von Beutelmaus » 20.02.2008, 23:26
Hallo an alle,
habe seit meinem stoma einen Schwerbehindertenausweis. Den habe ich nach langem Zögern meinem Chef gezeigt (weil er meinte ich würde zuviel Urlaub nehmen und den brauche ich für die Krebsnachsorgeuntersuchungen). Er will aber nicht die zusätzlichen Urlaubstage gewähren. Was kann ich tun?:confused:
Gruß und schon einmal danke im Voraus.
Beutelmaus
von Chief » 21.02.2008, 09:20
Hallo Monika,
soweit ich weiss stehen Dir 5 Tage zusätzlicher Urlaub zu.
Ist zumindest bei mir so (habe 80% GDB). Wegen der Auskunft beim Versorgungsamt kann ich Dir leider nichts sagen.
Gruß
Uli
von saartom70 » 21.02.2008, 10:56
Hallo Beutelmaus,
laut § 125 SGB IX hat jeder Schwerbehinterte ( also mindesten 50 % GDB ) der Vollzeit arbeitet einen Anspruch von 5 Arbeitstagen als Zusatzurlaub ( bei 5 Arbeitstagen die Woche ). Leistet der Schwerbehinderte mehr oder weniger als 5 Arbeitstage die Woche so erhöht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend.
Hast du also einen Grad der Behinderung von mind 50 % hast du definitiv Anspruch auf Zusatzurlaub laut oben angegebenen Paragraph. ( Gilt nicht für Schwerbehinterden gleichgestellte Menschen).
Einen schönen Tag und viele Grüsse
von
Tom
P.S: Hab grad gelesen das du heute Geburtstag hast, also von mir noch dazu meinen Herzlichen Glückwunsch und alles erdenklich Gute für deine Zukunft
von Hugo » 21.02.2008, 11:52
Beutelmaus hat geschrieben:Hallo an alle,
Was kann ich tun?:confused:Bekomme ich vom Versorgungsamt Auskunft, ob mein Chef diesen Vorteil für seine Firma nutzt und keine Schwerbehindertenabgabe leistet?
Gruß und schon einmal danke im Voraus.
Beutelmaus
von Biggi0001 » 21.02.2008, 14:18
Es hängt rein von der Quote an Schwbs ab, die er beschäftigt - weniger als 5% SchwBs in der Firma? Dann muss er zahlen.
Ob dein Chef die zahlt oder nicht, hat für dich keinerlei Auswirkungen, mit Verlaub gesagt, das ist rein Angelegenheit deines Chefs.
5 Tage Zusatz(!!)urlaub stehen dir als Schwb zu - wenn du keine Vollzeit arbeitest, anteilsweise - und zwar, ob ihm das passt oder nicht und auch völlig unabhängig davon, ob er die Ausgleichsabgabe zahlt oder nicht.
Wir sind nicht auf dem orientalischen Basar, wo Zusatzurlaubstage gegen Ausgleichsabgaben abgewogen werden. Das sind schlicht und einfach gesetzliche Bestimmungen.
Gruß, Biggi
von hmengers » 22.02.2008, 11:55
hallo,
die Zusatzurlaubstage sind überhaupt nicht diskutierbar und dafür braucht man noch nicht mal das Integrationsamt (früher Versorgungsamt) zu fragen. Fragen müßte die in Zukunft nur Dein Arbeitgeber, wenn er Dich entlassen möchte wegen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.
Herbert
von hmengers » 22.02.2008, 11:57
hallo,
die Zusatzurlaubstage sind überhaupt nicht diskutierbar und dafür braucht man noch nicht mal das Integrationsamt (früher Versorgungsamt) zu fragen. Fragen müßte die in Zukunft nur Dein Arbeitgeber, wenn er Dich entlassen möchte wegen Kündigungsschutz für Schwerbehinderte.
Herbert
(möglicherweise doppelt eingetragen, aus pers. Trotteligkeit)
von Beutelmaus » 22.02.2008, 20:55
Hallo,
vielen Dank für eure Beiträge.
Liebe Biggi Du kennst meinen Chef nicht!!!:abgedreht::abgedreht:
Er würde so etwas mit Sicherheit machen.
Aber er reagiert nicht. Auf meiner Gehaltsabrechnung werden die zusätzlichen Urlaubstage nicht berücksichtigt. Und wer will schon deswegen klagen?
Vielleicht hat jemand eine Idee, was man in einem solchen Fall machen könnte.
Gruß
Beutelmaus
von anne14 » 23.02.2008, 12:36
Hey Beutelmaus,
wenn du nicht in einer ganz kleinen Firma arbeitest habt ihr doch bestimmt eine Personalabteilung oder Betriebsrat. An die würde ich mich wenden, so das die zusätzlichen Urlaubstage nachgetragen werden können. Wenn dein Chef meint er muss das nicht in die Wege leiten, leitest du es eben direkt weiter. Selbst ist der Mann oder die Frau. :)
Vlg Annette
von Renate » 23.02.2008, 18:29
Hallo Beutelmaus,
die 5 Tage Zusatzurlaub stehen Dir gesetzlich zu. Steht das nicht auch im Schreiben des Versorgungsamtes. Die kann Dein Chefa einfach nicht ignorieren. Frag mal beim VA telefonisch an, wohin Du Dich wenden kannst, um Dein Recht zu bekommen. Ich bin damals auch zum VdK gegangen, die helfen Dir in jeder Situation. Lg Renate
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