von Marie67 » 07.05.2013, 23:35
Hallo Ihr Lieben,
hat jemand von Euch/uns Erfahrungen mit Behandlungsfehlern und den daraus folgenden Konsequenzen?
Mir kam während bzw. nach meines KH Aufenthaltes einiges nicht ganz geheuer vor, aber mir ging es schlecht und ich war psychisch und physisch nicht in der Lage mich dahinter zu klemmen und.... ich habe den Ärzten im KH vertraut. Hatte bis dato keine KH Erfahrung.
Die ersten Zweifel kamen später. Seit einigen Tagen bin ich im Besitz einiger Unterlagen (die Herausgabe der gesamten Akte wird verweigert) und mein Verdacht, dass da etwas sehr schief gelaufen ist, erhärtet sich.
Dazu kommt, dass ich heute bei einem anerkannten Spezialisten war, welcher im Zusammenhang mit meiner Stoma-Anlage von Körperverletzung sprach.
Ist von Euch/uns schon jemand gegen Ärzte vorgegangen?
Ich bin "auf 180" !!! Was hätte mir alles erspart bleiben können?
Ich leide nicht wirklich unter dem Stoma, aber ich könnte auch durchaus auf die Erfahrung verzichten.....
Und an die Kosten, für mich, meinen Arbeitgeber und die Krankenkasse und somit die Solidargemeinschaft denke ich auch.
Ich würde mich über Rückmeldungen freuen.
Marie
von Hanna70 » 08.05.2013, 02:15
Hallo Marie,
Deine ersten Sätze könnten von mir sein. Ich hatte ebenfalls das ungute Gefühl, irgendetwas muss schiefgegangen sein, war aber 1 Jahr nicht in der Lage, dem nachzugehen. Nach einer erneut notwendig gewordenen OP verstärkte sich der Verdacht und ich konnte danach auch beginnen, dem nachzugehen.
Nach dem neuen Patientenrechtegesetz ist das KH verpflichtet, Dir die Unterlagen auszuhändigen, allerdings als Kopien gegen Entgelt.
Du benötigst aber nicht die kompletten Unterlagen, sondern vor allem OP-Protokolle, OP-Berichte (Protokolle und Berichte sind nicht das Gleiche!), Befunde der Pathologie, Untersuchungsbefunde, Aufklärungsbögen und ITS-Berichte.
Wichtig ist, dass Du ein Gedächtnisprotokoll schreibst, so weit Du Dich erinnern kannst sowie die Folgen, die sich aus der vermuteten fehlerhaften Behandlung für Dich ergeben haben.
Den Antrag auf Prüfung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt, stellst Du am besten an die für Dein Bundesland zuständige Landesärztekammer. Man kann den Antrag auch an den MD der KK stellen, aber diese Entscheidungen werden oft von den Haftpflichtversicherungen des KH nicht so anerkannt wie die Entscheidungen der LÄK.
Bis zur Entscheidung durch die LÄK benötigst Du auch noch keinen Rechtsanwalt. Den brauchst Du erst, wenn es um eine finanzielle Entschädigung geht - vorausgesetzt die LÄK hat den Behandlungsfehler bestätigt.
Auf keinen Fall solltest Du sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Die klagen gern sehr schnell und dabei musst Du Gutachten selbst bezahlen. Bei der LÄK ist das Gutachten kostenlos.
Mach Dich auf jeden Fall auf einen langen und auch nervenaufreibenden Weg gefasst. Darum solltest Du ihn nur gehen, wenn Du Dir relativ sicher bist, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und Dir das evtl. weiter behandelnde Ärzte auch bestätigen. Komplikationen können immer auftreten. Ausschlaggebend ist, ob Du schwerwiegende Folgeschäden durch eine möglichen Fehlbehandlung hast/haben wirst. So genanntes "Schmerzensgeld" gibt es nicht. Für schwerwiegende irreparable Folgeschäden gibt es einen Schadensausgleich.
Wenn Du z.B. rückverlegt werden kannst und danach wieder "wie neu" bist, sind die Chancen sehr gering.
LG Rosi
von Häslein » 08.05.2013, 04:15
Hallo Marie,
beanstandest Du die Stomaanlage, also, dass man Dir ein Stoma gelegt hat?
Falls ja... ein Stoma ist die beste Unterstützung, Fisteln und Abszesse ausheilen zu lassen... ohne ist jede Sanierung dieser Fisteln und Abszesse sehr schwierig und die Erfolgsaussichten düster.
Was wirfst Du denn der Klinik vor?
Es gibt 'Spezialisten', die gut reden haben, und für die ein Stoma das Böses ist...
Es gibt aber Fälle, in denen man eine notwendige Stomaanlage zu lange rauszögert oder erst gar keines legt...zum Leid des Pat.
LG, Häslein
von doro » 08.05.2013, 07:45
Es gibt 'Spezialisten', die gut reden haben, und für die ein Stoma das Böses ist...
von temperence » 08.05.2013, 11:45
Hallo Marie,
ich habe mich seinerzeit zunächst hier bei der Schlichtungsstelle beraten lassen - hier hab ich meine Geschichte geschildert, mir wurden Fristen und Ansprechpartner genannt, und schließlich habe ich eine schriftliche Eingabe gemacht, wie Rosi erwähnte, dieses Gedächtnisprotokoll - Du solltest jetzt schon alles an Empfindungen, Daten etc. aufschreiben, notiere, was Dir aufstößt/einfällt.
Inzwischen wurde über die Schlichtungsstelle unter Vorlage meiner (allerdings kompletten) Patientenakte ein Gutachten erstellt, Du unterschreibst auch Vollmachten, mit denen solche Sachen angefordert werden können (wie das alles läuft, ist an mir vorbeigegangen, für mich war das sehr stressig), und eine Empfehlung ausgesprochen, aufgrund welche ich jetzt beim Anwalt war - die Fristen für eine außergerichtliche Einigung hat die Versicherung des Arztes verstreichen lassen und jetzt geht es ans Eingemachte...
Wichtig ist, Marie, dass Du auf Fristen (daher empfehle ich den Kontakt zur Schlichtungsstelle) achtest und Dich beraten lässt, ein Schnellschuss ohne Substanz (bei einer Bekannten erlebt) kann nach hinten losgehen. Du musst viel Geduld mitbringen, und am Besten eine Rechtsschutzversicherung haben (schon vor der Behandlung abgeschlossen! Im Zweifel klären, ob solche Rechtsfälle abgedeckt sind! Bei mir ist eine Kostenübernahme im Klagefall erst nachträglich genehmigt worden!) - und Du musst akzeptieren können, wenn in einem Gutachten stehen sollte, dass alles "korrekt" gelaufen ist, wenn es dumm läuft...
Grundsätzlich ein sehr schwerer Weg, aber mir hilft es, mit der ganzen Geschichte abzuschließen, was auch immer dabei rauskommen mag...
Gruß Lucia
von Hanna70 » 08.05.2013, 13:45
Hallo Marie,
ich noch mal ergänzend zum Beitrag von temperence bezüglich der vollständigen Akte.
Da ich über 4 Monate im KH lag, kannst Du Dir vorstellen, welchen Umfang so eine Krankenakte hat. Und auch, was das an Kosten für die kompletten Kopien verursacht hätte.
Da ist es in jedem Falle günstiger, wenn die LÄK mit Deiner Vollmacht die Akte selbst anfordert. Dann kostet Dich das nichts.
Und noch mal zum Gedächtnisprotokoll: Es sollte sachlich und im Verlauf kontinuierlich geschrieben sein, trotzdem sollten subjektive Befindlichkeiten aufgeführt werden, z.B. wenn Du Schmerzen und Beschwerden hattest und darauf nicht eingegangen wurde.
Auf phantasievolle Verzögerungstaktiken sowohl des KHes als auch der Haftpflichtversicherung desselben musst Du vorbereitet sein. Da geht einem schon mal die Hutschnur hoch! Bei mir hat es von der Bestätigung der Behandlungsfehler durch die LÄK (dauerte 1 Jahr!) noch einmal 1 1/2 Jahre bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung gedauert. Also insgesamt dauerte das alles 2 1/2 Jahre vom Antrag bis zur Regulierung. Dabei habe ich mich jedoch mit einem Vergleich zufrieden gegeben. Eine Klage vor Gericht hätte nochmals 3 bis 5 Jahre dauern können.
LG Rosi
von Melli » 08.05.2013, 18:38
Nur so "von außen" stimme ich Häslein zu. Da gilt es sehr gut zu prüfen. Du wirst Ärzte finden, die sagen, super Idee, und solche, die ein Stoma nie und nimmer gelegt hätten.
In einem anderen Thread hast du mal geschrieben
"Ich habe mein Colostoma seit drei Wochen. es wurde gelegt um eine riesige Abzess- und Fistelwunde ausheilen zu lassen"
Das hört sich erst einmal so an, als macht es mehr als Sinn.
von Marie67 » 08.05.2013, 19:00
Ihr Lieben,
danke für Eure Antworten!
Ja, ich bezweifel dass ein Stoma nötig war/ist seitdem ich im Arztbrief folgendes gelesen habe:
Unter weiteren konservativen Maßnahmen sowie lokalen Wundspülungen und begleitender intravenöser Antibiose gelang es nicht, saubere Wundverhältnisse zu erreichen, so dass die Indikation für die minimal invasive Anlage eines doppelläufigen Descendostomas gestellt wurde.
Es gab keine "weiteren konservativen Maßnahmen", es gab gar keine, es wurde erst NACH der Anlage des Stoma gespült und intravenös habe ich nichts bekommen.
Also kein Wunder, dass der Arzt in der med. Funktionsabteilung, welcher die Indikation gestellt hat, keine Verbesserung in der Wundheilung sah. Zwischen erster OP und Indikation für Stoma lagen 1,5 Tage.
Es gab auch keine Aufklärung vor der Stoma-OP, in der evtl. etwas hätte aufgeklärt werden können. Auch danach nicht! Welches Stoma ich habe, habe ich mir selbst zusammengereimt (Internet und Forum).
Ich habe bereits alles detailliert dokumentiert. Auch wenn man mir weißmachen will, dass ich mich an die Aufklärung nicht erinnern kann, bin ich mir zu 100% sicher! Das angebliche Protokoll will man mir nicht zeigen.
Ich habe einen Antrag auf Nachweis von Behandlungsfehlern der KK hier, aber vielleicht ist die LÄK die bessere Wahl?
Dass das Stoma zurückverlegt werden kann ist wohl sicher, aber dennoch fühle ich mich gerade "körperverletzt".
Diese OP bringt ja auch viele auch schwerwiegende Folgen mit sich. Außerdem gibt es bestimmt auch viele Menschen, die erhebliche psychische Probleme deswegen haben.
Dass es ein langer, harter Weg wird ist mir bewusst.
Für weitere Tipps bin ich weiterhin dankbar....
So, jetzt denke ich an was Schönes und gehe in den Garten
Liebe Grüße
Marie
von Marie67 » 08.05.2013, 19:06
Meli,
dass die Abzesswunde riesig war, hat man mir im KH so vermittelt. Ich selbst habe da keinerlei Vergleichswerte.
Und evtl. haben auch genau diese Ärzte in diesem KH auch keine Ahnung. Eventuell..... genau das zu klären, darum geht es jetzt.
Und ja, es gibt immer mehrere Meinungen, nur der Arzt bei dem ich gestern war ist nun wirklich Spezialist.
Dass sie etwas "verschleiern" wollen, steht allerdings fest.
Gruß Marie
von Marie67 » 09.05.2013, 02:15
Häslein,
habe gerade den Thread "men in hell" durchgelesen.
Darin bemerkst Du : " Kein Stuhl - keine Fistel, gelingt nur bedingt". Ich habe den Eindruck, dass Du meinst, dass auch nach der OP eine Fistelsanierung unerlässlich ist.
Genau der Meinung ist auch mein jetziger, neuer ( auch doros ) Arzt der Meinung.
Im KH war davon NIE die Rede! Es wurde mir vermittelt, die Fistel ist weg.... und ich habe nun mal keine Erfahrung
LG
Marie
damit.
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