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Darf ich meine Behinderung verschweigen – Seite 3

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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34 Beiträge • Seite 3 von 41, 2, 3, 4

Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von Ottokar » 17.04.2011, 12:43

Hallo thomasHH,

meine letzte Arbeitsstelle war beim ÖD, hat leider nicht so gut funktioniert :teufel: . Ich habe für mich beschlossen auf den Schwerbehindertenbonus zu verzichten und einen Neustart zu versuchen. Jetzt suche ich nach Erfahrungsberichten um nicht allzuviele Fehler zu machen.

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von thomasHH » 17.04.2011, 21:58

Ich habe über dieses Thema lange mit dem Integrationsfachdienst ( in Hamburg ) und dem Arbeitsamt gesprochen. Tenor: "Ehrlich sein!"

Heißt für MICH:

Ich gebe meine Behinderung NICHT an. Wenn ich gefragt werde, bin ich aber ehrlich. Habe in den letzten 3 Monaten 2 Vorstellungsgespräche in der freien Wirtschaft gehabt. Bei beiden wurde ich nicht nach einer Behinderung gefragt.

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von Ottokar » 18.04.2011, 20:20

Hallo thomas HH,

ich habe die Erfahrung gemacht das so eine Behindertensache zum Selbstläufer werden kann. Und das kann in unnötiges Mitleid oder Hass ausarten. Beides nicht gerade hilfreich. Ich suche jetzt gezielt nach Stellen die ich trotz Stoma bewältigen kann und die Vergünstigungen sind es nicht Wert wenn man dadurch von den Kollegen oder dem Chef gehasst wird, nur weil man irgendwas zusätzliches hat. Ich möchte wegen meiner Qualifizierung eingestellt werden und nicht weils irgendein Gesetz vorgibt oder irgendeine Firma dabei was sparen kann.

Meine Erfahrung mit dem Integrationsamt lässt mich zu folgenden Schluss kommen, diese Behörde kann abgeschafft werden, denn die meiste Arbeit hat die Agentur für Arbeit und die können dann auch die Zustimmung zur Kündigung prüfen da das IA sowiso immer zustimmt. Beim IA wird man ja eh nur verwaltet und die achten dann noch darauf das der Arbeitgeber nicht allzu schlecht weg kommt beim integrieren(inkluieren) und der AG nichts unzumutbares machen muss.

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von Biggi0001 » 18.04.2011, 20:46

Bei aller Liebe, solche Pauschalverurteilungen sind schlicht Schrott!!

Ich hab mehrere Fälle mit Hilfe des IA bestens bearbeiten können und 90% der Kollegen sind auch noch an ihrem Arbeitsplatz beschäftigt.

Manchmal hilfts halt nichts, weils in der Natur des Betreffenden oder ggf. auch des Bearbeiters liegt - aber gerade die Sachbearbeiter können immer nur nach dem entscheiden, was ihnen vorliegt, hellsehen können die alle nicht.

Wollt ich nur mal gesagt haben!

Gruß , Biggi

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von hmengers » 18.04.2011, 22:07

Zum Arbeitgeber, er hat mich als Schwerbehinderten eingestellt und 3 Jahre lang wegen der Behinderung nicht entlassen.
So muss es wohl richtiger heißen! Der AG zahlt Lohn/Gehalt und verlangt dafür ganz legitim eine bestimmte Leistung. Ihm ist es als Arbeitgeber völlig egal, ob sein Mitarbeiter schielt, einen krummen Buckel hat oder sonst was, so lange die erwartete Leistung erbracht wird. Basta!

Ich war zum Thema sehr lange still, aber jetzt reicht's! Ein paar Tage Urlaub mehr sind nichts als ein Nachteilsausgleich und was die angebliche Unkündbarkeit angeht so haben viele Mitarbeiter im öffentlichen Dienst vergleichbare "Privilegien", ohne dass über Behinderung und Integrationsamt etc. diskutiert wird.

Aber als Arbeitgeber darf ich erwarten, dass ich für mein Geld auch eine Leistung bekomme. (Ich habe einige Jahrzehnte Erfahrung als mittelständischer Unternehmer).

Hier wird drum herum geredet! Nix für ungut, aber jemanden, der so "herumknottert" möchte ich in meinem Betrieb zur "Verbesserung" des Betriebsklimas auch nicht haben. :teufel:

Herbert

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hmengers

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von Häslein » 19.04.2011, 02:31

:confused: Hallo Ottokar,

was meinst Du eigentlich damit, dass Deine Stelle beim ÖD nicht so gut funktioniert hat. :shock: :confused:

Wenn man dort nämlich die Probezeit überstanden hat, so muss man schon den goldenen Löffel klauen oder die Freundin vom Chef schwängern :D ( dies war ein Scherz zur Untermauerung meiner Meinung!!! ), um eine Kündigung zu erhalten. :confused: :confused: --->nur meine persönl. Meinung und Erfahrung. ;)

Gerade im ÖD ist es mit Kündigungen anders als in der freien Wirtschaft. Ich weiß dies, weil ich lange Jahre dort beschäftigt war. Also, wenn die Probezeit um war und man einen unbefristeten Arbeitsvertrag hatte, so war das ganz gut und ich habe schon von so manchen Dingen von MA gehört, die wären unter normalen Umständen gleich zum Arbeitsamt verwiesen worden. Aber da ging es anders.
:cool:
Es müsste ja fast an Arbeitsverweigerung grenzen oder sonstiges Verhalten, was dem Betriebsklima nicht zuträglich ist oder man sich nicht in ein Team einfügen kann und immer Unruhe stifet...ich kann es nicht so gut beschreiben und bin auch nicht der Jurist vor dem Herrn.

So kam es mir zumindest immer vor. Ich unterstelle Dir sowas nicht.

Das war doch bei Dir nicht so??!!
Wie war denn Deine Sichtweise beim ÖD?
Was und wie hast DU dort erlebt und empfunden? Warum denkst Du, dass es wegen der Behinderung war? Dies sind keine rethorischen Fragen, es interessiert mich wirklich. :winke: _________________________________________________________
Allgemein will ich noch anmerken, dass ich persönlich NIE eine Behinderung oder Krankheit gleich in die Bewerbung schreiben würde.
Diese Dinge kann man immer noch ansprechen, wenn man zu einem Vorstellungsgespräch geladen wird und solange die Behinderung oder Krankheit die zukünftige Beschäftigung nicht beinträchtigt, sollte es doch keine Rolle spielen. So oder so. Es bleibt jedem selbst überlassen. Ich selbst habe nie in 10 Jahren Stoma dieses an MA oder AG kommuniziert und habe auch erst seit wenigen Monaten einen Schwebi. Den habe ich erst beantragt, als es um die Rentenbewilligung ging und ich praktisch dazu aufgefordert wurde bei Antragstellung. :shock:

Mir tut sich auch noch folgende Frage auf:

Es gibt doch jetzt das neue Lohn-bzw. Einkommensteuersystem. Die Steuerkarte auf Papier fällt weg und es wird alles digital erfasst. So kann der neue AG auch sehen, wann man wo krank war usw. ( so habe ich es mal verstanden )
Ein Schwebi ist doch dann auch beim Finanzamt vermerkt, zumindest, wenn man die Steuervorteile gelten macht, und somit kann doch der AG erkennen, ob man eine Schwerbehinderung hat oder nicht?? :confused: Oder vermische ich Äpfel mit Birnen. :confused: :abgedreht:

Hier wäre ich um Aufklärung dankbar. :danke:

-----------------------------------------------------

Häslein

Nachtrag: hat man bei voller EM auf Zeit auch einen Rentenanspruch von der Zusatzversorgungskasse des ÖD, ich meine, weil die Rente eben zunächst befristet ist, oder hat man erst darauf Anspruch, wenn man eine Altersrente bezieht? :confused:

Weiß jemand was darüber? Ich will nicht gleich einfach so dort anrufen... :rolleyes:

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Häslein

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von Hannemann » 19.04.2011, 08:12

Hallo an alle .

Nun will ich zu dem Thema doch auch meinen Senf dazugeben.
Ich hab zwar kein Stoma, aber andere Einschränkungen und eine Gleichstellung.
Ich war über 15 Jahre im öffentlichen Dienst tätig und hab schwere Knochenarbeit geleistet. Immer 12 Tage am Stück gearbeitet und täglich bis zu 12 Stunden. Als es dann nicht mehr ging und ich 2x zur Reha geschickt wurde bestellte mich mein Arbeitgeber zu einem Gespräch. Dort wurde mir dann eröffnet, daß ich doch in Rente gehen solle weil sie mich zwar nicht entlassen könnten, sie aber keinen leichteren Arbeitsplatz für mich hätten. Dieses bekam ich dann schriftlich und so musste ich zuhause bleiben und das Arbeitsamt musste Lohnersatz leisten bis zu meiner Berentung. Ich will damit nur sagen daß auch im Ö.D. gewußt wird wie man jemanden der nicht mehr die volle Leistung erbringen kann los wird.
Zusatz: Ich war damals 58 Jahre alt.


Hanni

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von Ottokar » 19.04.2011, 10:50

Also ich arbeite das jetzt mal der Reihe nach ab.

Hallo Biggi,

das soll keine Pauschalisierung sein, sondern gibt mein Erlebtes wieder. Wobei du recht hast, es liegt an den beteiligten Personen. Nur wenn der Sachbearbeiter des IA dem Arbeitgeber ärztliche Unterlagen aushändigt ist das nicht so toll.

Hallo Herbert,

ich betrachte nun mal aus der Sicht des Arbeitnehmers. Wenn der AG einen Schwerbehinderten einstellt und dann Arbeiten (die nicht in der Stellenbeschreibung stehen) verlangt die der Schwerbehinderte Aufgrund seiner Behinderung nicht erfüllen kann ist eine Kündigung aus diesem Grund recht zweifelhaft. Es ist nun mal eine gewisse Tolleranz notwendig und es ist aus Unternehmerischer Sicht höchst Uneffektiv einen AN, egal ob mit oder ohne SB, nicht entsprechend seinen Fähigkeiten einzusetzen nur um zu zeigen wer die Macht hat.

Leider ist es so, wenn man um seine Rechte kämpfen muss, wird man schnell zum Querulant abgestempelt.

Hallo Häslein,

im ÖD gibt es nicht nur Verwaltungen sondern auch Eigenbetriebe, in so einen war ich Angestellt. Es ist schon möglich das falsche Erwartungen beiderseits zum Konflikt geführt haben. Letztenendes konnte ich die verlangten schwer körperlichen Arbeiten die der AG verlangt hat nicht erfüllen. Das Betriebsklima mit den Kollegen wahr gut nur jedesmal wenn es angefangen hat zu funktionieren (die Kollegen die schweren Arbeiten übernommen haben) wurde ich in eine andere Schicht versetzt. Da ist der Frust irgendwann dann doch recht groß.

Hallo Hanni,

dem kann ich nur zustimmen, leider habe ich diese unschöne Erfahrung auch gemacht.


Da ich noch einige Jahre arbeiten muss/will suche ich nach alternativen wie zum Beispiel den Arbeitgeber nicht über die SB zu informieren. Dazu suche ich Erfahrungsberichte hier im/vom Forum.

Ottokar

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von Biggi0001 » 19.04.2011, 18:12

Hallo Ottokar, danke für die Richtigstellung :)

---------------

Allgemein:

Wie Herbert ausführte, ist - Behinderung oder nicht - auch für Schwbs immer noch gültig, dass für gezahlten Lohn auch die entsprechende Arbeitsleistung zu erbringen ist.

Es können GEWISSE Abstriche in Einzelfällen gemacht werden müssen, aber grundsätzlich ist es halt so.

Was natürlich zur Folge hat, dass wenn jemand - warum auch immer - nicht in der Lage ist, seinen Job zu machen, irgendwann berechtigtigterweise die Kündigung erfolgt. Auch dass Kollegen "ungeliebte oder ungekonnte" Arbeiten übernehmen, kann keine Lösung sein und führt logischerweise zu Problemen irgendwann.

Ich bin ja eine große Freundin von Beispielen: Auch wenn der Bergmann 30 Jahre einen super Job gemacht hat ... wenn er dann an Platzangst erkrankt und nicht mehr einfahren kann ist er halt schlicht und einfach nicht mehr für den Job geeignet und untragbar, ergo fliegt er raus. Das gilt auch für den ÖD - der ÖD ist ein ganz normaler Arbeitgeber und auch hier gilt das Prinzip: Geld gegen Arbeit (das wird halt gerne öfter übersehen).

Bei "Alternativen" innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses wird leider auch des öfteren übersehen, dass ein "leidensgerechter" Arbeitsplatz nur bei Verfügbarkeit angeboten werden muss (ÖD und freie Wirtschaft), ist keiner vorhanden, muss auch kein solcher gestrickt werden.

Was die Eignung für einen alternativen Arbeitsplatz angeht, da gehen die Meinungen von Entscheidern und Betreffenden zeitweise schlicht auseinander - aber das ist im normalen Arbeitsverhältnis (z.B. bei Beförderungen) auch regelmässig der Fall, hat also nicht zwangsweise etwas mit Behinderung zu tun.

Natürlich ist das alles für einen Betroffenen ärgerlich und nagt an Selbstbewusstsein und zeitweise auch an der Existenz - aber die Erkenntnis, dass man auch als Behinderter den ganz normalen Regeln des Arbeitslebens unterworfen ist, ist essentiell.

Grüße von Biggi

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Darf ich meine Behinderung verschweigen

Beitrag von thomasHH » 19.04.2011, 21:04

Die Frage ist doch, als was Ottokar angestellt war. Wenn jemand als Buchhalter arbeitet und irgendwann ( Beispiel..) Umzüge innerhalb des Hauses verrichten muss, dann geht das nicht.

Wenn dein (Ottokar) Job es mit sich bringt, schwer zu heben und du kannst es nicht, solltest du vielleicht mal über eine Reha-Umschulung (o.ä.) nachdenken. Ist zwar nicht einfach, aber Versuch macht kluch ;)

@biggi. dein Beispiel: Nach 30 Jahren Kumpelei (Einfahren ) würde ich in so einer Situation erwarten, daß sich der BR vehement für mich einsetzt.

Bei Sätzen wie:

"Auch wenn der Bergmann 30 Jahre einen super Job gemacht hat ... wenn er dann an Platzangst erkrankt und nicht mehr einfahren kann ist er halt schlicht und einfach nicht mehr für den Job geeignet und untragbar, ergo fliegt er raus."

läuft es mir eiskalt den Rücken herunter....

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thomasHH

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