von BlackDog » 17.02.2008, 12:37
Hallo,
eine weitere Möglichkeit war auch, die Sache an die Krankenkasse und deren "medizinischen Dienst" weiterzugeben. Die haben auch Juristen und "unabhängige" Ärzte die so einen Fall prüfen. Dies habe ich nicht gemacht, weil dort das Geschmäckle ist, dass die KK sich ihre Kosten vom Krankenhaus bzw. der Versicherung zurückholt, aber dabei wenig für den Patienten herauskommt. Da ist von der Krankenhausversicherung halt noch ein weiterer "Mund zum stopfen" und die Bereitschaft eines Kompromisses wird dann geringer. Auch behalte ich mir das für die Verhandlungen mit der Versicherung vor meine KK auf die Sache aufmerksam zu machen die dann auchnoch anfangen würde Forderungen zu stellen.
Wie siehst Du das Michaela08?
BlackDog
von Michaela08 » 17.02.2008, 14:13
Hallo BlackDog
wenn ich drüber nachdenke ist dein Weg nicht mal schlecht. Wenn eh schon alles über die Schlichtungsstelle läuft würde ich alles weiterlaufen lassen. Vielleicht liege auch ich mit meiner Einschätzung falsch und die sind doch unabhängig?!? Wobei ich es mir gar nicht vorstellen kann.
Welcher Weg ist richtig welcher falsch? Gott, ich hab damit auch noch keine Erfahrungen gemacht!
Die Adresse von unserem Gutachter lass ich dir die Tage gerne durch.
Zum Thema Krankenkasse.
Bei uns ist es so, dass die KK von Männe längst "aktiv" ist. Was jedoch nicht von uns in Auftrag gegeben wurde! Er arbeitet für eine amerikanische Fluggesellschaft und ist daher auch bei einer amerikanischen KK versichert....die sind SEHR schnell, denn die durften auch SEHR viel bezahlen und es werden noch viele Kosten auf sie zukommen.
Grundsätzlich seh ich es positiv das die KK auch aktiv ist, denn bekommt die KK Recht dann ist klar "das etwas falsch lief" und du als Patient hast dann einen "einfacheren Klageweg". Sicherlich wirds dann teuer für die Krankenh.Versicherung aber hey, interessiert uns das?????
Was lief denn bei dir falsch? Wenn ich fragen darf?
LG
Michaela
von BlackDog » 17.02.2008, 14:57
Michaela08 hat geschrieben:Was lief denn bei dir falsch? Wenn ich fragen darf?
von marlene » 11.03.2008, 17:37
Es lohnt sich wirklich zu klagen.
Ich hatte im Januar 2004 eine Darm-OP (Tumor).Nach einer Woche Chemo bin ich am 19.02.2004 wegen starker Schmerzen wieder ins Krankenhaus gegeangen.Mein Zustand verschlechterte sich zusehens.Wurde aber nicht ernst genommen selbst nicht als ich schon verwirrt war.Am 25.02. bin ich dann ins Koma gefallen.Nieren- und Lungenversagen waren Folge eines septischen Schocks dessen Vorzeichen nicht erkannt oder erkannt werden wollten.
Habe mir einen Anwalt von meiner Rechtsschutzversicherung empfehlen lassen.Haben uns sämtliche Berichte und meine Krankenakte angefordert und alles durchgearbeitet.Das Internet war sehr hilfreich.Anhand der Unterlagen konnten wir als Leien schon erkennen, dass da was faul war.Die Anzeichen und Werte zeigten voll in Richtung Sepsis.Haben dann alles der Ärztekammer übergeben. Diese hat zwei von einander unabhängige Gutachter beauftragt.Die Gutachten sind schnell erstellt worden und haben beide eine Fehlbehandlung bescheinigt.Wir haben daraufhin eine Schmerzensgeldforderung gestellt, die auch gezahlt wurde.Es ging alles relativ schnell. Wir haben die ganze Sache in einem Jahr durchgezogen.
von BlackDog » 12.11.2008, 20:49
So,
heute war das Gutachten der Ärztekammer im Briefkasten. Und die geben mir Recht, bestätigen mehrfache Behandlungsfehler meiner Peritonitis/Sepsis. Zu spät erkannt, zu spät Stoma gelegt, Symptome ignoriert, Bauchdecke falsch verschlossen usw. usw. - wiederholt sage ich: beim leisesten Zweifel KOSTENLOS auf Behandlungsfehler prüfen lassen... sich "wehren", nicht das "Schicksal" verantwortlich machen, nicht "dankbar sein, überhaupt überlebt zu haben"...
Nun geht´s mit Anwalt und dem Gutachten an die Versicherung der Gegenseite...
BlackDog
von Monsti » 12.11.2008, 21:39
Hallo BlackDog,
ich freue mich mit Dir, dass Du Erfolg hattest, aber Deinen Weg werde ich sicher nicht gehen, da das Endergebnis aller Wahrscheinlichkeit nach genauso aussehen würde, wie ich es habe: endständiges Ileostoma.
