von Hanna70 » 08.08.2014, 23:19
Hallo El Gorde,
ich würde Dir empfehlen, Deine Frage in einem neuen gesonderten Thread in einem anderen Unterforum zu stellen. In diesem Gutachten-Thread geht Deine Frage unter.
LG Rosi
von Smile » 10.08.2014, 13:17
Hallo El Gorde,
es gibt auch ein MMS Forum:
http://www.mms-selbsthilfe.de/forumdisp ... eschichten
Ich nutze es häufiger bei entzündeten kleineren Wunden, das hilft ganz gut, bei größeren Wunden habe ich es noch nicht ausprobiert. Es kommt immer auf die Verdünnung an. Zum Testen würde ich es vielleicht etwas mehr verdünnen und dann langsam steigern. Wenn ich frische Zitrone zum Ansetzen statt der mitgelieferten Zitronensäure nehme, ist es aus meiner subjektiven Sicht auch nicht so aggressiv.
Inzwischen nehme ich eher Peroxygen (Wasserstoffperoxid). Da sollte man mit der Dosierung aber wirklich aufpassen, da es sonst die Haut verätzt. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es das in Deutschland noch in passender Konzentration zu kaufen gibt - lässt sich aber im Internet finden, dann eher unter Peroxygen. Über die Verdünnung zum Auftragen auf die Haut oder Wunden findet man auch viele Berichte.
Ich habe es aktuell auf eitrige, entzündete, juckende Pusteln angewandt und schon am nächsten Tag war es deutlich besser und die Entzündung fast verschwunden. Anschließend kommt immer Bepanthen darauf. Man sollte schauen, dass man damit nicht an die gesunde Haut kommt. Das gilt auch für das MMS, vor allem, wenn man es konzentriert anwendet.
Viel Erfolg beim Testen! Wie beschrieben besser erst mal vorsichtig an die Konzentrationen rantasten. Vielleicht gibt es auch kleinere Stellen, die zum Testen behandelt werden können?
Herzliche Sonntagsgrüße
KatjaW
von El Gorde » 10.08.2014, 20:59
Hallo Katja,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich hatte gelesen, dass man pro 10 Kg. Körpergewicht einen Tropfen Wirkstoff plus
Aktivator nehmen soll. >Ich werde mit der Hälfte anfangen. Ich werde wohl als
Aktivator Salzsäure nehmen, dort ist das Verhältnis 1-1. Der Geschmack soll angenehmer
sein, wenn es dann mit 50ml Wasser verdünnt.
Da ich eine Wundhöhle habe, kann mann es nicht so einfach auftragen, sondern
nur mit einer Spritze einspritzen. Dieses werde ich wohl erst machen, wenn es Oral
wirkt.
El Gorde
von Smile » 11.08.2014, 08:04
Hallo El Gorde,
das mit dem Spülen und dem Einnehmen ist aus meiner Sicht völlig unabhängig voneinander. Einnehmen würde ich es nicht mehr - davon ging es mir zu schlecht auch in geringer Dosierung, wobei das natürlich nur meine Erfahrung ist und andere es gut vertragen.
Der Nachteil an der Salzsäure habe ich mal gelesen ist, dass die Aktivierung stärker ist, als bei z.B. Zitronensaft. Dadurch bilden sich mehr Dämpfe, die man auf keinen Fall einatmen sollte! Da sollte man auch bei Aktivierung mit allen anderen Säuren aufpassen.
Zum Einspritzen in die Wundhöhle würde ich es auch erst stärker mit Wasser verdünnen und wenn es gut vertragen wird, die Menge des Wassers reduzieren.
Es gibt (u.a.) bei amazon auch einige Bücher über MMS.
Viele Grüße
KatjaW
von El Gorde » 12.08.2014, 22:19
Hallo Karja,
heute habe ich das MMS aus der Apotheke erhalten und auch schon genommen.
Mittags hatte ich je 6 Tropfen mit etwas Apfelsaft genommen und Abends, da
ich es gut vertragen hatte je 8 Tropfen.
Das der Aktivator besser aktivert, hallte ich nicht für einen Nachteil.
Ich bin gespannt, ob ich morgen schon etwas merke.
El Gorde
von El Gorde » 12.08.2014, 22:24
Hallo Hanna 70,
ich bin froh, wenn ich es schaffe einen Beitrag zu erstellen,
außerdem, hatte ich ja schon hier meine Probleme mit der nicht
heilenden Wunde eingestellt.
Aber vielen Dank für Deinen Tip.
El Gorde
von El Gorde » 03.09.2014, 18:30
Ich habe nun das Urteil vom Landgericht Düsseldorf.
Klage wurde abgewiesen.
Das war natürlich ein Schock.
Der Richter bezog sich nur auf den gerichtlich bestellten Gutachter, den Bonner Prof.
Dieser war ja der Meinung, das eine Biopsie wünschenswert gewesen wäre aber das
sicherste die OP war.
Das keine abgesicherte Diagnose vorhanden war und mir wahrheitswidrig ein Krebs-
rezediv schriftlich bestätigt wurde, änderte nichts an seiner Einstellung.
Die beiden vorrigen Gutachten der Ärztekammer wurden weder erwähnt noch berücksichtigt.
Diese stellten ja beide einen schwerwiegenden Ärztefehler fest.
Mein Anwalt hat (ich wußte garnicht, dass es sowas gibt) eine Tatsachensberichtigung
eingefordert, da der Richter behauptete, ich hätte einer OP zur Schließmuskelentfernung
zugestimmt. Dieses war nie der Fall und ging auch aus keinem Schriftverkehr hervor.
Nun werde ich also zum Oberlandesgericht gehen. Dieses kann ich nur machen, wenn
mir auch dort Prozesskostenhilfe gewährt wird.
Ohne diese Hilfe mü´ßte ich schon jetzt 6.000 € überweisen. Auch so wird es für mich
teuer. Mein Anwalt braucht 2.500 -€ von mir. Davon erhalte ich die Hälfte zurück, falls
ich Prozesskostenhilfe bekomme.
Es sind keine schöne Nachrichten, mein Anwalt macht mir aber Hoffnung und meint,
dass Urteil sei keinesfalls haltbar.
Das die Vorgutachten nicht berücksicht wurden, ist ein Revisionsgrund. Dieses wäre
durch höchste Rechtssprechung geklärt.
Also zahlen und abwarten.
Liebe Grüsse
El Gorde
von Hanna70 » 03.09.2014, 19:12
Hallo El Gorde,
das tut mir ehrlich leid für Dich und ich hoffe, dass Dein Anwalt recht hat und Du doch noch Recht bekommst.
Ich bin froh, dass ich mich über einen Vergleich einigen konnte, auch wenn dadurch nicht alles geklärt wurde - sicher zur Freude für das KH. Aber ich hätte aufgrund meines Alters kaum Zeit und Nerven für eine Gerichtsverhandlung gehabt.
Das alles ohne eine Rechtsschutz-Versicherung durchzuziehen ist schon hart.
Ich bin inzwischen auch aus der Rechtsschutzversicherung rausgeflogen, weil die Versicherung bei einem Vergleich ja auf der Hälfte der Kosten sitzenbleibt.
Alles Gute und LG
Rosi
von El Gorde » 05.01.2015, 22:45
Neues Jahr, neues Glück,
das Oberlandgericht hat mir Prozesskostenhilfe zugesprochen.
Die Klage von 2007 kann also weitergehen.
Da vorher vom Gericht geprüft wird, ob die Klage erfolgreich
sein kann, ist es ja auch ein Hinweis für das Landgericht, wo nun
die Klage neu verhandelt werden muß.
Ohne Prozesskostenhilfe hätte ich nie weiter klagen können, da ich
schon zur Klageeröffnung 11T€ hätte zahlen müssen.
Viele Grüße
El Gorde
von El Gorde » 02.09.2015, 00:22
Nun war der Termin vor dem Oberlandesgericht.
Soweit alles gut, da der Prozeß zurücküberwiesen wurde
an das Landgericht.
Da die Gerichte ja sehr für Vergleiche sind, hat das Oberlandes-
gericht vorgeschlagen mir 30T€ zu zahlen.
Ich muss nun sagen ob ich diesem Vergleich zustimme. Dieses werde ich
nicht tun.
Ich hätte gerne ein Urteil.
Der Prof. aus Düsseldorf meint ja immer noch, das ich die beste aller
Behandlungen erhalten hätte und er keinesfalls einen Fehler gemacht hat.
Nun geht es also weiter neues Gutachten etc
Ich werde versuchen, dass meine Krankenkasse ein Gutachten erstellen läßt
und auch bezahlt.
Wenn ich den Prozeß gewinne, wird ja auch die Kasse ihr Geld zurückerhalten.
Dieses liegt ca. bei 200 T€
Stimme ich einen Vergleich zu hat die Kasse keine Möglichkeit ihre Ausgagen
zurückzuerhalten.
Was haltet Ihr von dieser Idee?
Liebe Grüsse
El Gorde.
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 5 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe