von Hanna70 » 15.02.2013, 22:06
Chrisi2008 hat geschrieben: " Wir brauchen uns um nichts zu kümmern "
von pia » 15.02.2013, 22:08
Hallo,
die Stomaanlage ist ja wirklich noch nicht so lange her.
Da müßt Ihr Euch bestimmt noch in allem etwas einfinden.
liebe Grüße
Pia
von Chrisi2008 » 15.02.2013, 22:40
Vielen Dank für euren Rat.
Gut das es euch alle gibt.Wir werden sehen wenn sie wieder kommt,da muß ich mit ihr mal Klartext reden.Zur Zeit ist mein Mann ja in der Klinik.Aber auch dort nimmt er seine eigene Versorgung.Die haben dort nicht dieses Sortiment,naja was solls.
Liebe Grüße Christine
von Urmeline » 15.02.2013, 22:48
Also als ich den Versorger wechseln musste - war vorher bei einem Sanitätshaus - kam die Stomatherapeutin zu mir und wir haben besprochen, was ich zurzeit für eine Versorgung habe und was ich brauche.
Bei mir variiert die Bestellung auch. Manchmal brauche ich nicht so viel Paste oder Beutel, das bespreche ich bei der Bestellung mit meiner Kontaktperson vom Versorger. Meine Stomaschwester habe ich bis jetzt nur 1 x gesehen, nämlich zum Anfang. Seither bestelle ich immer telefonisch. Mir wurde eine Kontaktperson benannt und die verlange ich dann immer.
Bei meiner Dauerverordnung steht lediglich drauf:
. Dauerverordnung für Stomaversorgung Anus Praeter Iliostomie endständig bei Morbus Crohn - Gültig vom .... bis ... grrrrrrr, mein Arzt schreibt immer Morbus Crohn, näää das hab ich nich, ich bleib bei meiner Colitis
von Reiterfee » 16.02.2013, 10:28
Ich kann auch nur zu einer Dauerverordnung raten, die wir auch für meinen Mann haben. Keinerlei Probleme, die Sachen bestellt immer unsere Stomaberaterin und diese kommen dann 2 Tage später ins haus. Besser geht es nicht.
von charla » 16.02.2013, 10:36
Hallo an Alle!
Wie ist das denn bei Dauerverordnung mit der Zuzahlung?
Liegt die Anforderung dann der Lieferung bei oder wie läuft das?
Bei mir läufts so:
Ich hole mir jeden Monat bei meiner HÄ ein Rezept, je nachdem was ich brauche an Beuteln und Platten, und schicke das dann an das Sanihaus. Wenn ich zusätzlich etwa Löser oder Paste brauche, schreibe ich das auf (nicht aufs Rezept!).
Und die schicken mir dann das Päckchen mit der Anforderung der Zuzahlung.
Viele Grüsse
Charla
von Häslein » 16.02.2013, 11:05
Man muss jeden Monat 10 Eu Selbstbeteiligung bezahlen, wenn keine Zuzahlungsbefreiung von der KK vorliegt. Das muss jeder, unabhängig davon, ob man jeden Monat beliefert wird oder nicht.
Oft wird es per Lastschrift eingezogen oder es kommt eine Zuzahlungsrechnung mit der Post.
LG, Häslein
Manches Unternehmen verzichtet aus Kulanz auf die Zuzahlung: Herbert hat das mal von seinem Versorger, der Fa. Rahm, berichtet.
von doro » 16.02.2013, 13:23
Da ich immer für 3 Monate meinen Bestand auffülle, bekomme ich eine Rechnung über 30 Euronen und dieser Betrag wird per LS eingezogen.
von Hanna70 » 16.02.2013, 14:10
charla hat geschrieben: Wenn ich zusätzlich etwa Löser oder Paste brauche, schreibe ich das auf (nicht aufs Rezept!).
von Häslein » 16.02.2013, 15:07
Die Zuzahlung für Stomabedarf beträgt 120 Eu im Jahr, bzw. 10 Eu pro Monat. Diese 10 Eu müssen auch bezahlt werden, wenn man mal einen Monat nichts bestellen würde.
Selbstverständlich ist es möglich, auch 30 Eu im Quartal zu bezahlen, was ja 120 Eu. p. a. entspricht und man kann auch bei der Kasse am Jahresanfang seinen Eigenanteil bezahlen.
Es versteht sich von selbst, dass man nichts mehr zuzahlen muss, wenn man seinen Obulus schon entrichtet hätte.
Aber: Angenommen, Doro ( als Beispiel ) bestellt für 3 Monate Ware und dann 3 Monate nicht, weil sie plötzlich weniger bräuchte, so müsste sie trotzdem 30 Eu für das Quartal bezahlen ( oder 10 Eu im Monat ).
Die 120 Eu Eigenanteil pro Jahr werden nicht weniger, wenn man weniger bestellt - die bleiben konstant. Die Tante Kons... Konstante...
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe