von Ottokar » 15.10.2010, 21:58
Hallo an euch,
seit meiner Hernien OP und anschliesender Reha darf ich meinen Beruf nicht mehr ausüben. Eine Weiterbildung als berufliche Reha lehnt die DRV ab, laut Rehaberater steht mir (meinem zukünftigen Arbeitgeber) eine Engliederungshilfe für Anlerntätigkeiten zu. Ich habe für mich eine Qualifizierungsmaßnahme gefunden mit der ich trotz meines Stoma wieder in meinem Beruf arbeiten kann. Leider lehnt die DRV diese ab, da ich keinen Anspruch auf eine höhere Qualifizierung habe. Die Krankenkasse hat mich ausgesteuert und die Agentur für Arbeit ist nicht zuständig, da ich meinen Antrag bei der DRV gestellt habe.
Nun meine Fragen:
1. Bekomme ich Übergangsgeld von der AfA wenn ich meine selbstbeschaffte Qualifizierung beginne?
2. Was kann ich tun, damit die DRV mich doch noch unterstüzt?
Ottokar
von Biggi0001 » 15.10.2010, 22:17
Hallo,
mir sind einige Dinge unklar - welchen Beruf übst du aus?
Wer sagte, dass Du deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst?
Wer sagt, dass Du nach dieser Maßnahme dann doch in deinem Beruf wieder arbeiten kannst?
Ich habe auch den Eindruck, dass hier ggf. eine Reha mit einer Wiedereingliederung verwechselt wird.
Könntest du die Sache nochmal etwas genauer schildern?
Grundsätzlich ist es so, wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht, muss auch kein Kostenträger was übernehmen.
LG Biggi
von MiniBonsai » 17.10.2010, 11:20
hmmm... ich würde da voll in den Widerspruch bei der Rentenversicherung gehen wegen der beruflichen Reha!
Selber hatte ich das Glück,dass die RV mir die berufliche Reha genehmigt hat und ich nun seit August 2 Jahre umgeschult werde in den kaufmännischen Bereich und dafür Übergangsgeld von der RV erhalte.
Allerdings hielt sich letztes Jahr die RV mit der Genehmigung bedeckt bis der bescheid kam wegen Behinderungsgrad ...umgekehrt wartete das Versorgungsamt auf nen bescheid der RV.
Das Ganze hab ich damals umgangen indem ich beiden schrieb,d ass mein derzeitiger Arbeitgeber (Arbeitsvertrag ruht jetzt während der Umschulung) die Bescheinigungen bräuchte... flupp hatte ich eine Woche später den Bescheid vom Versorgungsamt, hab den der RV geschickt und bekam von denen innerhalb 2 Wochen dann den positiven Bescheid.
Ich kann dir also nur raten am Ball zu bleiben und das über die RV zu versuchen!
Inwiefern dir Gelder über das Amt für Arbeitsförderung zustehen, das weiß ich nicht. Auch da gilt: fragen, am Ball bleiben und nicht abwimmeln lassen.
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