Auch bei mir sind damals gravierende Fehler passiert, dank derer ich fast nicht überlebt hätte. Aber: Mein Stoma (das eh fällig gewesen wäre) ist perfekt angelegt. Vielleicht hätte ich heute ein paar Verwachsungen weniger, keine Ahnung. Deshalb klage ich aber sicher nicht.
Im Falle echter Kunstfehler mit nachhaltigen Wirkungen ist es aber richtig, den Klageweg zu beschreiten. Einmal (abgebrochener Frontzahn nach Narkose) hatte ich das auch gemacht und gewonnen. Der erforderliche Stiftzahn wurde mir von der KH-Versicherung bezahlt.
Liebe Grüße
Angie
von donald » 13.11.2008, 13:57
HAllo Zusammen,
bin gerade hierauf Aufmerksam geworden und wollte nur mitteilen, dass ich gerade auch dabei bin zu Klagen. Mich stimmt das hier ja ganz positiv.
Warum klage ich?
Vermurkst ist mein Bauch. Kann ich nicht ändern. Genugtun vor Gericht kriegt man nicht. ABER: warum soll ich auf meine Kosten sitzen bleiben? 70 % Lohnfortzahlung, Ausgaben für Medis, Zuzahlungen, Taxi, ...usw..., da kommt bei mir ein Haufen Kohle zusammen. Mir ist fast die Finanzierung für mein Haus geplatzt.
Wenn ich nun auch noch Schmerzensgeld bekomme, werd ich nicht nein sagen.
Werde mich hier dann über den Ausgang meiner Klage auch noch mal räuspern.
Bis dann Birgit
von hope » 13.11.2008, 15:55
Hei Blackdog!
Wie gut, daß Du positive Gutachten hast. Das ist ja schon mal viel wert!
Mein Gutachten ist leider nicht gut ausgefallen, da die Ärztin nicht geschnallt hat, daß der Tumor bei mir 5cm ab anal lag und nicht, wie im Bericht des Gastro nach der ersten Darmspiegelung, bei 12cm. Ich meine, da fasse ich mir echt an den Kopf! Der Proktologe hat zweimal eine Rektoskopie gemacht und konnte nach eigenen Angaben 6cm ab anal einsehen. Er hat also vorbeigespiegelt!
Ich verstehe das gar nicht, denn es ist doch klar, daß bei einer Kolo Luft eingeblasen wird und die Angaben dann nicht genau sind. Danach würde niemand operieren. Alle anderen Untersuchungen und letztenendes ja auch die OP haben den Tumor bei 5cm gezeigt! Versteht Ihr das??
von Manfred » 29.11.2010, 12:34
Hallo,
hiermit möchte ich euch gerne mitteilen, dass sich eine Klage bei einer Falschbehandlung lohnt.
Ganz kurz zu meinem Fall.
Ich war 2004 und 2005 zweimal bei einem Urologen zwecks Blut im Stuhl und Schmerzen.Er führte keine ordentliche Untersuchung durch und meinte nur dies sind Hämorrhoiden.
Nachdem ich 2005 zu einem anderen Urologe ging hat dieser festgestellt das dies ein Karzinom ist und sofort operiert werden musste.
Somit erhielt ich ein endständiges Stoma da der Schließmuskel nicht erhalten werden konnte. Anschließende Strahlen- und Chemobehandlung.
Danach wurde ich pensioniert mit erheblicher Gehaltseinbuße.
Ein halbes Jahr nach der OP ging ich zu einem RA, die Kosten wurden von der Rechtschutzversicherung übernommen.Bis zum angesetzten Gerichtsverfahren vergingen 4 Jahre mit Vorstellung bei einem Gutachter.Habe unverschämmte Briefe vom gegnerischen Anwalt erhalten.Dem ich auch einige male persönlich an seine Privatadresse antwortete wo er gar nicht begeistert war.Wie auch immer, kurz vor dem Gerichtstermin wollte sich die gegnerische Partei mit einem Vergleich sich einigen.
Dieser Vergleich war wie auf einem Südländischen Markt.Der Vergleich ging immer höher.Bei einer ordentlichen Summe beendeten wir den Vergleich und der Rechtsstreit war beendet.Das heißt nochmal, nie aufgeben bei einem Rechtsstreit, auch wenn es noch so viel Ärger bereitet.
Gruß
M
von Webkänguru » 29.11.2010, 12:44
Hallo Manfred,
danke für deine Nachricht und Glückwunsch zum erfolgreichen Ausgang
Eine Frage noch: meinst du tatsächlich den Urologen oder warst du beim Proktologen? Der Urologe ist ja nicht unbedingt für den Darm zuständig ...
Viele Grüße,
euer Webkänguru
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