Neu hier? | schnell registrieren!

Dauerverordung – Seite 4

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
Antwort erstellen
58 Beiträge • Seite 4 von 61, 2, 3, 4, 5, 6

Dauerverordung

Beitrag von Hanna70 » 15.02.2013, 22:06

Chrisi2008 hat geschrieben: " Wir brauchen uns um nichts zu kümmern "


Das darf aber nicht bedeuten, dass Ihr keinen Einfluss auf die Bestellung haben dürft. :stimmtNicht: Die muss sie auf jeden Fall mit Euch absprechen. IHR bestimmt, von welchem Hersteller Ihr die Versorgung haben wollt!

Bei mir ist die Bestellung von Monat zu Monat oft unterschiedlich. Ich brauche z.B. nicht jeden Monat Löser oder Paste. Selbst die Anzahl der Platten und Beutel variiert ab und zu. Ich glaube, da habt Ihr noch Gesprächsbedarf mit der Stomaschwester.

LG Rosi

kein Profilfoto
Hanna70

Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von pia » 15.02.2013, 22:08

Hallo,

die Stomaanlage ist ja wirklich noch nicht so lange her.

Da müßt Ihr Euch bestimmt noch in allem etwas einfinden.

liebe Grüße
Pia

kein Profilfoto
pia

Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von Chrisi2008 » 15.02.2013, 22:40

Vielen Dank für euren Rat. :danke: :danke:
Gut das es euch alle gibt.Wir werden sehen wenn sie wieder kommt,da muß ich mit ihr mal Klartext reden.Zur Zeit ist mein Mann ja in der Klinik.Aber auch dort nimmt er seine eigene Versorgung.Die haben dort nicht dieses Sortiment,naja was solls. :daumenRunter: :daumenRunter:
Liebe Grüße Christine

kein Profilfoto
Chrisi2008

Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von Urmeline » 15.02.2013, 22:48

Also als ich den Versorger wechseln musste - war vorher bei einem Sanitätshaus - kam die Stomatherapeutin zu mir und wir haben besprochen, was ich zurzeit für eine Versorgung habe und was ich brauche.

Bei mir variiert die Bestellung auch. Manchmal brauche ich nicht so viel Paste oder Beutel, das bespreche ich bei der Bestellung mit meiner Kontaktperson vom Versorger. Meine Stomaschwester habe ich bis jetzt nur 1 x gesehen, nämlich zum Anfang. Seither bestelle ich immer telefonisch. Mir wurde eine Kontaktperson benannt und die verlange ich dann immer.

Bei meiner Dauerverordnung steht lediglich drauf:

. Dauerverordnung für Stomaversorgung Anus Praeter Iliostomie endständig bei Morbus Crohn - Gültig vom .... bis ... grrrrrrr, mein Arzt schreibt immer Morbus Crohn, näää das hab ich nich, ich bleib bei meiner Colitis ;)

kein Profilfoto
Urmeline

Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von Reiterfee » 16.02.2013, 10:28

Ich kann auch nur zu einer Dauerverordnung raten, die wir auch für meinen Mann haben. Keinerlei Probleme, die Sachen bestellt immer unsere Stomaberaterin und diese kommen dann 2 Tage später ins haus. Besser geht es nicht. :gut: :gut: :super:

kein Profilfoto
Reiterfee

Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von charla » 16.02.2013, 10:36

Hallo an Alle!
Wie ist das denn bei Dauerverordnung mit der Zuzahlung? :ratlos:
Liegt die Anforderung dann der Lieferung bei oder wie läuft das?
Bei mir läufts so:
Ich hole mir jeden Monat bei meiner HÄ ein Rezept, je nachdem was ich brauche an Beuteln und Platten, und schicke das dann an das Sanihaus. Wenn ich zusätzlich etwa Löser oder Paste brauche, schreibe ich das auf (nicht aufs Rezept!).
Und die schicken mir dann das Päckchen mit der Anforderung der Zuzahlung.
Viele Grüsse
Charla :winke:

kein Profilfoto
charla

Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von Häslein » 16.02.2013, 11:05

Man muss jeden Monat 10 Eu Selbstbeteiligung bezahlen, wenn keine Zuzahlungsbefreiung von der KK vorliegt. Das muss jeder, unabhängig davon, ob man jeden Monat beliefert wird oder nicht.

Oft wird es per Lastschrift eingezogen oder es kommt eine Zuzahlungsrechnung mit der Post.

LG, Häslein

Manches Unternehmen verzichtet aus Kulanz auf die Zuzahlung: Herbert hat das mal von seinem Versorger, der Fa. Rahm, berichtet.

kein Profilfoto
Häslein

Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von doro » 16.02.2013, 13:23

Da ich immer für 3 Monate meinen Bestand auffülle, bekomme ich eine Rechnung über 30 Euronen und dieser Betrag wird per LS eingezogen.

kein Profilfoto
doro

ehemaliges Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von Hanna70 » 16.02.2013, 14:10

charla hat geschrieben: Wenn ich zusätzlich etwa Löser oder Paste brauche, schreibe ich das auf (nicht aufs Rezept!).


Hallo Charla,

Löser und Paste sind verordnungsfähige Hilfsmittel, die mit dem Rezept verschrieben werden können. Es sei denn, Du willst Superluxusartikel!? Oder hab ich das falsch verstanden?

Darum steht bei mir auf dem Dauerrezept pauschal "Ileostomieversorgung". So kann ich jederzeit flexibel bei der Bestellung sein. Bestelle ich Abwurfbeutel, liegt ein Überweisungsträger bei.

Für die 10 Eus/Quartal wird das sicher auch so gemacht. Ich zahle die Zuzahlungen immer für das ganze Jahr voraus, da entfällt das.

LG Rosi

kein Profilfoto
Hanna70

Mitglied

Dauerverordung

Beitrag von Häslein » 16.02.2013, 15:07

Die Zuzahlung für Stomabedarf beträgt 120 Eu im Jahr, bzw. 10 Eu pro Monat. Diese 10 Eu müssen auch bezahlt werden, wenn man mal einen Monat nichts bestellen würde.

Selbstverständlich ist es möglich, auch 30 Eu im Quartal zu bezahlen, was ja 120 Eu. p. a. entspricht und man kann auch bei der Kasse am Jahresanfang seinen Eigenanteil bezahlen.


Es versteht sich von selbst, dass man nichts mehr zuzahlen muss, wenn man seinen Obulus schon entrichtet hätte.

Aber: Angenommen, Doro ( als Beispiel ) bestellt für 3 Monate Ware und dann 3 Monate nicht, weil sie plötzlich weniger bräuchte, so müsste sie trotzdem 30 Eu für das Quartal bezahlen ( oder 10 Eu im Monat ).

Die 120 Eu Eigenanteil pro Jahr werden nicht weniger, wenn man weniger bestellt - die bleiben konstant. Die Tante Kons... Konstante... :D

kein Profilfoto
Häslein

Mitglied

Antwort erstellen
58 Beiträge • Seite 4 von 61, 2, 3, 4, 5, 6


Beiträge der letzten Zeit anzeigen:
Sortiere nach: