von Hanna70 » 28.10.2011, 17:05
TOMTOM80 hat geschrieben:da ich denke (es aber nicht beweisen kann), dass der Tumor der im Darm, bevor er Beschwerden macht, bereits Jahre oder Jahrzehnte gewachsen ist, d.h. ich denke so tief wie mein Tumor gesessen hat, müsste er im Juli 07 bei der Enddarmspiegelung durch den Allgemeinmediziner diagnostiziert worden sein.
von El Gorde » 30.10.2011, 22:35
Hallo TomTom80,
mußte man denn bei Dir wirklich operieren.
Bestahlung-Chemo ist doch fast immer wirksammer als
eine OP.
Lt. Statistik der Uni-Bonn lag die Heilung bei ersterem
bei 70 $ OP bei nur 50 %
Ich hatte 2 mal Analkarzionom und wurde bestrahlt.
Das Karzinom ging weg, kam aber etwas höher wieder.
Ich hatte zwar Schwierigkeiten eine Stelle zu finden,
welche mich nocheinmal bestraht, hatte diese aber gefunden
und auch dort ging das Karzionom weg.
Das mir dann doch noch der Schließmuskel entfernt wurde, ist
eine andere Geschichte. (Nachzulesen in Biopsie Gutachten)
Auch ich halte den Weg über die Schlichtungsstelle für den
besten.
Mit einem positiven Gutachten kann man auch einen Rechtsanwalt einschalten, falls man dafür kein Geld hat,
wird man halt Prozesskostenhilfe beantragen müssen.
Dieses tat ich auch und mit dem positiven Gutachten erhält
man diese auch.
Viele Grüße El Gorde
von hope » 31.10.2011, 10:42
Hallo El Gorde,
ein Rektum-Ca und ein Anal-Ca werden ganz anders behandelt. Du hast Recht, bei einem Anal-Ca ist die Bestrahlung die 1. Option. Aber bei einem Rektum-Ca (und bei allen weiteren Darm-Tumoren) ist die OP unumgänglich.
Tom, Deine Geschichte ist meiner recht ähnlich, nur war bei mir zwischen Arztbesuch und Beschwichtigung und der Koloskopie mit der Diagnose ein Zeitraum von 10 Tagen.
Ich wünsche Dir alles Gute! Bleib´hartnäckig, auch wenn es schwer ist.
von francy » 31.10.2011, 18:24
Hallo Tomtom, ich kann Dich gut verstehen weil ich auch jahrelang falsch bzw. gar nicht behandelt wurde. Im KH noch kurz vor der OP sagte ein Arzt zu mir wörtlich " aber das braucht man sich doch heute nicht mehr gefallen lassen".
Ich hatte damals die Nerven nicht. Denn es gilt immer noch der Grundsatz: Wer behauptet muß beweisen!
Mir geht es gut, Nerven geschont und ich l e b e ! francy
von BlackDog » 10.08.2012, 23:45
Hallo,
kurzer Bericht meinerseits.
Diese Woche wurde in meinem Klageverfahren gegen das Krankenhaus der vom Gericht bestellte medizinische Gutachter angehört. Dies erfolgte nun 2,5 Jahre nachdem er mit dem Gutachten beauftragt wurde. Ja, so lange kann das dauern. Die Details lasse ich mal weg - auf jeden Fall wurden "grobe Behandlungsfehler" festgestellt. Damit liegt ein Haftungsgrund vor! Die Gegenseite sieht das mittlerweile genauso - aber: da der Schaden so hoch sei, werde nicht reguliert sondern bis zum Schluss weiterprozessiert. Das hat der Anwalt der Versicherung unumwunden so im Nachgang nach der Gutachteranhörung so geäußert. Bisher läuft die Klage seit 3,5 Jahren.
Also, wer sich auf eine Arzthaftungsklage einlässt, der muss
1. eine Rechtsschutzversicherung haben
2. psychisch stabil sein
3. intellektuell in der Lage sein den eigenen Fall selbst zu durchdringen (ein Anwalt hat mehrere hundert/tausend Fälle gleichzeitig, der kann das kaum leisten)
4. viel Geduld haben
BlackDog
von Biggi0001 » 11.08.2012, 00:08
Meine Fresse ( sorry für den rüden Ausdruck ), was ein Gemurks. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt
Dir wünsche ich Durchhaltevermögen und einen langen Atem. Vielen Dank für den kurzen Zwischenbericht, der trotz und alledem bestimmt manchen Mut macht.
Viele Grüße von Biggi
von Hanna70 » 11.08.2012, 00:52
BlackDog hat geschrieben:Also, wer sich auf eine Arzthaftungsklage einlässt, der muss
1. eine Rechtsschutzversicherung haben
2. psychisch stabil sein
3. intellektuell in der Lage sein den eigenen Fall selbst zu durchdringen (ein Anwalt hat mehrere hundert/tausend Fälle gleichzeitig, der kann das kaum leisten)
4. viel Geduld haben
von BlackDog » 11.08.2012, 08:10
Hanna70 hat geschrieben:5. man sollte jung genug sein, um einigermaßen davon ausgehen zu können, dass man den Prozessausgang noch erlebt.
von Manfred » 11.08.2012, 09:09
Ja, es vergeht einige zeit bis zu einem vergleich (prozess eher seltener) ist ja klar warum. Aber man darf nicht aufgeben und die zeit bei mir 4 jahre muss man durchstehen.
Gruß manfred
von hmengers » 11.08.2012, 09:10
Hallo Blackdog,
ich bekomme das immer wieder bei Verfahren bei einer Querschnittlähmung mit. Da geht es ja auch um sehr große Summen. Ist Dein Anwalt denn schon mal auf die Idee gekommen, eine Abschlagszahlung und Verzinsung des später endgültigen Betrags zu beantragen?
Das beruhigt erfahrungsgemäß weil dadurch der Verschleppungsgrund für die Gegenseite größtenteils entfällt.
Herbert
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