von doro » 29.03.2007, 19:35
Hallo Marion,
erkundige Dich bitte bei Deiner KK - ich meine, es gibt dort eine Übergangslösung.Du stehst nicht urplötzlich ohne Krankenversicherung auf der Straße.
von Leander1979 » 29.03.2007, 21:39
Hallo Marion,
wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, hast Du Rente beantragt und wartest auf die Bewilligung. Wenn es so ist, dann bist Du doch über die Rentenversicherung krankenversichert.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liegen sollte.
Liebe Grüße
Leander
von Axel » 29.03.2007, 21:58
Hallo Marion,
Widerspruch einlegen bis zum Gehtnichtmehr ... meine Kollegen sollen ruhig mal was zu tun bekommen!
Wie sieht das Dein Hausarzt?
Gruß Axel (nicht bei der ARGE aber bei der AA beschäftigt)
von mth » 29.03.2007, 21:59
Hallo Marion,
beatrage sofort bei deiner KK eine freiwillige Weiterversicherung. Wieder pflichtversichert bist du erst, wenn die Rente bewilligt ist.
Bitte mach das sofort, damit dein Versicherungsschutz weiter besteht.
LG Maria
von marion17109 » 29.03.2007, 22:09
Ich habe bei der Gewerkschaft heute um Hilfe im Sozialrecht ersucht. Morgen will die Kollegin zurückrufen. Ich denke, ich brauche einen guten Anwalt für Sozialrecht. Schriftlich habe ich noch nichts.
@Maria: Der Tarif, den ich im Netz gefunden habe ist utopisch.
@Axel bei meinem Hausarzt war ich noch nicht. Ich hatte heute versucht noch mal mit der Frau von der Arge zu telefonieren, wurde aber an der Pforte abgewimmelt. Man gab mir die Nummer vom Sozialamt.
von Jutta B » 30.03.2007, 05:48
Hallo Marion,
Da deine Erwerbsminderungsrente schon bewilligt ist, bist du doch automatisch als Rentnerin weiter versichert! Da kann kein Argeamtsarzt mehr rückwirkend eine Entscheidung treffen.
Mache das mit dem Zeitpunkt des Beginnes sofort schriftlich per Einschreiben mit Rückumschlag klar.
LG
Jutta B
von marion17109 » 30.03.2007, 07:31
Es ist nicht die Arge sondern die Agentur für Arbeit, da ich ja ALG1 bekam. Ich habe das verwechselt.
@Jutta
Das Einschreiben gebe ich auf. Im Schreiben vom Rentenversicherer steht, dass ich erwerbsgemindert bin, aber noch nicht, wann ich die Rente erhalte und in welcher Höhe. Der Amtsarzt hat mir einfach die Erwerbsminderung aberkannt, obwohl er alle Unterlagen hatte, auch die vom Gutachter. Mit dieser Aberkennung bekomme ich auch kein ALG1 mehr.:shock: Die volle Erwerbsminderung wird bis zum Juni 2008 gehen.
Liebe Grüße
Marion
von chaosbarthi » 30.03.2007, 19:49
Hallo @all,
die Gesundheitsreform bringt auch mal etwas Positives:
Ab 01.04.2007 gilt die Versicherungspflicht! Jeder vormals Pflichtversicherte muss(!) von seiner letzten Krankenversicherung wieder aufgenommen werden. Bei Zahlungsunfähigkeit müssen die entsprechenden leistenden Stellen (z. B. das Arbeitsamt) für die Zahlungen eintreten.
Für Privatversicherte gelten wieder mal andere Regeln und das Gros der Regelungen tritt in Form der Pflichtversicherung für zuletzt privat Versicherte erst zum 01.01.2009 in Kraft. Allerdings hat der Gesetzgeber schon vorher ein Beitrittsrecht vorgesehen und zwar zum 01.07.2007. Dann kann die private Krankenversicherung (PKV) ihre ehemalig hinausgeworfenen Versicherten nicht mehr ablehnen. Für Privatversicherte wurden auch Fallstricke gelegt. Wenn ich das richtig sehe, dürfen die in Frage kommenden Tarife bei gesetzlicher Leistung teurer sein (bis zur Höchstgrenze der GKV und mit hohem Selbstbehalt) und es gibt unschöne Sonderregelungen für den Fall, dass Beiträge nicht gezahlt werden. Allerdings muss auch dann im "akuten" Leistungsfall noch behandelt werden.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe, aber es scheint so zu sein, dass diese besonderen Tarife für Privatversicherte erst zum 01.01.2009 zum Tragen kommen und dass bei Eintritt zum 01.07.2007 die Möglichkeit der Wahl des bisherigen Standardtarifes besteht. (Das sind die normalen Tarife mit GKV-Leistungen.)
Ich hatte mir einen guten RA-Text zu diesen Regelungen aus dem Internet kopiert, den es jetzt im WWW nicht mehr gibt. Es scheint die PKV sehr zu stören, dass jetzt schon erste Anfragen kommen ... Die Reaktion auf den Antrag eines Bekannten zur Wiederaufnahme am 01.07. spricht Bände. Man will - so scheint es - den Zeitraum bis 2009 ausnutzen.
Nichtsdestotrotz habe ich den entsprechenden Text noch vorliegen. Wer ihn haben möchte, möge ihn privat bei mir anfordern.
Für ehemals Pflichtversicherte kostet es übrigens rückwirkend kräftig, wenn sie sich nicht zum 01.04. wieder versichern. Die letzte Krankenkasse, bei der man war, darf einen nicht ablehnen!
LG chaosbarthi
von Jutta B » 31.03.2007, 05:22
Hallo chaosbarthi,
Sicher ist diese Regelung ein Segen, dass ALLE krankenverischert sein müssen....und es den Kassen nicht mehr gestattet ist ihre "Kunden" ohne weiteres rauszudrücken, oder die Aufnahme verweigern.
Aber, das große Aber bei Marion ist, dass ihre Rente schon bewilligt ist, DRV-Gutachtertermin schon vorbei.
Nun hat der AA-Amtsarzt plötzlich aus der Ferne behauptet sie könnte 6 Stunden arbeiten. Er mit sofortiger Wirkung das ALG1 streicht, die KV Versicherung dadurch flöten geht, sowie kein weiteres Einkommen bis zur ersten Rentenauszahlung vorhanden ist. Das kann er nicht so ohne weiteres...
Es zeigt m.E. an, dass in der Sachbearbeitung der Rentenbescheid nicht erfasst wurde. Denn normalerweise wissen AA und Krankenkasse vor uns über die Rentenbewilligung Bescheid, und sie verkuddeln dann das Finanzielle untereinander.
LG
Jutt B
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