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Biopsie Gutachten – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

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65 Beiträge • Seite 2 von 71, 2, 3, 4, 5 ... 7

Biopsie Gutachten

Beitrag von Biggi0001 » 07.05.2008, 13:19

Sei mir net böse, aber "ich habe einige Gerichtsurteile, die belegen ... " - ich schlag mich seit Jahren täglich mit der Rechtssprechung rum und ich könnte dir fast garantieren, ich finde für jeden Fall sowohl Urteile in diese - wie auch in jene Richtung. Das nur dazu :)

Letzendlich isses ja dein Geld bzw. das deiner Rechtsschutzversichung, also brauchen wir uns da gar net die Köpfe zu zerhauen.

Auch die medizinische Seite lässt sich kaum diskutieren, da wir alle hier weder die komplette Krankenakte vorliegen haben noch die ärtzlichen Dokumentationen in der Schattenakte.

Nach wie vor jedoch (das ist meine rein persönliche Meinung, die muss keiner teilen) mein Verständnis:

"Eine intraoperative Tumoreröffnung oder andere intraoperative Zwischenfälle, die zu einer
Tumorzelldissemination führen, wirken sich erwiesenermaßen negativ auf das lokoregionäre
Rezidivrisiko aus und schränken die Lebenserwartung ein. (..)"
Seite 74 ff. - und eine Biopsieentnahme OHNE Komplettentfernung verdächtigen Gewebes ist nun mal eine Tumoreröffnung, wie man es auch dreht und wendet :)

Der von dir zitierte Satz z.B. bezieht sich auf die Sicherstellung der Befunde - da steht mit keinem Wort was von "muss vor der OP gemacht werden" denn:
Genau genommen steht dort, daß jedes bereits bei der Endoskopie entnommene Gewebe zwingend(!) pathologisch untersucht werden muss - mehr nicht. Und die Formulierung im nächsten Satz "ggf. weitere(!) Operationen notwendig machen" sagt schon genug für sich. Also mal schnell vorher was Gewebe rausnehmen , feststellen "uuuups, war ja doch Krebs" und dann operieren... dann sind deine Chancen schon mal direkt drastisch gesunken.

So, genug jetzt. Ich wünsch dir viel Glück bei deinem Prozess.

LG, Biggi

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Biggi0001

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Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 07.05.2008, 20:02

Eine Biopsieentnahme ist zur Diagnostik aller endoskopisch auffälligen Befunde der
Darmschleimhaut zwingend erforderlich. Das Ergebnis der histopathologischen Untersuchung
entscheidet wesentlich über weitere therapeutische Maßnahmen, insbesondere
über eventuelle weitere Operationen und ihr Ausmaß sowie über weitere Radio- und/oder
chemotherapeutische Behandlungsmodalitäten

Liebe Forumsteilnehmer, bin ich den der einzige der
etwas anders sieht. Wenn ich lese: "Biosieentnahme..zwingend
erforderlich...."
Für Mediziner ist dieses doch ungewohnlich deutlich ausge-
drückt. Und wenn etwas für die Diagnoseabsicherung erforder-
lich ist, so hat eine postoperative Entnahme keinen Sinn
obwohl beides vorgeschrieben ist. Aber der obere Absatz ist
doch ganz klar. Das auf der Seite 88 weitere Leitlinien
aufgeführt sind, nimmt diese Klarheit nicht.
Biggi0001 könnte ich auch das schönste Himmelblau nicht
mehr als blau verkaufen,
Wie seht ihr das?

El Gorde

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El Gorde

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Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 07.05.2008, 20:15

Hallo Biggi0001,
ich versuche nocheinmal die Begriffe zu klären, deine
angegebene Stelle S.74 (Delhalb hatte ich auf Seite 76
nichts gefunden) bezieht sich auf die intraoperative
Tumoröffnung. Gemeint ist also während der Operation.
Der Arzt hat seine Diagnose gestellt und die Diagnose
abgesichert, der Patient hat also Krebs. Nun während
der OP bingt die Biopsie nichts. Klar sehe ich auch so.
Ich hätte halt nur gerne Ärzte gehabt. Welche die
Diagnose (Narbengewebe oder Krebsgewebe) abgesichert
hätten.
Deshalb bin ich auch so froh über Dein ins Netz gestellten
Clearingbericht.

El Gorde

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El Gorde

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Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 11.05.2008, 19:47

Hallo Ihr Lieben,
wenn man einmal mit googeln anfängt, hört man so schnell nicht
auf. Von der UNI Düsseldorf fand ich folgendes
http://www.uniduesseldorf.de/www/awmf/ll-na/032-020.htm
Analkanalkarzinom

