von thomas1967 » 29.07.2012, 23:53
Nachdem ich damals mein Ileostoma bekam, wurde ich - nach Antragstellung - auf einen GDB von 100% hochgestuft. In dem Bescheid stand irgendwo auch zu lesen, dass man signifikante Änderungen dem Aussteller des Ausweises (hier in LEV dem Sozialbereich der Stadt) melden soll. Da ich nach der Rückverlegung des Stomas erst einmal sehr viel mit mir selbst zu tun hatte, dauerte es einige Zeit, bis ich mich beim Amt meldete, wo man mir den Ausweis erst einmal für ein Jahr verlängerte. Ich wies darauf hin, dass ich eine Neuprüfung erbitte und legte einen entsprechenden Antrag vor. Es dauerte recht lange und ich bekam einen Bescheid, der meinen Wunsch auf eine Höherstufung ablehnte. Das aber hatte ich niemals beantragt und bei 100% kann ich wohl auch kaum mehr als diese Prozente bekommen. Nebenbei stand in der Begründung auch noch, dass sich keine signifikanten Änderungen ergeben hätten (die Rückverlegung des Stomas ist also KEINE signifikante Veränderung) und es bei den 100% bleibt.
Ich schrieb an das Amt und erhielt eine Nachricht, die Daten enthielt, die mit meiner Diagnose gar nichts zu tun hatten. Irgendwas ist da wohl durcheinandergeraten und ich schrieb zurück. Jetzt wurde ich vertröstet, dass man sich im September wieder bei mir melden wird.
Es kann mir ja eigentlich vollkommen egal sein, ob nun neu geprüft wird oder nicht, da ich ja schon 100% GDB habe. Mir geht es aber darum, dass ich nun diese 100% nicht mehr "verdiene" bzw. aufgrund der besagten Änderungen (vor allem der Stomarückverlegung) ggfs. neue Maßstäbe anzusetzen sind. Früher oder später komme ich ohnehin nicht um diese Neuprüfung herum.
Jetzt stehe ich da und warte, dass sich das Amt wieder meldet und das Ganze überprüft. Mein Ausweis ist noch bis November gültig und das bis dahin eine Entscheidung erfolgt ist, glaube ich kaum. Na ja, man wird sehen.
Was mich vor allem etwas verwirrt sind die Angaben in dem E-Mail des Amtes, die vollkommen andere Dinge beinhalten als das was ich per Diagnose habe. Ich habe ja selbst alle Unterlagen zu meinen Untersuchungen zu Hause, weiß also, was da so geschrieben steht.
Soviel dazu. Werde mal updaten, wie es weitergeht, da es ja ggfs. auch hier durchaus von Interesse sein könnte. Stoma hin oder her.
MFG
T.
von Webkänguru » 30.07.2012, 21:33
Hallo Thomas,
so wie du es schilderst sehe ich kein Problem für dich. Du bist deiner Pflicht ja nachgekommen und hast darüber hinaus das Amt auf Unstimmigkeiten hingewiesen.
Bin gespannt was dir das Amt als nächstes schreibt
Viele Grüße,
euer Christian
von Skyfire » 30.07.2012, 22:27
Ich würde mich da absichern mit einem Rechtsbeistand, der ein nettes Schreiben aufstellen soll.
Geht ja auch um den Nachteilsausgleich beim Finanzamt denk ich mal? Nicht das du hinterher noch was zurückzahlen musst an denen, weil die dann wieder ankommen und sagen, ihnen standen die 100 % ja gar nicht zu ..?
War jetzt nur so ein ganz spontaner Gedanke von mir, kenne die Rechtslage da auch gar nicht!!!!
von hmengers » 30.07.2012, 22:47
Hallo Cläudia,Nicht das du hinterher noch was zurückzahlen musst an denen, weil die dann wieder ankommen und sagen, ihnen standen die 100 % ja gar nicht zu ..?
von Skyfire » 30.07.2012, 22:56
Hi Herbert,
war ja nur so ein Gedanke dass das Finanzamt hinter sagen könnte, auch wenn das Versorgungsamt Fehler gemacht hat, sie stehen in der Pflicht usw.
Wie gesagt, war nur n Gedanke. Ich bin in Sachen Finanzamt auch nicht so bewandert, und werde es eh niemals werden
von pixipixi » 04.10.2012, 08:07
hallo thomas,
wie ist der stand der dinge?
es interessiert mich sehr, da ich auch davon betroffen bin. (ich musste sofort meinen sba abgeben, nach der rv.)
antrag auf sba durch andere erkrankung läuft paralell.
lg pixi
von thomas1967 » 04.10.2012, 18:39
pixipixi hat geschrieben:hallo thomas,
wie ist der stand der dinge?
es interessiert mich sehr, da ich auch davon betroffen bin. (ich musste sofort meinen sba abgeben, nach der rv.)
antrag auf sba durch andere erkrankung läuft paralell.
lg pixi
von Biggi0001 » 04.10.2012, 23:27
Die einzelnen GDB's werden nicht addiert, sondern es geht um die gesamte Einschränkung, bzw halt zu welchem GESAMTgrad die einzelnen Beeinträchtigungen zusammenwirken. Sonst müssten hier einige GDB 600 haben.
Ich denke auch,dass du mit den 70 gut beraten bist.
Gruss, Biggi
von thomas1967 » 07.11.2012, 06:55
Dieser Tage ist mein neuer Schwerbehinderten Ausweis angekommen. Wie gesagt, GdB 70% - was mich aber überrascht hat ist die Gültigkeitsdauer des Ausweises, er ist nämlich auf unbefristete Zeit ausgestellt. 70% NACH der Rückverlegung des Stomas und bei (relativ) wenigen Beeinträchtigungen (gehe 40 Stunden die Woche arbeiten seit ca. 2,5 Jahren).
Bin recht zufrieden mit dem Ergebnis... .
MfG
Thomas
von Chief » 07.11.2012, 10:05
Hallo Thomas,
ich denke damit kannst Du wirklich mehr als zufrieden sein. Ich wurde vor einigen Monaten ebenfalls nach der überlichen Frist von 5 Jahren nach Krebs neu eingestuft und bekam trotz Rektumamputation und Colostoma lediglich einen GDB von 50%.
Gruß
Uli
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