von Jutta B » 03.02.2007, 20:17
Hier ein Auszug:
Chronisch Kranke :
Der Eigenbetrag, den chronisch Kranke für Arznei- und Heilmittel zuzahlen müssen, darf ein Prozent ihres Haushaltseinkommens nicht übersteigen. Allerdings gilt diese Regelung nur, wenn sich die Betroffenen "therapiegerecht" verhalten und an regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen oder speziellen Chroniker-Programmen teilnehmen. Falls sie dies nicht tun, steigt die Zuzahlung auf zwei Prozent.
Therapiegerechtes Verhalten :brief:::haarezuberge:
Ist so ein Eckpunkt in der Reform, welcher garantiert von den Kassen so oder so ausgelegt wird. Was besonders wunnerbar wird, wenn die bei der Kasse keine Ahnung von der chronischen Erkrankung haben, aber uns dann sagen WIE wir uns nicht verhalten haben.
LG
Jutta B
von Rosinante » 03.02.2007, 21:04
speziellen Chroniker-Programmen
von Hannes » 03.02.2007, 23:07
Liebe Jutta,
bevor nun Unsicherheiten auftreten, näheres zur Definition einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Richtlinien nach § 92. Hinweis SGB V § 62 Abs. 1
Als schwerwiegend chronisch krank gilt ein Patient, der sich wegen derselben Krankheit wenigstens ein Jahr lang mindestens ein Mal pro Kalendervierteljahr in ärztlicher Behandlung befindet - in ärztlicher Dauerbehandlung befinden - nachgewiesen durch einen Arztbesuch wegen derselben Krankheit pro Kalendervierteljahr - und zusätzlich
pflegebedürftig in der Pflegestufe II oder Pflegestufe III sind oder
einen Grad der Behinderung von mindestens 60 % nach dem Bundesversorgungsgesetz haben
oder
eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 % nach dem Sozialgesetzbuch VII (Unfallversicherung) haben
oder
wenn nach ärztlicher Beurteilung eine regelmäßige medizinische Versorgung ( ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- oder Hilfsmittel ) erforderlich ist, ohne die nach ärztlicher Einschätzung
eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung oder
eine Verminderung der Lebenserwartung oder
eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die aufgrund der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist.
Liebe Grüße
Hannes
von Webkänguru » 04.02.2007, 12:43
Hallo zusammen,
sich "therapiegerecht" verhalten ... ohne länger darüber nachgedacht zu haben, fällt mir dazu folgendes spontan ein:
Gerade wir, die wir uns im Internet austauschen und informieren, möchten ja gerne mit den Ärzten auf Augenhöhe diskutieren. Und wenn das einem Arzt nicht passt, dass wir uns einmischen wie er mit uns und unserem Körper umgeht ... attestiert er der Krankenkasse dann ein "nicht therapiegerechtes" Verhalten?
Auf den ersten Blick sieht diese Regelung für mich völlig unpassend und nicht zukunftsorientiert aus.
Viele Grüße,
euer Webkänguru
von Biggi0001 » 04.02.2007, 16:58
Therapiegerecht liegt schon im Namen: Man hat als Patient eine Pflicht, die Therapie zu unterstützen, nämlich durch möglichste Vermeidung therapiestörender Faktoren etc.
Einfaches Beispiel: Bei einer bestehenden Herzmuskelschwäche ist der Hinweis, bei bestimmten Infektionen und Antibiotika-Verschreibung KEINEN Sport zu treiben (weil ebendiese nachteilig auf den Herzmuskel wirken können) strikt zu beachten - ansonsten verhält man sich halt nicht therapiegerecht etc. etc. Dies gilt auch für Medikamenteneinnahme, die nicht verschreibungsgerecht durchgeführt wird oder die eigenständige Selbstverschreibung und Einnahme kontraproduktiver Medikamente etc.
Man könnte auch sagen: wer seine Krankheit vorsätzlich "am Leben hält" bzw. eine Verbesserung "verhindert", wird entsprechend "bestraft", wenn da jemand einen Zusammenhang herstellt.
In der Realität kommt dieser Passus aber erfahrungsgemäß relativ selten zum Tragen.
Die erwähnten Therapieprogramme beziehen sich z.B. auf die sogenannten DMP's (Desease Management Programme), mit denen chronisch Kranken auf verschiedenen Sektoren mit einer Art Kompetenznetz geholfen wird. Diese DMP's gibts aktuell z.B. für Brustkrebs, Diabetes Mellitus, Koronare Herzkrankheiten und so weiter.
LG, Biggi0001
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