Definition
Der Analkanal erstreckt sich vom Oberrand der Puborektalisschlinge bis zur Linea anocutanea (Übergang des Anoderms (Plattenepithel ohne Hautanhangsgebilde) in die äußere Haut (Epidermis mit Hautanhangsgebilden)). Tumoren des Analrandes (außerhalb der Linea anocutanea) gehören zu den Hauttumoren und werden entsprechend behandelt (1).
Hinweise auf ein Analkarzinom sind peranaler Blutabgang (50%), perianale Schmerzen, Tenesmen, Juckreiz, Stuhlunregelmäßigkeiten, Inkontinenzsymptome oder vergrößerte Leistenlymphknoten. Bei Patienten mit Analkanaltumoren liegen häufig gleichzeitig benigne Erkrankungen (Hämorrhoiden, Fissur, Fistel, Kondylom etc.) vor. Gelegentlich wird ein Analkanalkarzinom zufällig bei der operativen Entfernung von Hämorrhoiden nachgewiesen.
Für die Frühdiagnose wesentliche Grundsätze sind: Bei „chronischem Ekzem”, therapierefraktärer Analfissur, knotigen Veränderungen und jedem nicht völlig typischen Analbefund muss eine Biopsie erfolgen. Das gesamte aus der Anorektalregion operativ entfernte Gewebe ist histologisch zu untersuchen, auch wenn es sich „nur” um Hämorrhoiden, Fissuren oder Fisteln ohne klinischen Verdacht auf Malignität zu handeln scheint.
Wenn dort steht, dass für die Frühdiagnose eine Biopsie
erfolgen muss, und das von der Klinik in welcher ich operiert wurde, so schöpfe ich wieder Hoffnung.
Es war ja alles nicht leicht für mich. Als Selbstständiger
auf einmal durch die Krankheit nicht arbeiten zu können,
ist schon hart. Das Wissen, dass es eine unnütze OP war
erleichtert das Leben auch nicht.
So habe ich eine berechtigte Hoffnung auf Zahlung von
Schmerzensgeld und event. Rente, damit ich meine Kinder
noch vernünftig ausbilden lassen kann.

Mit freundlichen Grüssen

El Gorde

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El Gorde

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Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 26.11.2009, 18:17

Man soll nie aufgeben.
Heute kam das Gutachten von der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler. Ich zitiere:
Übereinstimmend wurde in der bei Ihrem Mandanter erfolgten Behandlung ein schwerwiegender ärztlicher Behandlungsfehler festgestellt........
Bald geht der Kampf um die Schadenssumme los. Mein Anwalt
hat noch keine Referenzfälle gefunden.
Kann mir jemand von Euch helfen. Welche Summe ist angemessen
bei unnötiger Entfernung des Schließmuskels und Angelgung
eines Stomas?

Danke

El Gorde

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El Gorde

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Biopsie Gutachten

Beitrag von Rehlein51 » 26.11.2009, 19:30

Hallo El Gorde,

ich kann Dir nicht sagen, welche Summe Du fordern kannst, aber ich freue mich für Dich, dass Du zumindest Recht bekommen hast.

Auch ich bin am kämpfen um Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Es gibt also doch Hoffnung.

Grüße
Silvia

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Rehlein51

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Biopsie Gutachten

Beitrag von Webkänguru » 26.11.2009, 23:15

Hallo El Gorde,

ich bin nun schon einige Jahre dabei, aber ein vergleichbarer Fall ist mir hier im Forum noch nicht unter gekommen.

Viele Grüße,
euer Webkänguru

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Webkänguru

Moderator

Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 14.12.2009, 02:11

Kann mir denn keiner einen Tip geben, wo z.B. man googeln
kann?
Es gibt eine Liste vom ADAC aber dort ist mein Fall auch
noch nicht vorgekommen.
Allerdings habe ich jetzt wieder mehr Zeit zum suchen,
da der Prof. gegen das Gutachten Einspruch eingelegt hat.
Nun wird es wieder ca. 6 Monate dauern.
Es wird ihm zwar nichts nützen.
Mein Anwalt sagt: "Ein Gutachter nimmt nie sein Gutachten
zurück", dieses ist in seiner gesamten Anwaltstätigkein
nie vorgekommen.

El Gorde

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El Gorde

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Biopsie Gutachten

Beitrag von hmengers » 14.12.2009, 11:41

Hallo,

Du schreibst ja selbst, dass Du beim Googeln keinen vergleichbaren Fall gefunden hast und dass es eben sehr selten ist. Ich denke deshalb, dass Du hier im Forum wahrscheinlich der einzige bist. Der einzige Tipp ist die Broschüre vom Patientenverband, die Du evtl. schon kennst.

Herbert

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hmengers

ehemaliges Mitglied

Biopsie Gutachten

Beitrag von El Gorde » 19.12.2010, 18:28

Nun ist der Einspruch des Prof. von der Gutachterkommission der Ärztekammer behandelt worden und wurde zurückgewiesen.
Ein Jahr hat es gedauert.
Die Gutachterkommission blieb dabei.
Es ist ein schwerer Behandlungsfehler. Dies bedeutet
Beweisslastumkehr.
Die Kommission schrie: " Der Verzicht auf eine präoperative histologische Abklärung des tumorverdächtigen Raumforderung ist schlechterdings nicht nachvollziehbar."
Und weiterhin: "--wurde bei dem Antragsteller eine völlig überflüssige, verstümmelnde Operation vorgenommen."
Mein Anwalt hat jetzt die Zürich Versicherung aufgefordert auf die Einrede der Verjährung zu verzichten.
Sonst müssen wir klagen.
Ich hoffe, es geht jetzt schnell. Lange genug hat es ja gedauert.
Dies zur Info und nie aufgeben.

El Gorde

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El Gorde

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