von doro » 16.06.2012, 12:32
Nachtigall, ich hoer dir trapsen, fällt mir zu einem Artikel ein, den ich heute in der "Collegial" von Coloplast las.Hier ein Ausschnitt:
Freiverkauf steigert
Versorgungsqualität
Homecare-Unternehmen stehen vor dem
Dilemma, einerseits eine für den Kunden
optimale Versorgung sicherzustellen,
andererseits gesetzliche und vertragliche
Vorgaben einzuhalten. In jedem Vertrag
ist es daher inzwischen Standard, dass
auf die Möglichkeit des Privatverkaufs
verwiesen wird.
Um sowohl den Patienten als auch den
Leistungserbringern auch weiterhin eine
optimale und qualitativ hochwertige Versorgung
zu ermöglichen, bietet Coloplast
Produkte für den Freiverkauf an, zum
Beispiel die neue Brava™ Pflegeschutz-
Serie (siehe auch Seite 8). Sie ermöglicht
Stomaträgern, aus einem vielseitigen Sortiment
Pflegeprodukte auszuwählen, die
ihnen seitens ihrer Krankenkassen nicht
mehr zur Verfügung gestellt werden,
aber ihren Wünschen und Ansprüchen
entsprechen.
von le courageux » 16.06.2012, 13:21
Ein wichtiger Gesichtspunkt für dieses Verhalten ist sicherlich auch, dass mit den Krankenkassen sehr harte Preisgespräche geführt werden müssen, und beim freien Verkauf sicherlich nicht so sehr auf den Preis geschaut wird. Ich glaube, die wollen einfach mal ausprobieren, wie weit sie gehen können. Und wenn sie damit durchkommen, haben sie den Beweis, dass es richtig war, diesen Weg einzuschlagen.
Und uns, den Patienten, wird man dann versuchen, die Verbesserung schmackhaft zu machen.
Am nächsten Dienstag ist das monatliche Treffen der hiesigen ILCO-Gruppe. Ich werde versuchen, dieses Thema mal vorzutragen.
@Doro, danke für den Link.
von Hanna70 » 16.06.2012, 13:29
Dazu passt der Brief meiner KK, den ich in dieser Woche bekommen habe. Es geht darin um die Kostenübernahme für Hilfsmittel bei Harninkontinenz.
Hier zwei Auszüge:
"Für die medizinisch notwendige Versorgung entstehen Kosten von monatlich € 18,15, die wir dem Vertragspartner direkt vergüten."
"Über die vertraglich geregelte Versorgung hinaus besteht für Sie die Möglichkeit, dass Sie eine Versorgung mit bestimmten Produkten durch unseren Vertragspartner wünschen. Sollten hierdurch Mehrkosten entstehen, wird Ihnen unser Vertragspartner diese mitteilen. Diese Mehrkosten sind auch bei Vorliegen einer Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung durch Sie an den Vetragspartner zu entrichten."
Frage: Wie soll man eine totale Harninkontinenz für 18,15 € im Monat versorgen? Mir würden damit täglich 2 (zwei!!!) Vorlagen zustehen!
Wenn ich damit auskäme, brauchte ich keine Krankenkasse!
LG
Rosi mit nem dicken Hals!
von heinz25 » 16.06.2012, 14:37
Doro mir ist das auch in die Hände gefallen , habe die Zeitung auch. Auch ich höre die Nachtigall schon.
Heinz
von Häslein » 16.06.2012, 14:42
Hallo zusammen,
...nur am zur Info: am BSG, 3. Senat, sind noch diverse Rechtsfragen anhängig, u. . a:
"B 3 KR 19/11 R Vorinstanz: LSG Berlin-Potsdam, L 9 KR 530/07:
Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Festbeträgen für Einlagen, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Stomaartikel durch die Allgemeinverfügungen der Spitzenverbände der Krankenkassen
vom 1.12.2004 und 23.10.2006?"
Zitat hier heraus gestohlen: Hier die Quelle meines Diebesgutes!
Zu obigen Themen äußere ich mich noch... später...
LG, Häslein
von Webkänguru » 16.06.2012, 15:22
Hallo Häslein,
das von dir zitierte Verfahren betrifft die Festbeträge, wenn ich es richtig verstanden habe. Die spielen aber bei allen Kassen die mittlerweile Pauschalverträge haben keine Rolle mehr. Aber vielleicht fehlt mir auch gerade nur der richtige Gedankensprung
@alle: Wir haben uns aus Interesse mehrere Kassenverträge angesehen. Und tatsächlich steht da sinngemäß drin, dass man Dinge die nicht notwendig sind und damit nicht in die Pauschale fallen zusätzlich auf Kosten des Patienten anbieten kann. Jetzt haben Stomaträger und Versorger manchmal unterschiedliche Vorstellungen davon, was in die Pauschale fällt und was nicht ...
Im Gesetz steht die Versorgung muss wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend sein. Damit fällt alles in die Pauschale, was tatsächlich zur individuellen Versorgung des Stomas notwendig ist. Also auch Pasten, Hautschutzringe, etc. und auch die Stomabeutel der Firma "nur-2%-Marktanteil", wenn das Stoma anders nicht zuverlässig zu versorgen ist.
Viele Grüße,
euer Christian
von Hanna70 » 16.06.2012, 15:40
Häslein hat geschrieben:Zur Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Festbeträgen für Einlagen, Inkontinenzhilfen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie und Stomaartikel durch die Allgemeinverfügungen der Spitzenverbände der Krankenkassen
vom 1.12.2004 und 23.10.2006?"
von heinz25 » 16.06.2012, 15:42
Vielen Dank Christian für deine Info. Und Danke Doro das du das Thema angeschnitten hast.
Danke sagt heinz
von Hanna70 » 16.06.2012, 15:46
.Webkänguru hat geschrieben:
die Versorgung muss wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend sein
von Häslein » 16.06.2012, 15:46
Hi Christian,
das sind anhängige Verfahren bis zum 5. Juni 2012.
Ich interpretiere das so, dass Pauschalen Festbeträge sind. Ich weiß, dass es vorher sog. Festbeträge gab. Jetzt ist die Versorgung gedeckelt, man nennt es Pauchalen. Eine Pauschale ist ein fixer Betrag, eben ein Festbetrag. ( ich nix Herbert! )
@Rosi: Da ist was zu machen!
Eine Versorgung muss ausreicheind sein, so das Gesetz. Pflege übrigens auch... und aus der Schule weiß man noch, dass ausreichend kurz vor mangelhaft kommt.
Extracremechen und Kompressen sind für mich zumutbare Eigenleistung.
Das ganze Thema gibt viel Schreibstoff her. Mir juckt es in den Fingern, leider oder Gott sei Dank bin ich momentan nur mit dem Apfel Fon online. Deshalb bleibt das Forum von einer längeren Ausführung meiner Ansicht zum Thema bis heute Abend verschont.
LG, Häslein
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 21 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe