von nordlicht » 16.07.2009, 12:49
hallo ihr lieben
eine frage habe ich und vieleicht kann mir ja jemand helfen.
in den letzten tagen bekam ich vom versorgungsamt die info das mein SB-Ausweis nach meiner OP auf 80 prozent steigt.
im selbigen schreiben lag ein formular mit dem ich einen behinderten-parkausweis beim strassenverkehrsamt
neubrandenburg beantragen könnte.
da die parkplatzsituation hier im ort sehr sehr begrenzt ist
fragte ich beim amt nach.
dort bekam ich die auskunft das ich einen GELBEN parkplatzausweis bekommen könnte.
mit diesem hätte ich aber keinerlei parkvergünstigungen..!?
nun meine frage....ist dem wirklich so?.
wozu soll ich den denn sonst beantragen?? und....
ich kenne nur den blauen mit dem man praktisch überall stehen darf...
für evtl. antworten danke ich euch schon im vorraus...
viele liebe grüsse von martina
von doro » 16.07.2009, 12:59
Hallo Martina,
DEN Ausweis haben wir bereits in einigen Freds gehabt.Also wenn Du kein B oder G im Ausweis hast bekommsr Du keinen Ausweis mit dem Du auf enem Behibdertenparkplatz parken darfst. Du bekommst dann nur eine Parkerleichterung.Was Du mir der darfst,sagt Dir Dein Staßenverkehrsamt.Ich z.B. in Niedersachsen,darf alle kostenpflichtigen Parkplätze kostenlos für XX Std nutzen.Ansonsten bemühe einmal die " Suche" hier im Forum,da gibt es reichlich Lesestoff
von nordlicht » 16.07.2009, 13:20
danke doro
du hast mir ja schon mit einigen infos geholfen...
vielen dank dafür...
dann werde ich mal ein bischen herumstöbern.
bin ja täglich hier...
vielen lieben gruss von martina
von wolli111 » 16.07.2009, 15:30
Hallo Martina
schau hier mal vorbei, da findest du viele Informationen
http://www.stoma-forum.de/topic.php?id= ... 2d03624298
ich besitze diese Parkerleichterung auch.
Lg Petra
von nordlicht » 16.07.2009, 16:00
hallo petra
vielen lieben dank für deine antwort und den link.
hab mich jetzt umfassend informieren können...
nun ist mir auch klar das der gelbe ausweis doch
einige erleichterungen bringt..werde ihn dann auch in anspruch nehmen..
danke danke danke
(es waren auch schon diverse postings darüber im forum,
hätte von selbst drauf kommen können..
lieber gruss von mir...
von MiniBonsai » 16.07.2009, 18:41
meine Mum hat auch den Gelben und sagt immer abgekürzt:
ich darf überall kostenfrei parken wo man auch mit dem Blauen parken kann...nur nicht auf den Behindertenparkplätzen.
Gilt also zB kostenfrei in Gebührenzonen (in Parkhäusern zur Verwaltung gehen, dann sollte es Gutscheine geben...und auch in Parkhäusern von Geschäften!), dann darf man auch auf Anwohnerparkplätzen stehen und sogar im eingeschränkten Halteverbot etwas länger als normal (nicht genau weiß wie lange)...
von doro » 16.07.2009, 18:55
Ich würde es nicht pauschal verallgemeinern,denn bei uns in NS gibt es keinen "gelben" sondern die Parkerleichterung ist ein schlichter A4 Zettel - vom Straßenverkehrsamt LG und eigentlich gilt er auch nur in LG obwohl die Landesgrenze nach SH, mir nach Beschwerde erlaubt,den auch in Schleswig Holstein zu nutzen.In Hamburg,z.B. kann ich ihn nützlich eher als Toilettenpapier einsetzen,denn dort gilt er nix.Es sei denn ich habe meine blinde Freundinn dabei,die hat ihren und darf auch auf Beh.Plätzen parken.
Deshalb vorsicht - lieber beim jeweiligen Amt erkundigen,sonst gibt es Knöllchen
von Odo » 16.07.2009, 23:48
Hallo, bei mir (ebenfalls Niedersachsen) sieht es so aus das der Ausweis nicht Gelb sondern Rosa ist und es auch einen Din A 4 Zettel dazu gibt. Da macht halt wohl jeder Landkreis es so wie er will (s. Bilder)
von Linie 22 » 19.07.2009, 10:51
Odo hat geschrieben: es auch einen Din A 4 Zettel dazu gibt. Da macht halt wohl jeder Landkreis es so wie er will (s. Bilder)
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