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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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93 Beiträge • Seite 2 von 101, 2, 3, 4, 5 ... 10

Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von PC Katrin » 08.02.2008, 09:06

Hallo, Ihr Lieben,

ich habe ja lange in der Uni in Kiel gerabeitet, und dort in einer Abteilung, die verantwortlich ist für die Beratung und Betreuung aller Tumorpatienten des Uniklinikums.
In dieser Zeit hat es häufiger die Situation gegeben, daß Patienten/innen doch ganz offensichtlich falsch behandelt wurden oder auch im Vorfeld falsche Diagnosen gestellt wurden. Krassestes Beispiel einer 29 jährigen Mutter von 4 Kindern: die ist zum Gynäkologen gegangen, weil sie einen Knoten in der Brust hatte. Der hat abgetastet, und ihr dann lapidar gesagt: " 1. Sind Sie zu jung für Krebs und 2. bekommen Frauen, die Kinder gestillt haben keinen Brustkrebs." So geschehen im Jahre 1997 nicht 1779... Sie hat sich damit beruhigen lassen ist erst ein Jahr später zur nächsten Untersuchung gegangen. Zu dem Zeitpunkt hatte sie dann aber schon ausgeprägte Lymphknoten in der Achselhöhle....
Was ich aber eigentlich sagen wollte: bei einem fraglichen Behandlungsfehler ist die "SCHLICHTUNGSSTELLE FÜR ARZTHAFTPLFICHTFRAGEN" in Hannover (so auch im Internert zu finden, meiner Meinung nach die beste erste Anlaufstelle.
Man füllt ein Formular aus, und dann arbeiten die sehr schnell und korrekt. Es kostet kein Geld (anders als beim Anwalt) und es bleibt einem immer noch die Möglichkeit, wenn diese Stelle einen Arztfehler fetstellt, nicht auf deren Schlichtungsangebot einzugehen, sondern dann einen Anwalt einzuschalten.
Der Vorteil: man muß keine Termine machen (geht alles schriftlich), kostet wie gesagt kein Geld und in der regel ist das Verfahren nach ca. 12 Monaten "durch".
Liebe Grüße
Katrin

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PC Katrin

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Monsti » 08.02.2008, 21:17

Hallo Katrin,

die von Dir genannte Schlichtungsstelle scheint vergleichbar mit dem zu sein, was bei uns in Österreich der Patientenanwalt ist. Auch bei uns ist dieser Service kostenlos.

Nichtsdestotrotz wird es bei einer schief gelaufenen OPs sehr schwer sein, konkrete ärztliche Fehler nachzuweisen. Auch der von Dir genannte krasse Fall der Frau mit Brustkrebs ist so eindeutig, dass man mit einer Klage Erfolg haben kann/wird.

Ein älterer Bekannter von uns hatte vor ca. 2 Jahren nach einer Darmspiegelung eine Perforierung und wurde eine Woche später notfallmäßig ins Spital eingeliefert. Diagnose: Peritontitis.
Auch er klagte, hatte aber null Erfolg. Eigentlich auch logisch. Im Aufklärungsbogen, den er vor der Untersuchung unterschrieben hatte, ist das Risiko einer möglichen Darmperforation ausdrücklich formuliert. Er hatte das unterschrieben, u.a. diese (seltene) Folge billigend in Kauf genommen.

Ähnlich verhält es sich mit Eingriffen in der Bauchhöhle. Dabei können natürlich immer gravierende Fehler seitens des Chirurgen passieren. Aber solange keine Tupfer, eine Schere oder sonstige Instrumente im Bauch hinterlassen werden oder falsche Organe operiert wurden, dürfte es fast unmöglich sein, selbst nach heftigsten Komplikationen mit dauerhaften Nachwirkungen derartige Fehler nachzuweisen.

Liebe Grüße
Angie

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Monsti

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von hope » 08.02.2008, 21:25

Hallo Ihr!
Ja Angie, das ist ein großes Problem, finde ich, daß die Ärzte sich in alle Richtungen absichern (sicherlich auch notwendig), aber wenn sie wirklich einen Fehler gemacht haben, dann nicht dazu stehen. Das finde ich total unfair. Jeder macht Fehler, aber beim Arzt darf das so nicht passieren und schließlich geht es nicht um kaputte Zündkerzen.
Ich habe in der Familie einen Fall gehabt, da hat man einer Frau die Gebärmutter entfernt und bei der OP ein OP-Tuch vergessen. Sie hatte dann echt Schmerzen und kam nicht mehr auf die Beine, konnte sich dann aber röntgen lassen und da sah man dieses Metallplättchen im Bauch:shock:. Sie wurde dann nochmals operiert und das Tuch wurde entnommen. Es war nicht etwa ein Tupfer, sondern hatte die Größe eines Geschirrtuchs.
Das Irre an der Sache: Obwohl da genug Beweise waren, daß ein Arztfehler vorlag, haben die das vehement abgestritten. Diese Versicherungen können echt link sein. Letztenendes gab es ein wenig Schmerzensgeld, echt lachhaft...

Bei mir ist es so, daß ich bei 3 Ärzten war mit meinen Problemen, ich aber nicht richtig bzw gar nicht untersucht wurde und ich den Ärzten auch geglaubt habe... In meinem Alter (damals 38) und ohne Vorbelastung gibt es keinen Darmkrebs:angry:. Außerdem hatte ich ja vor nicht langer Zeit ein Baby geboren, also eindeutig Hämorrhoiden... Tja, so ist viel Zeit verstrichen...

Schönen Abend Euch!

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hope

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von BlackDog » 08.02.2008, 21:56

Was ich in dem gesamten Kontext interessant finde:

Wenn jemand einem anderen einen Kratzer an die Autotür macht, der sich weigert zu bezahlen => verklagen. Wenn der Handwerker pfuscht und ´nen Wasserrohrbruch entsteht, der sich weigert zu bezahlen => verklagen. Wenn einer bei ebay was verkauft und ein Spaßbieter bietet und bezahlt nicht => verklagen. Wenn man sich ungerecht gekündigt fühlt => verklagen. Wenn man denkt zu wenig Hartz IV zu bekommen => verklagen.

Aber bei der eigenen Gesundheit? Gegen Ärzte, denen man sowieso nix beweisen kann? Da machen das offenbar die wenigsten.

BlackDog

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BlackDog

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Monsti » 08.02.2008, 22:02

Hi BlackDog,

Da machen das offenbar die wenigsten.


Stimmt, nur wenn die Beweislage offensichtlich ist. Dann sollte sich auch niemand davor scheuen. Ansonsten hat's wirklich keinen Sinn und bringt nur Ärger und Frust.

Liebe Grüße
Angie

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Monsti

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von doro » 08.02.2008, 22:10

Wie wird so passend gesagt:

Und alle halten zusammen denn eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. ...

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Jutta B » 09.02.2008, 06:29

Hallo Katrin,

ach wäre es doch zu schön, wenn es so wie in deinem Beispiel auch klappen würde.

Ich wurde ganz ordentlich kaputt gemacht, nachweislich durch 2./3. Meinungen von anerkannten Gutachtern bestätigt. Dabei hatte ich überhaupt keine Schwierigkeiten.

Was schrieb doch der nette Herr Professor an die Kasse bei der ersten Anfrage? "Frau .... ist ein Fall für die Psychatrie, da sie sich einbildet ein Stoma zu haben!!!" :confused: :confused: :confused: :shock:
Meine kompletten Unterlagen aus diesem KH (35 Jahre) sind danach urplötzlich verschwunden? Die wichtigsten Berichte der von ihm durchgeführten OP's wurden auch nicht in Kopie an meinen HA geschickt. Es gibt keine OP-Berichte, kein einzigstes Wort, dass ich bei ihm unterm Messer lag.

Kurz darauf wurde der Herr aus seinem Vertrag entlassen und ist ganz zufällig in ein Land ausgewandert, das nicht ausliefert, dort praktiziert er munter weiter. So sind die Erfolgsaussichten gleich Null.

LG
Jutta B

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Jutta B

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von BlackDog » 09.02.2008, 09:18

Hallo Jutta,

wenn die Unterlagen vernichtet sind, dann ist dies ein sogenannter Dokumentationsfehler. Zweifelsfrei wirst Du zahlreiche Zeugen haben die bestätigen, dass Du im Krankenhaus warst. Auch wird die Krankenhausverwaltung und die Krankenkasse Belege dafür haben (das KH hat die Leistungen an Dir ja nicht umsonst gemacht). Bei der Krankenkasse ist recht detailliert jede einzelne Aktion (OP, Untersuchung, Zeit des Aufenthalts usw.) als Leistung aufgelistet. Dann ist die Klage nicht gegen einen bestimmten behandelnden Arzt gerichtet, sondern gegen die Versicherung des Krankenhauses - egal wo der Arzt nun ist.

Wenn Du gutachterliche Belege hast, dass Du aufgrund eine Behandlungsfehlers Schaden erlitten hast und die Sache noch keine drei Jahre her ist würde ich zum Anwalt gehen.

BlackDog

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BlackDog

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Beutelmaus » 09.02.2008, 18:01

Hallo Katrin,

habe auch schon öfter darüber nachgedacht, dass wenn Ärzte Fehler machen, die Patienten es sehr schwer haben und die Konsequenzen alleine tragen müssen.

Auch ich musste die bittere Erfahrung machen, dass sehr kostbare Zeit verstrichen ist und mein Hausarzt den Darmkrebs nicht erkannt hat. Erst als der Tumor die Darmwand durchbrochen hat u. bereits Lymphknotenmetastasen entstanden sind, Blut im Stuhl, totale Erschöpfung und starke Bauchschmerzen hatte, sagte er: "Für Sie, da noch keine 55 Jahre alt sind, gibt es die Darmspiegelung noch nicht als Kassenleistung im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung. Aber gehen Sie doch dahin, damit Sie sicher sind, dass es Hämorrhoiden sind." Die Diagnose war dann Darmkrebs und der Radiologe fragte, ob ich überhaupt auf Toilette noch gehen konnte!!:confused:

Alle die diesen Beitrag lesen u. ähnliche Beschwerden haben, sollten nicht, sowie ich reagiert habe, es einfach hinnehmen, sondern einen anderen Arzt, eine zweite Meinung rechtzeitig suchen.

Die Kraft und die finanziellen Mittel habe ich leider nicht um den Arzt zu verklagen. Außerdem ist die Rechtssprechung in Deutschland in solchen Fällen viel zu mild und die Beweislast hat der Patient.:(:heul::heul::heul:

Gruß
Beutelmaus

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Beutelmaus

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Biggi0001 » 09.02.2008, 22:08

Ich bin zwar auch "Betroffene", weil sowohl bei den OP's wie auch in der Nach-OP-Phase etliches schief gelaufen ist, mit dem ich logischerweise heute selbst zusehen muss, wie ich damit zurecht komme.

ABER:

Ich will mir hier nicht wahllos Zitate und Satzfetzen rausziehen, aber mal folgendes anmerken:

Ärzte tun ihren Job an Millionen von Leuten, jeden Tag - und jeden Tag mit einem Bein im Gerichtssaal, weil halt leider nicht alles so läuft, wie man sich das gewünscht hätte.

Ich sag mir halt "Was wäre die Alternative gewesen? - Ich wäre über die Wupper gegangen" - so. Und damit ist klar, daß ich (VOR ALLEM bei einer unklaren Beweislage, warum auch immer das so sein mag) schon froh bin, daß es mich gibt.

Klar hätte ich mir das auch toller vorgestellt und hätte man auch sicherlich einiges an Leiden, Entstellung und Funktionsstörungen vermeiden können - so what? Geschehen ist geschehen, beweisen ist schwierig, also lass ich es.

Und man muss immer bedenken, daß die subjektive Befindlichkeit möglicherweise nichts anderes ist als eine ganz normale OP-Folge (Stenosen, Narbenverwerfungen, Verwachsungen etc.)

Beim geschilderten Umstand von Beutelmaus - was hat in diesem Fall die Darmspiegelung mit "Vorsorge" zu tun? So wie sich das darstellt, wäre die eh als sog. Diagnoseleistung zu übernehmen gewesen von der KK.

Schönen Gruß,
Biggi

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