von Skyfire » 14.04.2011, 18:15
Ähm ..Sternchen,
die Arbeitgeber müssen Strafe zahlen, entziehen sich dann aber trotzdem nicht von der Auflage behinderte Menschen einzustellen. Zumindest habe ich das mal so aufgegriffen in der Umschulung als es um Arbeitsrecht ging.
Ich schau mal die Module durch ob ich da noch was finde (weiß gerade nicht ob ich das mitgeschrieben habe, oder warte auf Herberts Antwort.
Liebe Grüße
Claudia
von Ottokar » 14.04.2011, 21:44
Danke für eure Antworten, sie helfen gegen die Unsicherheit.
Zum Alter, ich bin noch recht jung und weit weit weg von der Rente.
Zum Arbeitgeber, er hat mich als Schwerbehinderten eingestellt und nach 3 Jahren wegen der Behinderung entlassen. Von Integrationsamt und Gericht gab es dazu keine Einwände.
Von den zuständigen Behörden bekomme ich keine Unterstützung und somit bin ich auf mich alleine gestellt.
Ich verzichte gern auf die sogenannten Vergünstigungen (besonderer Kündigungsschutz ist eine Illusion), es reicht mir entsprechend meinen Fähigkeiten beschäftigt zu werden.
Ich traue mir den Arbeitsplatz zu und als Stomaträger braucht mann ja auch keine besonderen Umbauten.
Ich sehe es auch als ungünstig an, wenn der AG durch Zufall von der Behinderung erfährt, ist zumindest schlecht fürs Vertrauensverhältnis. Wenn er danach Fragt tut er das ja nicht ohne Grund.
Zur Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderung kann ich nur soviel sagen, ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten muss der AG auch Schwerbehinderte einstellen oder eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese wird vom Integrationsamt z.B. für die behindertengerechte Ausgestaltung von Arbeitsplätzen genutzt. Der AG kann aber auch Erzeugnisse aus Behindertenwerkstätten kaufen und die Kosten mit der Ausgleichsabgabe verrechnen.
Ottokar
von Melli » 15.04.2011, 02:58
Ich verzichte auf die kleinen Vergünstigungen ebenfalls und mein Arbeitgeber weiß nichts von meinem Stoma. Da sowieso niemand davon weiß, man es absolut nicht merkt und es mich in nichts im Leben hindert, sehe ich dazu keinen Anlass.
Ich habe schlechte Erfahrungen mit dem Mitleidsbonus, da in meiner Kindheit stadtbekannt war, dass ich schwer krank war, grauenvoll.
Meine Firma ist ein größerer Konzern und ich weiß aus sicherer Quelle, dass es dort sogar so ist, dass sie schon so viele Schwerbehinderte haben, dass die Angabe in der Bewerbung eher negativ als positiv zieht.
Aber wie gesagt, ich mache es aus dem Grund, weil ich nicht möchte, dass Aufhebens gemacht wird.
Ich kreuze auch immer das "nein" an bei der Frage nach der Schwerbehinderung (da ich immer viele Jobs habe, kommt das öfters vor)
von Linie 22 » 15.04.2011, 10:20
dass es dort sogar so ist, dass sie schon so viele Schwerbehinderte haben, dass die Angabe in der Bewerbung eher negativ als positiv zieht.
von Biggi0001 » 15.04.2011, 13:13
mit GdB 40 % .... stets in Bewerbungen angegeben, was ihm erst neuerlich wiederum zur Ablehnung des Jobangebotes verholfen hat
von donald » 15.04.2011, 13:59
Hallo,
Danke Biggi, selten etwas so auf den Punktt gebrachtes gelesen, das auch noch 100% ig richtig ist.
Ab 50% ist man Schwerbehindert, darunter kann man sich noch gleichstellen lassen.
Seine Schwerbehinderung muss man dem Arbeitgeber nicht sagen, man darf lügen und wenn es zu einer Kündigung kommt, dann noch die Schwerbehinderten Karte ziehen. Die schützt in der Regel nicht langfristig vor einer Kündigung.
Wie ist das Prozedere? Arbeitgeber kündigt Mitarbeiter, der zieht den Schwerbehindertenausweis, es geht vor Gericht, die Kündigung ist unwirksam und der Arbeitgeber muß dann das Intergrationsamt anrufen und nochmal kündigen.
Also kein wirklicher Schutzt, sondern etwas Zeit herrausgeholt.
Ich persönlich finde dass wir da eine Lücke haben, aber wer will bei einer Kündigung schon über Moral diskutieren?
LG
Birgit
von Linie 22 » 15.04.2011, 15:30
donald hat geschrieben:
Ab 50% ist man Schwerbehindert, darunter kann man sich noch gleichstellen lassen.
von Ottokar » 15.04.2011, 16:09
Was bleibt, ist die Unsicherheit.
Da sich so ein Stoma recht gut verbergen lässt, zumindest optisch und die Geräusche von Unwissenden nicht zugeordnet werden können, werde ich versuchen ohne Offenbarung die Stelle zu bekommen (Mein Banknachbar hat mir geraten wegen der Geräusche aus meinem Bauch zum Arzt zu gehen) .
In Sachen bewerben mit Angabe der Behinderung habe ich positive wie auch negative Erfahrungen gemacht. Da denke ich, das es an der eigenen Qualifizierung, an der Erfahrung des Personalchefs und an der Größe des Unternehmens liegt. Meist sind es aber falsche Erwartungen von beiden Seiten.
Wenn der AG kündigen will dann tut er das egal ob man einen grünen "Dürfschein" hat oder nicht.
Ich hab halt etwas Bammel davor die Stelle zu kriegen und dann Ärger zu bekommen weil ich irgendwas nicht machen kann oder noch ne OP habe und dadurch das Kartenhaus einfällt.
Ottokar
von doro » 15.04.2011, 16:26
Hallo Ottokar,Ich hab halt etwas Bammel davor die Stelle zu kriegen und dann Ärger zu bekommen weil ich irgendwas nicht machen kann oder noch ne OP habe und dadurch das Kartenhaus einfällt.
von thomasHH » 15.04.2011, 19:55
@Ottokar: Ich weiß nicht, in welcher Stadt du lebst und was du beruflich machst. Vielleicht kannst du bei einer Behörde in deiner Stadt arbeiten??
Da hättest du auf jeden Fall Vorteile bei der Bewerbung ( bei guter/gleicher Qualifikation!) als Schwerbehinderter.
Versuche ich auch gerade...
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