von Daniel4711 » 28.10.2018, 18:50
Hallo, ich habe mal eine Frage. Die Daten sind fiktiv, um ein Beispiel zu haben.
Meine EMR wurde 2017 das erste Mal ausgezahlt, lt. Bescheid sind die Anspruchsvoraussetzungen jedoch seit 2015 erfüllt. muss ich nun 70% (2015) meiner EMR versteuern, oder 74% (2017). Das Finanzamt sagt "wir arbeiten mit den Daten die sie von der Rentenkasse übermittelt bekommen". Die Rentenkasse selbst klärt aktuell noch, ich warte auf Rückmeldung. Habt ihr damit Erfahrung? Danke für die Info und viele Grüße, Daniel
von Daniel4711 » 22.01.2019, 20:27
Hallo. Ich bin mittlerweile schlauer es gilt also das „Abflussprinzip“. Heißt, es werden soviel Prozent versteuert, wie es in dem Moment der ersten Auszahlung der EMR richtig wäre. Auch wenn der Anspruch auf EMR zum Beispiel schon ein Jahr her ist. Es werden dann 2% mehr der EMR versteuert. viele Grüße, Daniel
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