profilfoto
Axel

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Melli » 23.05.2007, 22:10

halbe Korrektur - der Ausweis deiner Frau gehört zu denen, die in den meisten Bundesländern gelten. Mein alter, gelber aus Ba-Wü tat das auch, mein neuer, blauer aus Berlin gilt nur zum Beispiel nur hier und in Brandenburg

Leider tun sich die Bundesländer noch etwas schwer, was sehr schade ist

kein Profilfoto
Melli

Moderatorin

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 23.05.2007, 22:33

Hallo Meli - danke für die Info; das ist ja schlimmer als die Sprachverwirrung von Babel.

Ich habe die, natürlich inoffizielle, Information, dass die Ausweise in den anderen BL "akzeptiert" werden (Test auf eigenes Risiko). Der erste Ausweis meiner Frau galt nur in Rheinland-Pfalz, aber die netten Politessen im Saarland hatten die Anweisung, ihn nicht zu beanstanden. Gruß und gute Nacht - Axel

kein Profilfoto
Axel

Mitglied

Antwort erstellen
58 Beiträge • Seite 4 von 61, 2, 3, 4, 5, 6


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Sortiere nach: