von gabby » 09.07.2014, 13:20
Ich weiß nicht mehr weiter, habe deshalb dieses Forum gewahlt und hoffe auf eine Antwort.
Ein Patient muss wegen Divertikulitis am Darm operiert werden, wird am Tag davor im Großen und Ganzen aufgeklärt und unterschreibt den Aufklärungs- Einwilligungsbogen. Beim Hinausgehen merkt der Patient an, dass er eine kleine Hämorrhoiden habe die er gerne verödet hätte und ob man das nicht während der Narkose mit 'erledigen' könnte. Der Arzt antwortet 'mal sehen, ich werde es mal ansprechen'. Das war's ... Keine Aufklärung usw.
Am nächsten Tag wurde statt der Verödung eine Hämorrhoidektomie vorgenommen, ohne Zustimmung des Patienten. Anzumerken sei noch, dass keine Indikation vorlag. Patient hat wochenlang Schmerzen/Blutungen und ist nach 1,5 Jahren immer noch Inkontinent II° . Verschiedene OPs stehen noch an...
Ein Jahr nach Op ' bekam der Patient die Unterlagen und stellt fest das in dem Einwilligungsbogen nachträglich (nach Unterschrift) 'Patientin wünscht Hämorrhoidektomie' eingetragen worden ist ( klar zu erkennen, da absolut anderes Schriftbild). Diese Operation war nicht
behandlungsfehlerfrei, die Divertikulitis OP allerdings schon.
Jetzt zu meiner Frage:
Ist nicht der komplette Behandlungsvertrag als nichtig zu sehen, weil ohne Einwilligung + Aufklärung die Hämorrhoiden operiert wurden? Es wurde nur ein Aufklärungsbogen (Divertikulitis) verwendet.
von Hanna70 » 09.07.2014, 14:58
Hallo gabby,
dass in einen Aufklärungsbogen nachträglich Eintragungen gemacht werden, scheint gar nicht so unüblich zu sein. Bei mir waren in einem Aufklärungsbogen nachträglich noch zwei Eintragungen mit jeweils unterschiedlichen Schriften vorgenommen worden, sogar etwas, was ich während des Gespräches ausdrücklich abgelehnt hatte. Dabei hatte ich das "Glück" im Unglück, dass die OP wegen anderer Komplikationen vorzeitig abgebrochen werden musste, und der angesprochene Eingriff aus diesem Grunde nicht vorgenommen werden konnte.
Nun meine Frage an Dich: Was willst Du mit der Unwirksamkeit des Vertrages erreichen? Ich glaube, das wird sehr schwierig werden und da wirst Du ohne Anwalt nicht weiterkommen. Aber was soll Dir das bringen?
Mein Rat wäre, Kopien der Unterlagen (mindestens den Aufklärungsbogen und das OP-Protokoll) zusammen mit einem Gedächtnisprotokoll sowie der Auflistung der Folgeschäden (physische und psychische) an die für Dich zuständige Landesärztekammer zur Prüfung zu schicken, ob die Hämorroidektomie einmal medizinisch notwendig gewesen wäre und zum anderen, ob sie fachgerecht durchgeführt wurde. Dabei explizit auf die unterschiedlichen Schriftbilder hinweisen. Falls es auch farbliche Unterschiede im Schriftbild gibt, eine Farbkopie nutzen!
Die Prüfung durch die LÄK ist kostenfrei.
LG Rosi
von Richard52 » 09.07.2014, 15:03
Hallo Gabby,
ich habe bisher immer eine Kopie der Belehrung ausgehändigt bekommen.
Damit kann man nachträgliche Änderungen natürlich leicht nachweisen.
Aber je nach dem was Du erreichen willst (Schadensersatz?) wird das sicherlich nicht ohne Anwalt gehen.
von doro » 09.07.2014, 18:47
Ich kann mich Richard anschließen, ich habe von jedem Vorgespräch eine Kopie erhalten, da gibt es dann, wenn etwas nachträglich dazu geschrieben wird, recht eindeutigenBelege.
von gabby » 09.07.2014, 22:51
Hallo und Danke für die vielen Antworten.
Ich habe bereits alles beim MDK und ein Zwischengutachten bekommen. Dort heißt es, das nun festgestellt werden muß, woher meine Beschwerden kommen...von der einen, oder von der anderen OP....
Klar ist jetzt schon, dass ohne Einwilligung operiert wurde und auch Behandlungsfehler vorliegen. Wenn meine Beschwerden nun nicht durch die Hämorrhoiden OP entstanden sind, sondern durch die behandlungsfehlerfreie Divertikulitis OP, dann habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung bzw Schmerzensgeld. Nur wenn der komplette Behandlungsvertrag dann, dadurch das ich nicht eingewilligt habe, ungültig wird, steht mir was zu....
Der Behandelnde hat doch gegen diesen Vertrag verstoßen, dann müsste er doch ungültig sein, oder??
Ich habe nur eine Kopie bekommen, da kann man nicht erkennen ob ein anderer Stift/Farbe benutzt wurde. Aber die eine Schrift ist nicht zu entziffern und der Nachtrag sehr deutlich lesbar.
von Hanna70 » 10.07.2014, 01:35
Hallo gabby,
OK, dann bist Du ja schon einen Schritt weiter als ich vermutet hatte.
Als Laie würde ich auch sagen, dass der Behandlungsvertrag nichtig ist, weil er einseitig verändert wurde. Allerdings ist gefühlt recht haben und dann auch recht bekommen oft ein schwieriger juristischer Prozess. Da wirst Du kaum darum herumkommen, einen guten Anwalt einzuschalten.
Wenn der MDK schon mal festgestellt hat, dass ohne Einwilligung operiert wurde und Behandlungsfehler vorliegen, hast Du ganz gute Karten. Allerdings werden jetzt sicherlich noch Untersuchungen für Gutachten auf Dich zukommen.
Ab dem Stand, wo Du Dich gerade befindest, würde ich grundsätzlich zu einem Anwalt raten. Die Verhandlungen und Querelen mit der Versicherung des Krankenhauses steht man allein nicht durch. Du wirst Dich wundern, was die Anwälte der Versicherung des KHes für Finten drauf haben, um nicht zahlen zu müssen. Mach Dich noch auf einen langen und kraftaufreibenden Weg gefasst.
Ich wünsche Dir diese Kraft!
LG Rosi
PS: Schade, dass Du den Weg über den MDK gewählt hast und nicht den über die LÄK. Die Erfahrung zeigt, dass die Gutachten der LÄK ggf. vor einem Gericht eine höhere Wichtung erfahren. Den Grund kann man sich leicht selbst erklären.
von El Gorde » 14.07.2014, 23:08
Wenn einer Behandlung nicht zugestimmt wurde, so ist diese Behandlung
rechtswidrig.
Falls Schäden aus dieser nicht zugestimmten Behandlung entstanden sind,
so sind diese Schäden zu ersetzten bzw. Schmerzensgeld zu zahlen.
Wenn dieses aber schon über den Medizinischen Dienst gelaufen ist, so müßte
doch auch die Krankenkasse etwas dazu sagen können. Immerhin hat sie die OP
bezahlt und muß auch für die weiteren Behandlungskosten aufkommen.
Bei meinem Fall "Biopsie Gutachten" musste ich aber erst zu dem ebenfalls
kostenlosen Gutachten der Ärztekammer gehen. Diese könnte doch auch die
Eintragungen kontrollieren.
Falls Du Dich schlecht behandelt fühlst,:wehren:
EL Gorde
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