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DAK kürzt den Wahltarif für Selbstständige – Seite 1

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DAK kürzt den Wahltarif für Selbstständige

Beitrag von doro » 29.07.2010, 11:52

Notgedrungen habe ich im Jagr 2009 bei der DAK für den Wahltarif T61 und T64 entschieden, die mir im Krankheitsfall bei T61 eine Krankengeldzahlung bis zum 43.Tag und mit T64 eine Zahlung ab dem 43. Tag sicherte.Da war ich mit einer monatlichen Prämie von 40,00 Euro und einen Krankengeld anspruch von 86. Euro/ 120,00 Euro gut bedient.Selbstverständlich habe ich mich über das, wie ich fand, günstige Angebot gewundert, denn damit war ich auch im Krankheitsfall versorgt.Zu gut, haben wahrscheinlich die Experten von der DAK festgestellt, denn ab 01.08.2010 hat sich derr Tarif geändert,ich zahle monatlich 24,00 und erhalte im Krankheitsfall täglich 44,00 / 40,00. Damit wurde das K-Geld um die Hälte reduziert. :teufel: Ich bin, sofern ich keinen Einspruch erhebe, für 3 Jahre an den Vertrag gebunden - tolle Geschichte, dann sollen die mir auch für 3 Jahre eine Kostensicherheit zusichern. Denn ich kann nur kündigen, wenn sich der Vertrag ändert.

ABER so lang ich Krank bin, sichert mir die DAK den alten Anspruch zu.SEHR nobel :zunge:

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DAK kürzt den Wahltarif für Selbstständige

Beitrag von Linie 22 » 29.07.2010, 12:42

DAK - läuft da nicht öfter ein Werbespot im TV?: " ... DAK - hält ein Leben lang. ..." :haarezuberge:

Tschüüüss. -Nobel geht die Welt zu Grunde-, trifft es da wohl eher :teufel: , "reklamiert" Silke (Linie 22) :winke: :winke: :winke:

P.s. Threadübergreifend - :shock: :je: männo, männo doro :rose: Du hast Dir aber auch immens viel aufgehalst, um das Sommerloch zu stopfen. :troest:
Drücke Dir jedenfalls alle verfügbaren Däumele, dass das Sommerloch nun endlich mal gefüllt ist. :troest:

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Linie 22

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DAK kürzt den Wahltarif für Selbstständige

Beitrag von hmengers » 29.07.2010, 15:56

Hallo Doro,

da hast Du was missverstanden (siehe auch die Satzung zum Thema Krankengeldzusatzversicherung der DAK von 2010).

Auch bei Selbständigen ist das Krankengeld nach oben gedeckelt wie bei Arbeitnehmern, damit man "krank" nicht mehr Einkommen hat als "gesund". Denn (Zitat) "Die Einkommensabsicherung im Wahltarif Krankengeld ist auf das nachgewiesene Arbeitseinkommen/-entgelt begrenzt." Du hattest der DAK anscheinend ein Einkommen nachgewiesen, durch das die niedrigeren Leistungen (und Prämien) zustande kommen.

Nur zum Trost: Im Fall der Fälle hättest Du trotz der höheren Prämie in der Vergangenheit trotzdem kein höheres Krankengeld bekommen (siehe oben) bzw. die Differenz zurückzahlen müssen. Dafür sparst Du jetzt 192 €/Jahr durch den niedrigeren Beitrag, ist ja auch was. ;)

Herbert

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