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Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum? – Seite 6

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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58 Beiträge • Seite 6 von 61, 2, 3, 4, 5, 6

Parkausweis

Ja, habe den Ausweis bekommen, obwohl ich NUR ein Stoma habe
13%
6 Stimmen
13%
Ja, habe den Ausweis. Bekommen wegen mehrerer/doppelläufiger Stomata
2%
1 Stimmen
2%
Ja, habe den Ausweis. Bekommen wegen einer CED
26%
12 Stimmen
26%
Nein, brauche ihn nicht (kein Auto, kein Bedarf etc)
13%
6 Stimmen
13%
Nein, habe noch keinen, möchte aber gerne einen beantragen
17%
8 Stimmen
17%
Mein Antrag wurde abgelehnt.
17%
8 Stimmen
17%
Hätte ihn gerne, aber mein Bundesland/Herkunftsland bietet ihn nicht an
11%
5 Stimmen
11%
 
Abstimmungen insgesamt : 46

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Angelika » 06.06.2007, 11:52

hi ihr lieben,

ich habe mich gestern mit nem arzt über schwerbehinderungen und die möglichkeiten auf "vergünstigungen" unterhalten.

als ich ihm sagte, dass ich ohne probleme mit meinem stoma von 90 auf 100% hochgestuft wurde, meinte er " ich sollte mich glücklich schätzen". als ich dann noch erzählte, dass ich die gelbe parkerleiterung habe, meinte er " ich solle bloss nicht zu laut werden, da heute diese erleichterungen nicht so leit zu bekommen wäre.
ich weiß nicht wie es wo anderes ist, aber hier in kassel (hessen :) ) habe ich antrag und ne kopie vom ausweis an die stadt geschickt und ne kopie vom antrag für die parkerl. an das versorgungsamt, und ein paar tage später hatte ich mein gelbes kärtchen. wer hat in so nem fall das letzte sagen, die stadt oder das amt ????
und ist es heute wirklich nicht so leicht daran zu kommen, wäre echt blöd, weil meiner noch bis nächstes jahr läuft.


schönen tag und ein schönes langes we

angelika



ach ja, hier in hessen ist er gleb, und ist in noch ein paar anderen bundesländern gültig (sorry liegt im aufto, mag nicht raus laufen :) )

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Angelika

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Melli » 06.06.2007, 11:59

Die Stadt richtet sich nach dem, was sie vorliegen haben vom Versorgungsamt. In deinem Fall relativ simpel, denn du hast das Stoma doch nach einer CU (oder?) bekommen, dazu einen hohen GdB

Betroffene, die ihr Stoma aufgrund eines Morbus Crohn oder einer Colitis ulcerosa erhalten haben und deren Grad der Behinderung aufgrund der Grunderkrankung auf mindestens 60 festgesetzt wurde.


Also glaube ich kaum, dass dein Arzt da Recht hat *wunder*

Wenn die Fälle eindeutig sind (also wenn man die Voraussetzungen für eine Sondergenehmigung zum Parken erfüllt), dann bekommt man auch recht schnell den gelben Parkausweis (so wurde das mir zB gesagt, weil meiner so schnell kam)

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Melli

Moderatorin

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von doro » 06.06.2007, 12:11

Nichts gegen die Dokters :D, ABER was Einstufung des GdB und seine Folgen betrifft,muss ich sagen: Schuster bleib bei deinen Leisten.

Schlimm ist dabei, daß ja ihr med. Gutachten bei den Versorgungsämtern angesagt ist.

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doro

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Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Biggi0001 » 07.06.2007, 00:19

Schlimmer noch, wenn der Doc sagt "Ei, das muss aber mindestens GdB XXX sein...." und dann das große Erwachen kommt.

Grundsätzlich richtet das Straßenverkehrsamt die Anfrage ans Versorgungsamt - das StrVA ist rein ausführendes Organ in dieser Angelegenheit.

So lang die Voraussetzungen bestehen, wird die Sonderparkerlaubnis erteilt - meist entspricht die Gültigkeitsdauer der Gültigkeitsdauer des Ausweises.

LG, Biggi0001

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Biggi0001

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Axel » 07.06.2007, 13:15

Hallo zusammen,

in der aktuellen ILCO-Praxis ist ein interessanter Bericht zu diesem Thema mit Übersicht der Regelungen in den einzelnen Bundesländern - leider fehlt in der Übersicht das, was mich hier so gewundert hat: der Ausweis eines Bundeslandes gilt in anderen Bundesländern aber nicht umgekehrt.

Gruß Axel

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Axel

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von doro » 21.01.2009, 20:03

Ich schiebe ihn wieder hoch,hier gab es auch einige Farben zum nachlesen. ;)

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doro

ehemaliges Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Renate » 22.01.2009, 09:48

Hallo,
hab grad den Thread nochmals angeguckt, den doro hochgeschoben hat. Also das mit dem "NUR" Stoma habe find ich etwas untertrieben. Ich selbst habe einen gelben Parkausweis, den hat mein Mann für mich beantragt, mit allen Unterlagen, bin persönlich nicht dabei gewesen. Der Beamte der den Ausweis ausgestellt hat, sagte nicht was mit "Nur" einem Stoma wollen Sie einen Ausweis. Im Gegenteil er sagte, warum sind Sie nicht früher gekommen. Hat alle Hilfe im Internet usw. angeboten, ich war wirklich so was von angenehm überrascht und sagte ihm dies dann auch am Telefon. Er meinte das wäre selbstverständlich, er wüsste, dass ein Stoma eine Schwerbehinderung darstelle, auch wenn man es nicht von aussen sehen könnte. Dies zur Gewährung meines gelben Parkausweises.
Renate

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Renate

Mitglied

Ausnahmegenehmigung zum Parken - wer hat sie warum?

Beitrag von Melli » 25.01.2009, 08:01

hab grad den Thread nochmals angeguckt


Renate, ganz vorne im ersten und dann im zweiten Posting ist erklärt, warum das "nur" groß geschrieben ist - es ging nicht in Anführungszeichen aufgrund der Forentechnik und sollte daher lediglich zur Unterscheidung dienen, ob man eben "nur" ein Stoma, oder auch andere Dinge hat ;)

(du hattest übrigens dazu das 4. Posting verfasst :) )

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Melli

Moderatorin

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