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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt – Seite 5

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93 Beiträge • Seite 5 von 101, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 ... 10

Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von BlackDog » 12.02.2008, 14:55

Sabine049 hat geschrieben:jetzt stehe ich auf dem Schlauch, bitte, BlackDog, konkretisiere deine Bezugnahme zu Biggis Aussage!

Gerne.

Biggi0001 hat geschrieben:Ärzte tun ihren Job an Millionen von Leuten, jeden Tag - und jeden Tag mit einem Bein im Gerichtssaal, weil halt leider nicht alles so läuft, wie man sich das gewünscht hätte.

Ich sag mir halt "Was wäre die Alternative gewesen? - Ich wäre über die Wupper gegangen" - so. Und damit ist klar, daß ich (VOR ALLEM bei einer unklaren Beweislage, warum auch immer das so sein mag) schon froh bin, daß es mich gibt.

Klar hätte ich mir das auch toller vorgestellt und hätte man auch sicherlich einiges an Leiden, Entstellung und Funktionsstörungen vermeiden können - so what? Geschehen ist geschehen, beweisen ist schwierig, also lass ich es.

Biggi0001 hat sich mit dem Geschehenen abgefunden. Sie entschuldigt den (eventuellen) Fehler der Ärzte damit, dass diese eine hohe Verantwortung tragen und die Ärzte ihr (trotz des Fehlers) das Leben gerettet haben. Dies ist einer der Gründe, warum sie kein juristisches Verfahren eingeleitet hat.

Ich habe diese Meinung als "der Patient nimmt das mit ihm geschehene als "Schicksal" an, ist froh, dass nicht noch schlimmeres passiert ist und fühlt sich deshalb irgendwie den Ärzten solidarisch verpflichtet" in meine kleine Liste aufgenommen.

Klar?

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Monsti » 12.02.2008, 16:11

Hallo BlackDog,

der Patient nimmt das mit ihm geschehene als "Schicksal" an, ist froh, dass nicht noch schlimmeres passiert ist und fühlt sich deshalb irgendwie den Ärzten solidarisch verpflichtet


Weiß nicht, ob Biggis Aussage in obiges Schema passt. Dazu müsste sie vielleicht nochmals selber Stellung nehmen.

Für mich gilt obiges ganz sicher nicht. Ist ein grober und nachweisbarer Fehler passiert, wehre ich mich auch dagegen (siehe die Zahngeschichte).

Was mir aber nach jener Bauch-OP widerfahren ist, zähle ich nicht dazu, da es das Resultat mehrerer, ganz verschiedener Faktoren war, wozu ich u.a. auch mein eigenes Verhalten zähle. Immerhin war ich trotz Peritonitis munter unterwegs und klagte vielleicht auch viel zu wenig. Andere liegen mit akutem Abdomen zusammengekrümmt im Bett und wimmern vor Schmerzen, erbrechen ständig und sehen aus wie der Tod. Letzteres war bei mir erst ganz kurz vor dem Koma der Fall. Welche Pflegekraft vermutet bei einem Patienten, der mehr außerhalb des Betts als innerhalb ist, er könnte eine schwere Peritonitis haben, wo sie doch sehr, sehr oft mit Patienten zu tun hat, die bei jeder Kleinigkeit jammern, ohne dass es einen Abklärungsbedarf gäbe?

Das ist es u.a., was ich mit dem hinkenden Vergleich "Mensch" - "Auto Marke XY" ausdrücken wollte.

Liebe Grüße
Angie

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Sabine049 » 12.02.2008, 18:34

prägnant und nüchtern betrachtet:

Zivilrecht: Recht hat derjenige, der a.) von einem topp Anwalt vertreten wird und b.) genügend "Kohle" hat.

Ein Anwalt - häufig landläufig als Rechtsverdreher bezeichnet ;) - vertritt den Klienten solange, soweit ... wie der "Rubel" rollt. Ce la vie ... dass ist der Job eines RA´s, damit verdient er sich seinen Lebensunterhalt. Egal wie die Rechtslage ist, ein Anwalt agiert i.d.R. opportunistisch - keinesfalls aus purer Nächstenliebe.

Werde mich später detaillierter zu m-/deiner Anmerkung äußern.

Liebe Grüße Sabine

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Sabine049

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Sabine049 » 12.02.2008, 18:48

Apropos wie siehst du, lieber BlackDog, meinen geschilderten Fall!?

Obgleich ich selber aus einer Juristenfamily stamme, habe ich bislang noch niemals im Schadensfall ("Ärztepfusch") angemessene Unterstützung erhalten :D ;).

Gegen einen Arzt oder gar Krhs. erfolgreich zu klagen, ist so aussichtslos und unwahrscheinlich, wie "6 Richtige im Lotto".

Darf ich vllt. - okay sind mittlerweile antiquiert - auf die Bücher von Julius Hackethal u.a. "Nachoperation" und "Krankenhaus" verweisen.

Bis später Sabine

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Sabine049

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Monsti » 12.02.2008, 20:30

Hallo Sabine,

naja, sooo erfolglos ist man nicht unbedingt. Ich bin bisher ja erst einmal den Klageweg gegangen, und prompt fiel er positiv für mich aus. Bei eindeutigem Pfusch würde ich mich jederzeit wieder wehren.

Aber im Falle z.B. meiner Bauch-Odyssee hätte ich keinerlei Chancen, eine Klage dürfte (juristisch gesprochen) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolglos sein. Also erspare ich mir den Stress und den Papierkrieg. Alle Komplikationen, die ich hatte, wurden von mir mit meiner Unterschrift im Aufklärungsbogen billigend in Kauf genommen (natürlich hoffend, dass sie nicht eintreten mögen).

Für BlackDog:
Die Tatsache, dass mit mir nicht explizit über mögliche Risiken aufgrund der langjährigen Cortison-Therapie gesprochen wurde, ist für mich kein ärztliches Versagen. Schließlich bin ich mündige Patientin. Ich kenne keinen einzigen langjährigen Cortison-Patienten, der hinsichtlich der Nebenwirkungen und Risiken nicht umfassend informiert wäre (Es soll ja u.a. Beipackzettel geben, da stehen u.a. diese Risiken nämlich ausdrücklich drin ...). Mal davon abgesehen weiß bis heute niemand, wie es damals zum sofortigen Absterben des Dickdarms kommen konnte. Dass das Cortison die Ursache gewesen sein könnte, wurde von den Ärzten halt vermutet und auch genauso geäußert.

Liebe Grüße an Euch beide
Angie

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Monsti

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Michaela08 » 15.02.2008, 12:33

Hallo muss mich doch auch mal hierzu äussern,

unser Weg sieht so aus, dass wir von einem ehemaligen Chefarzt ein Gutachten erstellen lassen. Allerdings sind div. OP unterlagen nicht da bez. nicht volständig. Jetzt wird mit den Unterlagen bez. den Rechnungen die an die KK gegangen sind gearbeitet.

Nun warten wir mal ab was "das Gutachten sagt" . Wars definitiv ein Ärztefehler (vermutet wird das bei der Ileus-Op der Darm falsch gelegt und abgeknickt wurde und somit die Mestenterial-Wuzel Venen Thrombose entstanden ist)würde ich sofort klagen, jedoch Männe ist der Meinung "gegen die Ärzte kommt er eh nicht an":confused:

LG
Michaela

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von BlackDog » 15.02.2008, 12:46

Michaela08 hat geschrieben:unser Weg sieht so aus, dass wir von einem ehemaligen Chefarzt ein Gutachten erstellen lassen. Allerdings sind div. OP unterlagen nicht da bez. nicht volständig. Jetzt wird mit den Unterlagen bez. den Rechnungen die an die KK gegangen sind gearbeitet.

Wenn Unterlagen fehlen, bzw. nicht vollständig sind ist schon ein erster Behandlungsfehler aufgetreten. Ein Dokumentationsfehler. Damit lässt sich schon starten. Bist Du nicht sogar Juristin?

Michaela08 hat geschrieben:Nun warten wir mal ab was "das Gutachten sagt" . Wars definitiv ein Ärztefehler (vermutet wird das bei der Ileus-Op der Darm falsch gelegt und abgeknickt wurde und somit die Mestenterial-Wuzel Venen Thrombose entstanden ist)würde ich sofort klagen, jedoch Männe ist der Meinung "gegen die Ärzte kommt er eh nicht an":confused:

Ich denke Du weisst wie Du vorgehen kannst. Auch wird - wenn es wirklich vor Gericht gehen sollte natürlich nicht "der Arzt" der Gegner sondern die Versicherung des Krankenhauses. Aber leider sind die wohl nochmal eine Stufe fieser. :cool:

BlackDog

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von BlackDog » 15.02.2008, 13:08

Mein Vorgehen - nach zahlreichen Gesprächen mit Anwälten und anderen Experten - ist, die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der zuständigen Landesärztekammer zu beauftragen ein Schlichtungsverfahren zu starten, so wie auch Biggi0001 dies in diesem Thread empfahl. Dies ist kostenlos und relativ "unverbindlich". Zwar werden die Schlichtungsstellen von den Haftpflichtversicherern finanziert und sind bei den Ärztekammern angesiedelt, jedoch scheinen die Gutachter (Richter a.D., Profs./Drs. a.D.) ausreichend unabhängig zu sein. Von meiner Seite wird nur ein formloser schriftlicher Antrag benötigt in dem ich den Sachverhalt ganz grob schildere. Zusätzlich habe ich einen mehrseitigen Report verfasst in dem detaillierter die meiner Meinung nach Behandlungs- Aufklärungs- und Dokumentationsfehler beschrieben sind - auch werden die Folgen der Fehler dargelegt. Die Schlichtungsstelle wird nun von den involvierten KH die Pflege- und Krankenakte sowie die weitere Dokumentation einfordern.

Vorteile des so angestossenen Verfahrens ist auch, dass das betroffene Krankenhaus einen Reaktionsspielraum für eine außergerichtliche Lösung bekommt - natürlich in Absprache mit der Versicherung. Wobei da neben "Erfolgschancen" noch Dinge wie "Image und Renomee" in der "Waagschale" liegen.

Werden Fehler gutachterlich festgestellt bleiben mir die Optionen dann mit Anwalt juristisch vorzugehen, bzw. außergerichtlich eine Lösung zu finden. Wird kein Fehler festgestellt fallen für mich außer den Kosten zur Beschaffung der Akten keine Auslagen an.

Meiner Meinung nach kann das wirklich JEDER machen ohne Angst vor Kosten usw. zu haben.

Ich muss aber zusammenfassend sagen, dass es ein komplizierter Weg mit zahlreichen Optionen war den ich beschreiten musste um das im Endeffekt so rauszufinden. Mir sind dabei Anwälte über den Weg gelaufen die gleich Vollmachten haben wollten und Klagen mit einem Streitwert von in Summe 1 Mio (!) Euro starten wollten (Hauptsächlich wegen meines zukünftigen Verdienstausfalls inkl. des damit verbundenen Rentenverlusts). Andere Vorschläge waren Gutachten von Experten erstellen zu lassen (kostenpflichtig) - natürlich mit anwaltlicher Betreuung. Auch eine Rechtschutzversicherung ist keine finanzielle Absicherung. Manche zahlen nur, wenn es tatsächlich eine Klage vor Gericht gibt (eine außergerichtliche Einigung mit anwaltlicher Unterstützung wird nicht gedeckt). Auch ist die Deckungszusage wohl oftmals ein langer Weg, so dass man zuerst mit seiner Rechtschutz monatelang (!) klären muss, ob überhaupt ein Anwalt für das Behandlungsfehlerklageverfahren bezahlt wird. Ob ein Gutachten von der Rechtschutz übernommen wird habe ich noch nichtmal rausfinden können - dazu habe ich gegeteilige Aussagen bekommen. Also, die ganze Geschichte ist maximal untransparent.

BlackDog

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von Michaela08 » 17.02.2008, 12:04

Ja ich bin Juristin aber keine Anwältin.

Aus meiner Sicht ist der wichtigste Rat: Niemals als erstes zum Anwalt gehen!!
Denn zuerst sollten medizinische Sachverhalte geklärt werden und dafür taugt ein Anwalt NICHT!

Deswegen ist unser erster Schritt die Abklärung des medizinischen Sachverhaltes durch einen objektiv urteilenden Arzt. Erst danach kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.

Orginal BlackDog
Ich muss aber zusammenfassend sagen, dass es ein komplizierter Weg mit zahlreichen Optionen war den ich beschreiten musste um das im Endeffekt so rauszufinden. Mir sind dabei Anwälte über den Weg gelaufen die gleich Vollmachten haben wollten und Klagen mit einem Streitwert von in Summe 1 Mio (!) Euro starten wollt


Das wundert mich nicht!!
Die Anwälte verdienen umso mehr, je höher sie den Streitwert festsetzen, aus dem ihr Honorar resultiert.

Aber das weisst du ja sicher!

Mein Vorgehen - nach zahlreichen Gesprächen mit Anwälten und anderen Experten - ist, die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der zuständigen Landesärztekammer zu beauftragen ein Schlichtungsverfahren zu starten, so wie auch Biggi0001 dies in diesem Thread empfahl. Dies ist kostenlos und relativ "unverbindlich". Zwar werden die Schlichtungsstellen von den Haftpflichtversicherern finanziert und sind bei den Ärztekammern angesiedelt, jedoch scheinen die Gutachter (Richter a.D., Profs./Drs. a.D.) ausreichend unabhängig zu sein


Ich würde diesen Weg nicht gehen, wie du schreibst -und das ist korrekt!- werden die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen nicht nur von den Ärztekammern sondern auch - was die meisten Patienten nicht wissen - von den ärztlichen Berufshaftpflicht-Versicherungen und damit von den Gegnern der Patienten finanziert.

Und das mag ich NICHT!! Ich bin deswegen nicht davon überzeugt das die Gutachter unabhängig sind.!!

Du persönlich bist diesen Weg gegangen?Oder gehst ihn? Würde mich sehr interessieren was "dabei herauskommt"!

LG
und einen schönen Sonntag!
Michaela

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Michaela08

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Behandlungsfehler - Klage gegen KHs/Arzt

Beitrag von BlackDog » 17.02.2008, 12:20

Michaela08 hat geschrieben:Ich würde diesen Weg nicht gehen, wie du schreibst -und das ist korrekt!- werden die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen nicht nur von den Ärztekammern sondern auch - was die meisten Patienten nicht wissen - von den ärztlichen Berufshaftpflicht-Versicherungen und damit von den Gegnern der Patienten finanziert.

Und das mag ich NICHT!! Ich bin deswegen nicht davon überzeugt das die Gutachter unabhängig sind.!!


Die Alternative wäre gewesen, einen "unabhängigen" Sachverständigen zu suchen und diesen zu beauftragen. Da habe ich - ehrlich gesagt - nicht viel Energie reingesteckt. Eventuell kannst Du mir per privater Nachricht ja die Kontaktdaten Eures Sachverständigen zukommen lassen, auch mit einem groben Hinweis auf die Kosten, die dafür zu entrichten sind? Das wäre fein.

Meine Überlegung war: Findet ein von mir beauftragter "unabhängiger" Gutachter heraus, dass es ein Behandlungsfehler war, dann ist der nächste Schritt der zum Anwalt und dann geht das ganze Verfahren los. Wobei sicherlich das Gewicht des Gutachtens nicht so hoch ist wie das von der Schlichtungsstelle. Da wird dann ein Gegengutachten von einem von der Versicherung beauftragten Gutachter erstellt - dies hat sicher noch mehr "Geschmäckle". Dann hat man zwei gegenteilige Gutachten usw. usw. - Liefert der von mir beauftragte Gutachter ein: Kein Behandlungsfehler ist die Sache eh vorbei und ich habe nur seine Kosten zu tragen.

Mit der Schlichtungsstelle denke ich hat das Gutachten ein höheres Gewicht - auch ist noch kein juristischer Weg beschritten und es bleiben viele außergerichtliche Optionen. Selbst die Option falls die Schlichtungsstelle KEINEN Behandlungsfehler feststellt (und ich dies nicht nachvollziehen kann) noch einen eigenen Gutachter zu beauftragen usw. steht weiterhin offen. Es ist wie gesagt unverbindlich und größtenteils kostenlos.

Kann sein, dass ich da auch komplett falsch liege, deshalb wäre eine Info von Dir nett, wer Dein Sachverständiger ist und was er kostet.

Danke,

BlackDog

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