von Angelika » 06.06.2007, 11:52
hi ihr lieben,
ich habe mich gestern mit nem arzt über schwerbehinderungen und die möglichkeiten auf "vergünstigungen" unterhalten.
als ich ihm sagte, dass ich ohne probleme mit meinem stoma von 90 auf 100% hochgestuft wurde, meinte er " ich sollte mich glücklich schätzen". als ich dann noch erzählte, dass ich die gelbe parkerleiterung habe, meinte er " ich solle bloss nicht zu laut werden, da heute diese erleichterungen nicht so leit zu bekommen wäre.
ich weiß nicht wie es wo anderes ist, aber hier in kassel (hessen ) habe ich antrag und ne kopie vom ausweis an die stadt geschickt und ne kopie vom antrag für die parkerl. an das versorgungsamt, und ein paar tage später hatte ich mein gelbes kärtchen. wer hat in so nem fall das letzte sagen, die stadt oder das amt ????
und ist es heute wirklich nicht so leicht daran zu kommen, wäre echt blöd, weil meiner noch bis nächstes jahr läuft.
schönen tag und ein schönes langes we
angelika
ach ja, hier in hessen ist er gleb, und ist in noch ein paar anderen bundesländern gültig (sorry liegt im aufto, mag nicht raus laufen )
von Melli » 06.06.2007, 11:59
Die Stadt richtet sich nach dem, was sie vorliegen haben vom Versorgungsamt. In deinem Fall relativ simpel, denn du hast das Stoma doch nach einer CU (oder?) bekommen, dazu einen hohen GdB
Betroffene, die ihr Stoma aufgrund eines Morbus Crohn oder einer Colitis ulcerosa erhalten haben und deren Grad der Behinderung aufgrund der Grunderkrankung auf mindestens 60 festgesetzt wurde.
von doro » 06.06.2007, 12:11
Nichts gegen die Dokters , ABER was Einstufung des GdB und seine Folgen betrifft,muss ich sagen: Schuster bleib bei deinen Leisten.
Schlimm ist dabei, daß ja ihr med. Gutachten bei den Versorgungsämtern angesagt ist.
von Biggi0001 » 07.06.2007, 00:19
Schlimmer noch, wenn der Doc sagt "Ei, das muss aber mindestens GdB XXX sein...." und dann das große Erwachen kommt.
Grundsätzlich richtet das Straßenverkehrsamt die Anfrage ans Versorgungsamt - das StrVA ist rein ausführendes Organ in dieser Angelegenheit.
So lang die Voraussetzungen bestehen, wird die Sonderparkerlaubnis erteilt - meist entspricht die Gültigkeitsdauer der Gültigkeitsdauer des Ausweises.
LG, Biggi0001
von Axel » 07.06.2007, 13:15
Hallo zusammen,
in der aktuellen ILCO-Praxis ist ein interessanter Bericht zu diesem Thema mit Übersicht der Regelungen in den einzelnen Bundesländern - leider fehlt in der Übersicht das, was mich hier so gewundert hat: der Ausweis eines Bundeslandes gilt in anderen Bundesländern aber nicht umgekehrt.
Gruß Axel
von doro » 21.01.2009, 20:03
Ich schiebe ihn wieder hoch,hier gab es auch einige Farben zum nachlesen.
von Renate » 22.01.2009, 09:48
Hallo,
hab grad den Thread nochmals angeguckt, den doro hochgeschoben hat. Also das mit dem "NUR" Stoma habe find ich etwas untertrieben. Ich selbst habe einen gelben Parkausweis, den hat mein Mann für mich beantragt, mit allen Unterlagen, bin persönlich nicht dabei gewesen. Der Beamte der den Ausweis ausgestellt hat, sagte nicht was mit "Nur" einem Stoma wollen Sie einen Ausweis. Im Gegenteil er sagte, warum sind Sie nicht früher gekommen. Hat alle Hilfe im Internet usw. angeboten, ich war wirklich so was von angenehm überrascht und sagte ihm dies dann auch am Telefon. Er meinte das wäre selbstverständlich, er wüsste, dass ein Stoma eine Schwerbehinderung darstelle, auch wenn man es nicht von aussen sehen könnte. Dies zur Gewährung meines gelben Parkausweises.
Renate
von Melli » 25.01.2009, 08:01
hab grad den Thread nochmals angeguckt
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