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DAK startet Ausschreibung - 14.000 Stomaträger betroffen – Seite 5

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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46 Beiträge • Seite 5 von 51, 2, 3, 4, 5

DAK startet Ausschreibung - 14.000 Stomaträger betroffen

Beitrag von Ebbe » 01.02.2018, 18:44

Die Petition wurde abgeschickt!

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Ebbe

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DAK startet Ausschreibung - 14.000 Stomaträger betroffen

Beitrag von freddy_46 » 23.03.2018, 11:43

Neue Zuzahlungsrechnung von PROLife
Coloversorgung 78,80€
Uroversorgung 76,00€
macht dann mal 154,80€
für die Versorgung, die ich bisher mit der üblichen Zuzahlungvon 10,00€ erhielt.
Die wollen mich jetzt auf Braun Produkt umstellen. Da ich lange nach passenden Versorgungen
gesucht habe, bin ich nicht bereit jetzt ohne weiteren Test auf neue Produkte umzusteigen.
Nach Vertragstext mit der TK obliegt die Auswahl zur notwendigen und wirtschaftlichen Versorgung grundsätzlich dem Leistungserbringer. Das heißt, Prolife entscheidet war wirtschaftlich ist und zieht sich über die Zuzahlungsrechnungen noch mal einen fetten Zusatzgewinn rein. So kann es eigentlich nicht laufen. Gespräch mit der TK bracht mich hier auch nicht weiter - wäre alles vertraglich mit der
Prolife so vereinbart. Werde mich jetzt mal bei anderen Versorgern umhören.
:schlecht: :-?

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freddy_46

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Beitrag von Pittja » 23.03.2018, 14:17

Hallo Freddy, auch ich bin bei der Techniker Krankenkasse. Vergangenes Jahr fingen die an Theater zu machen wegen meiner Stomaversorgung Colostoma und zu kürzen. Bisher lief 3 jahre alles ohne Probleme.

Im Umgang mit der Techniker Krankenkasse kann ich nur jedem raten alles schriftlich zu machen, auf schriftliche Bewilligungsbescheide zu bestehen mit Rechtsmittelbelehrung das man notfalls dagegen klagen kann und Widerspruch einlegen kann, darauf bestehen was genau bezahlt wird und in welchen Mengen. Bei Anrufen wurde auch mir gesagt der Verorger entscheidet. Der Versorger sagte mir die Krankenkasse will nicht zahlen. Man könnte mir nur 180 Beutel im Monat zur Verfügung stellen...., Durchfall darf man nicht haben.

Meine Ankündigung mir eine vernünftige Stomaversorgung einzuklagen die mir eine ordentliche Teilnahme am leben möglich macht wurde erhört und seit dieser Zeit ist Ruhe. Einen Bescheid was ich als Patient wirklich verbrauchen darf mit Rechtsmittelbelehrung können sie mir angeblich nicht schicken....................denn jeder Mensch ist ja anders und die Richtwerte des MDK über den Verbrauch könnte man ja nicht auf alle anwenden...... Man versucht es mit allen Mitteln Patienten klein zu halten, ich bin mir aber sicher das es irgendwann mal wieder los geht. Viele Grüsse Anne :winke:

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Pittja

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Beitrag von crab » 23.03.2018, 14:56

Hallo freddy,

die Zuzahlung ist doch klar geregelt.
Hilfsmittel zur Stomaversorgung werden aus hygienischen Gründen nur einmal verwendet und danach weggeworfen. Als Einmalprodukte zählen sie zu den „zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln“, für die eine gesetzliche Zuzahlung von 10,00 Euro pro Monat fällig wird, maximal 120,00 Euro im Jahr (vgl. §33 (8) SGB V), falls keine Zuzahlungs-Befreiung vorliegt.

LG wolfgang

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crab

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Beitrag von Hanna70 » 23.03.2018, 18:35

Hallo Pittja,

es ist Methode, dass die KKn behaupten, dass die Patienten bei Problemen mit der Versorgung an den Leistungserbringer verwiesen werden. Unser Vertragspartner ist die Krankenkasse! Und diese hat unsere berechtigten Ansprüche gegenüber dem Leistungserbringer durchzusetzen. Welche Konditionen KKn und Leistungserbringer aushandeln, kann nicht unser Problem sein.

Die Erfahrung, dass die KK keinen schriftlichen Bescheid ausstellt, habe ich auch gemacht. Auf meine schriftliche Anforderung hin wurde ich angerufen und wie folgt abgefertigt: "Was wollen Sie denn damit? Da rennen Sie wohl gleich zum Sozialgericht?"

JA, habe ich mit Hilfe einer Anwältin gemacht, u.a. gerade, WEIL ich keinen Bescheid bekam! Das Verfahren läuft inzwischen seit Ende 2016. Zwischenstand: Die KK hat mir für 6 Pakete Inko-Vorlagen die Auslagen rückerstattet und wird die außergerichtlichen Kosten übernehmen. Problem ist aber nach wie vor, dass ich weiterhin für ausreichende Versorgung zuzahlen muss und immer noch keine Aussage gemacht wurde, wie es nun weitergeht. (Mir war während des laufenden Vertrages die Menge gekürzt worden - trotz ärztlicher Verordnung und Extrabegründung).

Nun soll mein HA den Antrag auf eine Einschätzung durch den MDK beantragen! Das hatte ich bereits 2016 vorgeschlagen. Die KK könnte ja den MDK von sich aus schicken, aber das wäre dann wohl doch zu einfach. :? Verzögerungstaktik - vielleicht gibt der Patient ja doch irgendwann auf. :x

LG Rosi

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Hanna70

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Beitrag von Hanna70 » 23.03.2018, 18:49

Hallo Wolfgang,

ich greife freddy einmal vor, sorry.

Ich zahle in jedem Jahr den Betrag für die Zuzahlungsbefreiung im Voraus. Trotzdem bekomme ich von meiner KK immer wieder Aufstellungen, in denen die Begriffe "Zuzahlung" und "Eigenbeteiligung" (bewusst????) durcheinander gebracht werden. Da wird von Zuzahlung geschrieben, obwohl ganz eindeutig Eigenbeteiligung gemeint ist. Ich hab schon einmal nachgefragt, ob das Absicht ist, um die Patienten zu verwirren. ??? Dabei hatte ich den Eindruck, die Sachbearbeiterin selbst war damit leicht überfordert. :aah:

LG Rosi

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Hanna70

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