von Levana » 26.11.2012, 18:47
Hallo zusammen,
heute habe ich einmal ausgerechnet, was wir an Zuzahlungen
für dieses Jahr geleistet haben.
Nach allen Berechnungen, haben jeder nur 1% Zuzahlungs-
pflicht, war ich ganz überrascht
Dem nach haben wir knapp 500 Euro zuviel gezahlt.
Wenn das kein Grund zur ist,
ein kleines - Geschenk.
Liebe Grüße......Levana
Hallo Levana,
dann überleg doch schon mal, was du damit machst!
Das sei dir ja erlaubt - nur noch nicht ausgeben, denn noch hast du sie nicht zurück. (man weiß ja nie)
Gruß billy64
von Levana » 26.11.2012, 20:15
so gesehen, hast Du nicht Unrecht, billy64
auch Träume können schön sein
Liebe Grüße.....Levana
von birgit40 » 26.11.2012, 23:40
hi levana !!
ja man kann es kaum fassen , das man nächstes jahr so viel ersparen kann !! ist ja schon fast ein urlaub drin !!
ich musste für jede chemo therapie und für je eine spritze 10 euro bezahlen , fällt das denn jetzt auch weg ??? ich hatte 4 mal im monat die chemo bekommen !! damals !!
liebe grüsse birgit
von Levana » 27.11.2012, 00:19
hallo birgit,
mein Mann brauchte seine Chemo nicht bezahlen,
die Klinik wollte lediglich einen Einweisungsschein
für die Onkologische Tagesklinik, die der Hausarzt ausstellte.
Auch Medikamente für die Nebenwirkungen hatte er von
der Klinik mitbekommen.
Wird sicherlich auch unterschiedlich gehandhabt
Liebe Grüße.......Levana
von Igel30 » 27.11.2012, 04:19
Hallo zusammen
Meine Oma war vor dem KH-Aufenthalt kurz vor ihrer Zuzahlungsgrenze, so dass sie jetzt erstmal die Tage noch bezahlen muss und dann letztlich um die 250 Euro zurück erstattet bekommen wird.
Investieren möchte sie dies als Anteil für den Kauf einer neuen Waschmaschine.
Übrigens ein kleiner Tip: bei manchen Krankenkassen kann man auch am besten am Anfang des Jahres auf Antrag im Voraus seine Pflichtsumme einzahlen und erhält dann direkt eine Befreiung.
Ich mache das meistens so, damit der Posten dann weg ist (sind bei mir ca. 43 Euro/Jahr) und man nicht böse überrascht werden kann. Sowas kann schon sinnvoll sein, wenn man weiss, dass man die Grenze definitiv überschreiten wird.
von Hanna70 » 27.11.2012, 04:21
Hallo Birgit,
es fällt lediglich die Praxisgebühr von 10 €/Quartal weg. Das sind im Jahr 40 €. Wird wohl für einen Urlaub nicht ganz reichen...
Alle anderen Zuzahlungen bleiben bestehen wie bisher.
Ich hoffe für Dich, dass Du die 1 %-Regelung für chronisch Kranke in Anspruch nimmst.
Ich bin jetzt einigermaßen erstaunt, dass Du für jede Spritze und jede Chemo (4 mal im Monat) 10 € zahlen musstest.
Kannst Du nicht die Möglichkeit der Zuzahlungsbefreiung für das ganze Jahr im Voraus wahrnehmen? Natürlich ist die Abbuchung im Januar so kurz nach Weihnachten ganz schön happig, aber Du sparst Dir das ständige Sammeln aller Quittungen und Belege und bist vor unliebsamen Überraschungen mit Zuzahlungen über das ganze Jahr sicher.
Es gibt zwar bestimmte Medikamente, bei denen Du immer etwas zuzahlen musst, aber das hält sich relativ in Grenzen.
Liebe Grüße
Rosi
von Hanna70 » 27.11.2012, 04:37
Hallo Igel,
in diesem Jahr sind es etwas über 44 € für Empfänger von Sozialgeld nach SGB II.
Ich z.B. müsste eh für Stomaversorgung, Versorgung mit Vorlagen, Trinknahrung und Apotheke jeweils 10 € zahlen - bisher dazu die 10 € Praxisgebühr = schon mal 50 € weg.
Bei Einkommen ohne Aufstockung mit Sozialgeld, wird es schon erheblich mehr. Das kann dann im Januar schon recht hart sein. (Auch für Empfänger von Sozialgeld sind die nun 40 € hart. Schließlich bekommen sie das Sozialgeld ja nicht aus Jux und Dollerei...)
Aber darüber nachzudenken, lohnt auf jeden Fall.
Liebe Grüße
Rosi
von charla » 27.11.2012, 08:11
Hallo an Alle und Guten Morgen!
Ich stelle für meinen Sohn auch jedes Jahr einen Antrag auf Befreiung (Anspruch wg. Behinderung / Grundsicherung).
Wir machen das so, dass er die Zuzahlungen zahlt, bis die Grenze erreicht ist und dann stellen wir den Antrag. Zuviel Gezahltes wird rücküberwiesen.
Damit verteilt sich die Belastung (bei ihm) auf das 1. Halbjahr.
Auf alle Fälle sollte man den Antrag stellen.
Ablehnen kann die Krankenkasse immer noch.
Viel Erfolg!
Charla
von hmengers » 27.11.2012, 12:15
@Birgit40
Hallo Birgit,
nach SGB X verjähren solche Ansprüche erst nach 4 Jahren (vom Ende des Jahres gerechnet in dem der Anspruck entstanden ist).
Ich hoffe Du hast die Belege noch oder kannst Dir Ersatzbelege beschaffen. Mit der Bescheinigung dass Du chronisch krank bist (von Deinem HA) kannst Du alles was über 1 % des Einkommens war rückwirkend (auch für Deinen leider verstorbenen Mann) anfordern.
Herbert
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