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Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum? – Seite 5

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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58 Beiträge • Seite 5 von 61, 2, 3, 4, 5, 6

Parkausweis

Ja, habe den Ausweis bekommen, obwohl ich NUR ein Stoma habe
13%
6 Stimmen
13%
Ja, habe den Ausweis. Bekommen wegen mehrerer/doppelläufiger Stomata
2%
1 Stimmen
2%
Ja, habe den Ausweis. Bekommen wegen einer CED
26%
12 Stimmen
26%
Nein, brauche ihn nicht (kein Auto, kein Bedarf etc)
13%
6 Stimmen
13%
Nein, habe noch keinen, möchte aber gerne einen beantragen
17%
8 Stimmen
17%
Mein Antrag wurde abgelehnt.
17%
8 Stimmen
17%
Hätte ihn gerne, aber mein Bundesland/Herkunftsland bietet ihn nicht an
11%
5 Stimmen
11%
 
Abstimmungen insgesamt : 46

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von doro » 24.05.2007, 11:24

Meine Parkerleichterung ist offiziell nur für die Stadt gültig, in der Sie ausgestell wurde (LG) ABER er wird auch in RZ geduldet.;) Dazu noch den Auszug aus dem Erlass des Niedersächsischem Landtag vom 22.Mai 2001:

Da es nicht Möglich ist alle Behinderungen aufzuführen bei deren Vorliegen die Gewährung von Parkerleichterungen gerechtfertigt ist, sollte nach meiner Auffassung die Gewährung von Parkerleichterungen u.a. für folgende Schwerbehinderte in Frage kommen:

3. für Personen die Stomaträger mit doppeltem Stoma ( künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) sindund denen hierfür ein GdB von wenigstens 70 Prozent zuerkannt ist.
4.Für Morbus Crohn Kranken und Colitis Ulcerosa Kranken mit hierfür festgestellten GdB von wenigstens 60 Prozent."

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doro

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Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Mücke » 24.05.2007, 18:39

Hallo Saarländer

Ich werde mich mal schlau machen ob es diese Parkerleichterung auch bei uns gibt.Ich glaube aber nicgt.Andernfalls müßen wir uns mal stark machen und was in die Gänge bringen das wir die im saarland auch bekommen.
Vielleicht finden sich ja welche die dann mit machen?

Viele Grüße Mücke

Ileostoma 2004 nach MC und zahlreichen Fisteln:angry:

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Mücke

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 24.05.2007, 20:04

Hallo Mücke,

meine Frau sagt gerade, dass es diese Parkerlaubnis für besondere Gruppen auch im Saarland gibt (sie ist ne waschechte Saarländerin).

Die Regelung in Rheinland-Pfalz (Auszug):

2. Morbus-Crohn- beziehungsweise Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60. Die Behinderung bedingt häufige Durchfälle (Frequenz 5 bis 6 pro Tag) oder sturzbachähnliche Durchfälle (mindestens einmal am Tag).
3. Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung).

Gruß - Axel

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Axel

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Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Linie 22 » 24.05.2007, 20:19

Hallo @ Axel :winke: :winke:,

ebenfalls Widerspruch!:D:D:D
In meinem gelben PA steht ausdrücklich schwarz auf gelb, das dieser PA nur im schönen Freistaat Sachsen seine Gültigkeit besitzt. Zitat:"Geltungsbereich: SACHSEN"

Was sachst`n nou? Häh? (lach,lach):D:D:D

So viel Widersprüche bestätigen doch mein Argument, dass es von Bl zu Bl, Stadtstaat oder Freistaat Unterschiede gibt.:abgedreht::abgedreht::abgedreht: Oder?

Viele liebe Grüße schickt Dir Linie 22:winke: :winke: :winke: Tschüüüüüüüüüüüüüüüüüüüüß

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Linie 22

gesperrtes Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 24.05.2007, 21:11

Hallo Linie ... das ist ja echt chaotisch ... es lebe der Förderalismus!

Gruß - Axel

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Axel

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Sabine1965 » 30.05.2007, 14:57

Hallo ihr Lieben,

nun habe ich mich auf endlich aufgerafft und am 15.05. meinen Antrag auf "Ausnahmegenemigung zur Bewilligung von Parkerleichterung (gelber Ausweis) im Straßenverkehr besonderer Gruppen von Schwerbehinderten" abgeschickt. Genau so und nicht anders habe ich es in meinem Schreiben formuliert und dazu noch erläutert, daß ich Stomaträgerin bin.

Heute nun bekam ich die Antwort: Einen blauen Parkausweis für Behinderte. :confused: :danke:

Die Kompetenz der Sachbearbeiterin möchte ich hiermit nun doch sehr in Frage stellen.

Ich komme aus dem Kopf schütteln gar nicht mehr heraus. :abgedreht: :haarezuberge:

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Sabine1965

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Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von doro » 30.05.2007, 16:07

Hallo Sabine,

Behördenwillkür fällt mir dazu ein :D:D:D

Benutze Deine neue Errungenschaft nur bei Dunkelheit, denn sonst kann es Dir passieren, daß Du lauthals angepöpelt :shock:wirst,denn Du bist den unbelehrbaren zu beweglich.

So mir passiert, mit der Bemerkung,nachdem der weiße Lappen gründlich studiert wurde:Warum Ausnahmegenehmigung, die kann doch laufen.:abgedreht:

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doro

ehemaliges Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von wolli111 » 30.05.2007, 16:11

Ich habe die Parkerleichterung- gelb- seit 1 !/2 Jahren, leider hab ich sie im PKW sie ist nur für bestimmt Bundesländer gültig.

Ich hab ein Urostoma 90 % im Ausweis und RF.

Bin zum Straßenverkehrsamt, mit Dgn-sprich Attest vom Dr. das ich ein Stoma hab meinen Schwerbehidnertenausweis und habe sofort die Parkerleichterung bekommen.

Liebe Grüße Petra

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wolli111

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Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 30.05.2007, 19:03

Hallo Sabine, hast Du den "Rolli-Ausweis" bekommen???

Gruß - Axel

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Axel

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Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Sabine1965 » 30.05.2007, 20:11

Hi Axel,

jepp, so ist es.

Ich habe nicht vor diesen auszunutzen und damit den Rollifahrern etc den Parkplatz zu nehmen.

Vorerst werde ich den Ausweis gut verwahren, man weiss ja nie vorfür der noch einmal nutzen kann. Wenn ich so an die ersten Monate nach meiner OP denke, da hätte ich sonst was gegeben wenn mir manche weiten Wege erspart geblieben wären.

@ Doro
tja, ich kenne die Blicke wenn ich aus dem Behinderbad auf dem Campingplatz komme. :D
Hab ich doch einmal meine 7jährige Tochter dabei. Vor dem B.-Bad wartet eine Dame und wir reichen uns die Klinke in die Hand. Meine Tochter schaut die Dame an und fragt mich "Was will die denn im Behindertenbad, die sieht doch gar nicht behindert aus?". Ich musste wirklich lachen und fragte sie: "Aber ich, was?" Das fanden wir beide sehr lustig.

lg
Sabine

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Sabine1965

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