Neu hier? | schnell registrieren!

Behinderungseinstufung – Seite 1

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
Antwort erstellen
32 Beiträge • Seite 1 von 41, 2, 3, 4

Behinderungseinstufung

Beitrag von -bastis_schadz- » 05.12.2012, 14:15

Hallo
ich wollte euch mal fragen wie es mit einem Behindertenausweis aussieht?
Wo beantragt man den? Wie viele Prozente habt ihr?
Wonach gehen die so?

Ich habe ja Morbus Chron und seit dem 15.11 die Stomaanlage.
Nach 6 Monaten ist eine Rückverlegung geplant wird es dann wieder neu berechnet???

Würde mich über Antworten von euch freuen.

Liebe Grüße Julia :winke:

kein Profilfoto
-bastis_schadz-

Mitglied

Behinderungseinstufung

Beitrag von Häslein » 05.12.2012, 14:50

Eine Behinderung wird erst anerkannt, wenn diese Behinderung länger als 6 Monate besteht. Wenn also das Stoma nach 6 Monaten wieder rückverlegt wird, wird es nicht berücksichtigt.

Wie hoch der Grad der Behinderung, also der GdB, ( Prozente gibt es nicht !!! )für Auswirkungen der Erkrankung sein wird, kann man nicht so einfach vorhersagen.

Es kommt darauf an, wie und wo Du im täglichen Leben durch Erkrankung(en) eingeschränkt bist - und zwar immer im Vergleich zu gesunden Altersgenossen!

Den Antrag kannst Du beim Versorgungsamt stellen. Rufe doch mal bei der Stadtverwaltung an.

Warum möchtest Du denn eine Behinderung beantragen? Mit entsprechendem Ausweis kann Deine Jobsuche deutlich erschwert werden, wenn Du die Behinderung angibst.

Ein erweiterter Kündigungsschutz besteht nur auf dem Papier, davon bin ich fest überzeugt. Wenn ein Arbeitgeber jemanden entlassen will, ist das kaum ein Problem. Notfalls gibt es bestimmte Möglichkeiten, bis der Angestellte selbst kündigt.

Ich glaube, dass ein Schwerbehinderungsausweis nur dann geeignet ist, wenn man beruflich fest im Sattel sitzt und auch bei dieser Firma langfristig bleiben will und kann. Da gibt es aber bestimmt auch andere Meinungen.

kein Profilfoto
Häslein

Mitglied

Behinderungseinstufung

Beitrag von Melli » 05.12.2012, 15:16

Abraten würde ich da nicht, es ist ja nicht so, dass man ihn "nur" im Job einsetzen kann (ich finde zB die Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr am sinnvollsten). Das würde ich, wie Häslein schon sagt, nicht, schon gar nicht nach der Ausbildung bei der Jobsuche.

Der Grad der Behinderung ist bei jedem total verschieden, selbst wenn die gleiche Krankheit vorliegt.

kein Profilfoto
Melli

Moderatorin

Behinderungseinstufung

Beitrag von temperence » 05.12.2012, 15:39

Naja, mit meiner CU hatte ich damals nach Einspruch immerhin 30% GdB, was aber nix ist: keine Ermäßigungen, kein Ausweis und die beantragte Gleichstellung (was mir im Job geholfen hätte), hat das Amt mit der Begründung abgelehnt, ich würde ja eh im Büro arbeiten wollen, da wäre es egal, ob ich "behindert" bin oder nicht (Echt, O-Ton der Behörde...)

Seit meiner Krebserkrankung habe ich temporär 100% Gdb, mit Ausweis, aber ohne Parkerleichterung oder Vergünstigung im ÖPNV - ich hab einfach die Steuervorteile für mich und komme billiger zur Hundeshow rein :D Oh, und den Behinderten-WC-Schlüssel hab ich bekommen, den bekommt man mit einer Diagnose CeD aber wohl auch so... Sonst halt nix.

2014 werde ich nach Ablauf der Remission sicher runtergestuft, 70% wurden mir angekündigt, ggf., falls ich doch "siech" sein sollte, vielleicht 80%, aufgrund der Einschränkungen, am "öffentlichen Leben teilzuhaben" (schon klar, aber ich werde dem Amtsschimmel nicht und nie nein nicht) widersprechen, diesmal nicht ;)

Wende Dich am Besten an den SoVD (Sozialverband Deutschland), die haben überall ihre Büros. Die haben mir bei allem geholfen, inclusive des ersten Widerspruches damals. Die Mitgliedschaft ist nicht teuer und Du bist auf der sicheren Seite, weil nicht allein im §§§ Dickicht

http://www.sovd.de/

Gruß Lucia

kein Profilfoto
temperence

Mitglied

Behinderungseinstufung

Beitrag von Biggi0001 » 05.12.2012, 20:08

Die Vergünstigung im öpnv gibts auch nur bei Merkzeichen G bzw aG und ob die anliegt müsste geprüft werden.

Ohne Merkzeichen keine Vergünstigung ;)

Viele Grüße von Biggi

kein Profilfoto
Biggi0001

Mitglied

Behinderungseinstufung

Beitrag von Melli » 05.12.2012, 21:23

Doch, bei einer CED ab 60 GdB schon ;)
Zumindest die Parkerleichterung (zähle ich mit zu "Verkehr", wenn auch nicht Öfi, ok), die ist in Berlin 'ne Menge wert.

kein Profilfoto
Melli

Moderatorin

Behinderungseinstufung

Beitrag von Annika82 » 05.12.2012, 22:02

Ich habe nach CU mit Kolektomie, Pouchanlage und dem ganzen anderen Mist 50% GdB. Und das ist zeitlich nicht beschränkt...immer gültig:-)

Lg

kein Profilfoto
Annika82

Mitglied

Behinderungseinstufung

Beitrag von birgit40 » 06.12.2012, 01:52

ich habe einen ausweis über 100 % , aber nutzen tut er mir eigentlich nix , aber wenigstens hab ich ihn !! für was ?? keine ahnung !! :( :( :(

liebe grüsse birgit

kein Profilfoto
birgit40

ehemaliges Mitglied

Behinderungseinstufung

Beitrag von Häslein » 06.12.2012, 03:27

Weil es mir immer Augenschmerzen verursacht: :D

Eine Schwerbehinderung wird in Grad angegeben, genauso wie die Themperatur, man hat z. B. 39 Grad Fieber, nicht 39 Prozent Fieber. :je: :hmm:

Der Grad der Behinderung ist 70 Grad der Behinderung von 70, abgekürzt Gdb. :froh:

kein Profilfoto
Häslein

Mitglied

Behinderungseinstufung

Beitrag von charla » 06.12.2012, 09:42

Hallo, guten Morgen!
Nach meiner persönlichen Erfahrung ist eine gute Begründung der Fachärzte ausschlaggebend.
Ach ja, bei mehreren Erkrankungen ist nur der Grad für MC o.a. bei der Parkerleichterung ausschlaggebend.
Ich kriege diese - trotz 100 GdB - nicht, weil 50 GdB MC.
Schönen Nikolaustag!
Charla :winke:

kein Profilfoto
charla

Mitglied

Antwort erstellen
32 Beiträge • Seite 1 von 41, 2, 3, 4


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Sortiere nach: