von BlackDog » 12.02.2008, 14:55
Sabine049 hat geschrieben:jetzt stehe ich auf dem Schlauch, bitte, BlackDog, konkretisiere deine Bezugnahme zu Biggis Aussage!
Biggi0001 hat geschrieben:Ärzte tun ihren Job an Millionen von Leuten, jeden Tag - und jeden Tag mit einem Bein im Gerichtssaal, weil halt leider nicht alles so läuft, wie man sich das gewünscht hätte.
Ich sag mir halt "Was wäre die Alternative gewesen? - Ich wäre über die Wupper gegangen" - so. Und damit ist klar, daß ich (VOR ALLEM bei einer unklaren Beweislage, warum auch immer das so sein mag) schon froh bin, daß es mich gibt.
Klar hätte ich mir das auch toller vorgestellt und hätte man auch sicherlich einiges an Leiden, Entstellung und Funktionsstörungen vermeiden können - so what? Geschehen ist geschehen, beweisen ist schwierig, also lass ich es.
von Monsti » 12.02.2008, 16:11
Hallo BlackDog,
der Patient nimmt das mit ihm geschehene als "Schicksal" an, ist froh, dass nicht noch schlimmeres passiert ist und fühlt sich deshalb irgendwie den Ärzten solidarisch verpflichtet
von Sabine049 » 12.02.2008, 18:34
prägnant und nüchtern betrachtet:
Zivilrecht: Recht hat derjenige, der a.) von einem topp Anwalt vertreten wird und b.) genügend "Kohle" hat.
Ein Anwalt - häufig landläufig als Rechtsverdreher bezeichnet - vertritt den Klienten solange, soweit ... wie der "Rubel" rollt. Ce la vie ... dass ist der Job eines RA´s, damit verdient er sich seinen Lebensunterhalt. Egal wie die Rechtslage ist, ein Anwalt agiert i.d.R. opportunistisch - keinesfalls aus purer Nächstenliebe.
Werde mich später detaillierter zu m-/deiner Anmerkung äußern.
Liebe Grüße Sabine
von Sabine049 » 12.02.2008, 18:48
Apropos wie siehst du, lieber BlackDog, meinen geschilderten Fall!?
Obgleich ich selber aus einer Juristenfamily stamme, habe ich bislang noch niemals im Schadensfall ("Ärztepfusch") angemessene Unterstützung erhalten .
Gegen einen Arzt oder gar Krhs. erfolgreich zu klagen, ist so aussichtslos und unwahrscheinlich, wie "6 Richtige im Lotto".
Darf ich vllt. - okay sind mittlerweile antiquiert - auf die Bücher von Julius Hackethal u.a. "Nachoperation" und "Krankenhaus" verweisen.
Bis später Sabine
von Monsti » 12.02.2008, 20:30
Hallo Sabine,
naja, sooo erfolglos ist man nicht unbedingt. Ich bin bisher ja erst einmal den Klageweg gegangen, und prompt fiel er positiv für mich aus. Bei eindeutigem Pfusch würde ich mich jederzeit wieder wehren.
Aber im Falle z.B. meiner Bauch-Odyssee hätte ich keinerlei Chancen, eine Klage dürfte (juristisch gesprochen) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erfolglos sein. Also erspare ich mir den Stress und den Papierkrieg. Alle Komplikationen, die ich hatte, wurden von mir mit meiner Unterschrift im Aufklärungsbogen billigend in Kauf genommen (natürlich hoffend, dass sie nicht eintreten mögen).
Für BlackDog:
Die Tatsache, dass mit mir nicht explizit über mögliche Risiken aufgrund der langjährigen Cortison-Therapie gesprochen wurde, ist für mich kein ärztliches Versagen. Schließlich bin ich mündige Patientin. Ich kenne keinen einzigen langjährigen Cortison-Patienten, der hinsichtlich der Nebenwirkungen und Risiken nicht umfassend informiert wäre (Es soll ja u.a. Beipackzettel geben, da stehen u.a. diese Risiken nämlich ausdrücklich drin ...). Mal davon abgesehen weiß bis heute niemand, wie es damals zum sofortigen Absterben des Dickdarms kommen konnte. Dass das Cortison die Ursache gewesen sein könnte, wurde von den Ärzten halt vermutet und auch genauso geäußert.
Liebe Grüße an Euch beide
Angie
von Michaela08 » 15.02.2008, 12:33
Hallo muss mich doch auch mal hierzu äussern,
unser Weg sieht so aus, dass wir von einem ehemaligen Chefarzt ein Gutachten erstellen lassen. Allerdings sind div. OP unterlagen nicht da bez. nicht volständig. Jetzt wird mit den Unterlagen bez. den Rechnungen die an die KK gegangen sind gearbeitet.
Nun warten wir mal ab was "das Gutachten sagt" . Wars definitiv ein Ärztefehler (vermutet wird das bei der Ileus-Op der Darm falsch gelegt und abgeknickt wurde und somit die Mestenterial-Wuzel Venen Thrombose entstanden ist)würde ich sofort klagen, jedoch Männe ist der Meinung "gegen die Ärzte kommt er eh nicht an":confused:
LG
Michaela
von BlackDog » 15.02.2008, 12:46
Michaela08 hat geschrieben:unser Weg sieht so aus, dass wir von einem ehemaligen Chefarzt ein Gutachten erstellen lassen. Allerdings sind div. OP unterlagen nicht da bez. nicht volständig. Jetzt wird mit den Unterlagen bez. den Rechnungen die an die KK gegangen sind gearbeitet.
Michaela08 hat geschrieben:Nun warten wir mal ab was "das Gutachten sagt" . Wars definitiv ein Ärztefehler (vermutet wird das bei der Ileus-Op der Darm falsch gelegt und abgeknickt wurde und somit die Mestenterial-Wuzel Venen Thrombose entstanden ist)würde ich sofort klagen, jedoch Männe ist der Meinung "gegen die Ärzte kommt er eh nicht an":confused:
von BlackDog » 15.02.2008, 13:08
Mein Vorgehen - nach zahlreichen Gesprächen mit Anwälten und anderen Experten - ist, die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der zuständigen Landesärztekammer zu beauftragen ein Schlichtungsverfahren zu starten, so wie auch Biggi0001 dies in diesem Thread empfahl. Dies ist kostenlos und relativ "unverbindlich". Zwar werden die Schlichtungsstellen von den Haftpflichtversicherern finanziert und sind bei den Ärztekammern angesiedelt, jedoch scheinen die Gutachter (Richter a.D., Profs./Drs. a.D.) ausreichend unabhängig zu sein. Von meiner Seite wird nur ein formloser schriftlicher Antrag benötigt in dem ich den Sachverhalt ganz grob schildere. Zusätzlich habe ich einen mehrseitigen Report verfasst in dem detaillierter die meiner Meinung nach Behandlungs- Aufklärungs- und Dokumentationsfehler beschrieben sind - auch werden die Folgen der Fehler dargelegt. Die Schlichtungsstelle wird nun von den involvierten KH die Pflege- und Krankenakte sowie die weitere Dokumentation einfordern.
Vorteile des so angestossenen Verfahrens ist auch, dass das betroffene Krankenhaus einen Reaktionsspielraum für eine außergerichtliche Lösung bekommt - natürlich in Absprache mit der Versicherung. Wobei da neben "Erfolgschancen" noch Dinge wie "Image und Renomee" in der "Waagschale" liegen.
Werden Fehler gutachterlich festgestellt bleiben mir die Optionen dann mit Anwalt juristisch vorzugehen, bzw. außergerichtlich eine Lösung zu finden. Wird kein Fehler festgestellt fallen für mich außer den Kosten zur Beschaffung der Akten keine Auslagen an.
Meiner Meinung nach kann das wirklich JEDER machen ohne Angst vor Kosten usw. zu haben.
Ich muss aber zusammenfassend sagen, dass es ein komplizierter Weg mit zahlreichen Optionen war den ich beschreiten musste um das im Endeffekt so rauszufinden. Mir sind dabei Anwälte über den Weg gelaufen die gleich Vollmachten haben wollten und Klagen mit einem Streitwert von in Summe 1 Mio (!) Euro starten wollten (Hauptsächlich wegen meines zukünftigen Verdienstausfalls inkl. des damit verbundenen Rentenverlusts). Andere Vorschläge waren Gutachten von Experten erstellen zu lassen (kostenpflichtig) - natürlich mit anwaltlicher Betreuung. Auch eine Rechtschutzversicherung ist keine finanzielle Absicherung. Manche zahlen nur, wenn es tatsächlich eine Klage vor Gericht gibt (eine außergerichtliche Einigung mit anwaltlicher Unterstützung wird nicht gedeckt). Auch ist die Deckungszusage wohl oftmals ein langer Weg, so dass man zuerst mit seiner Rechtschutz monatelang (!) klären muss, ob überhaupt ein Anwalt für das Behandlungsfehlerklageverfahren bezahlt wird. Ob ein Gutachten von der Rechtschutz übernommen wird habe ich noch nichtmal rausfinden können - dazu habe ich gegeteilige Aussagen bekommen. Also, die ganze Geschichte ist maximal untransparent.
BlackDog
von Michaela08 » 17.02.2008, 12:04
Ja ich bin Juristin aber keine Anwältin.
Aus meiner Sicht ist der wichtigste Rat: Niemals als erstes zum Anwalt gehen!!
Denn zuerst sollten medizinische Sachverhalte geklärt werden und dafür taugt ein Anwalt NICHT!
Deswegen ist unser erster Schritt die Abklärung des medizinischen Sachverhaltes durch einen objektiv urteilenden Arzt. Erst danach kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.
Orginal BlackDog
Ich muss aber zusammenfassend sagen, dass es ein komplizierter Weg mit zahlreichen Optionen war den ich beschreiten musste um das im Endeffekt so rauszufinden. Mir sind dabei Anwälte über den Weg gelaufen die gleich Vollmachten haben wollten und Klagen mit einem Streitwert von in Summe 1 Mio (!) Euro starten wollt
Mein Vorgehen - nach zahlreichen Gesprächen mit Anwälten und anderen Experten - ist, die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der zuständigen Landesärztekammer zu beauftragen ein Schlichtungsverfahren zu starten, so wie auch Biggi0001 dies in diesem Thread empfahl. Dies ist kostenlos und relativ "unverbindlich". Zwar werden die Schlichtungsstellen von den Haftpflichtversicherern finanziert und sind bei den Ärztekammern angesiedelt, jedoch scheinen die Gutachter (Richter a.D., Profs./Drs. a.D.) ausreichend unabhängig zu sein
von BlackDog » 17.02.2008, 12:20
Michaela08 hat geschrieben:Ich würde diesen Weg nicht gehen, wie du schreibst -und das ist korrekt!- werden die Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen nicht nur von den Ärztekammern sondern auch - was die meisten Patienten nicht wissen - von den ärztlichen Berufshaftpflicht-Versicherungen und damit von den Gegnern der Patienten finanziert.
Und das mag ich NICHT!! Ich bin deswegen nicht davon überzeugt das die Gutachter unabhängig sind.!!
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