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Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata? – Seite 2

Das Forum zum Erfahrungsaustausch rund um sozialrechtliche Themen, z.B. zur Schwerbehinderung, zum Bezug der Hilfsmittel, zu Zuzahlungen und vielen anderen Themen.

Hinweis: Dieses Forum ist ein Laienforum. Sofern rechtliche Themen angesprochen werden ersetzt es keine Rechtsberatung und dient nur dem Erfahrungsaustausch zwischen betroffenen Laien.
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17 Beiträge • Seite 2 von 21, 2

Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata?

Beitrag von Playitagainsam » 30.12.2017, 20:29

Danke, ich habe es auch gefunden. Für alle Interessierte hier der konkrete Wortlaut:
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) § 33 Hilfsmittel
[...]
(8) Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten zu jedem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegebenen Hilfsmittel als Zuzahlung den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag zu dem von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrag an die abgebende Stelle. Der Vergütungsanspruch nach Absatz 7 verringert sich um die Zuzahlung; § 43c Abs. 1 Satz 2 findet keine Anwendung. Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt 10 vom Hundert des
insgesamt von der Krankenkasse zu übernehmenden Betrags, jedoch höchstens 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf.
[...]

Werde im neuen Jahr mal ein ernstes Wort mit meinem Versorger reden.

Euch allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2018! :winke:

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Playitagainsam

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Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata?

Beitrag von Trineline » 31.12.2017, 01:33

Das ist hochinteressant.

Sorry....dass ich mein Thema reinmische...aber???
Also ich muss nicht für mehrere Stomatas zahlen, aber für Hörhilfen die Ohrpassstücke. Nach euren Schilderungen bin ich nun verwirrt. Denn ich muss pro Ohr das Ohrpassstück € 10,- oder auch mehr zuzuahlen :aah: :?

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Trineline

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Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata?

Beitrag von Ele1 » 31.12.2017, 11:03

Hallo Trineline,

Nein du musst nicht für mehrere Stomata zahlen. Die Hörhilfen allerdings gehören nicht dazu - die gehen extra.

Auch wenn Zusatz Nahrung gebraucht wird die gehört nicht hier hinein ( musste ich auch extra zahlen)

Bei mir waren das Stomamaterial, Einmalkatheter zum Tag. kathetern und das Zubehör zum Kathetern des abgehenden Darmes ( ich hatte ein doppelläufiges Transversostoma)undEinlagen zur Inkontinenz.
Also wollten die von mir 40 Euro und das hab ich alles wieder bekommen. Hab allerdings auch mit Gericht drohen müssen.

Viele Grüße Gabi

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Ele1

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Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata?

Beitrag von CarolineP » 31.12.2017, 15:52

Lieben Dank für eure Anteilnahme!
Mittlerweile hatte ich Kontakt mit der Krankenkasse und es wurde mir bestätigt, dass es nur eine einmalige Zuzahlung von 10 EUR bei mehreren Stomata gibt. Ich habe den Versorger mit der Info konfrontiert und siehe da - plötzlich wurden die Rechnung und Mahnungen zurückgenommen.
Da ich wegen des Uro- und Nephrostomas auch Bett-und Beinbeutel von einem anderen Versorger bekomme (auch weil die TK dazu eine Ausschreibung gemacht hat und ich nun auch andere Produkte bekommme, als früher beim gleichen Versorger fuer die anderen Stomahilfsmittel), habe ich dieses Thema auch bei der Krankenkasse angesprochen. Mir wurde gesagt, da ja die Versorger nichts voneinander wissen, sollte man die Rechnungen des einen Versorgers erstmal bezahlen und übers Jahr sammeln, um diese gegen Jahresende bei der Kasse einzureichen und die Mehrkosten (also >10 EUR) erstattet zu bekommen. Das klingt erstmal fair und ich hoffe, das klappt dann auch so.
Liebe Grüße an alle und einen entspannten Start ins neue Jahr ! :winke:

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CarolineP

Mitglied

Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata?

Beitrag von Webkänguru » 03.01.2018, 08:31

Hallo zusammen,

melde mich nochmal dazu, vielen Dank für die guten Beiträge zur Frage :super:

Für euch zum Hintergrund, die Krankenkassen gehen bei der Erstattung an den Versorger so vor, dass sie die 10 Euro Zuzahlung von der Pauschale abziehen, denn die ha der Versorger ja schon, die gesetzliche Zuzahlung gehört aber eigentlich der Krankenkasse. Beispiel: die Krankenkasse hat eine Pauschale von 200€ im Monat, sie zahlt denn Versorger dann nur 190€ aus.

So kommt es zu den von euch geschilderten Situationen, kein Versorger verzichtet gerne auf 10€. Wendet euch an eure Versorge um das zu klären. Im Zweifelsfall bleibt es wie geschildert an uns hängen und wir müssen uns die zuviel gezahlte Zuzahlung am Jahresende von unserer Krankenkasse wieder holen.

Viele Grüße,
Christian

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Webkänguru

Moderator

Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata?

Beitrag von Peter51 » 03.01.2018, 15:04

Nein sorry vorgab Webkänkuru nicht bös gemeint,aber meine und andere...kk

Die Vertragspauschale die die Krankenkassen mit unseren Versorger vereinbaren, bekommen sie natürlich bei ordnungsgemäßen medizinischer Verordnung, in voller Höhe.
Die Krankenkasse machen unsere ( und andere) Versorger nur zum " Gehilfen" für die einmal zur Zuzahlung von monatlich 10 Euronen für Hilfsmittel & Co.
Hat der Versorger es verabsäumt, bekommt der Versicherte es direkt von der Kasse in Rechnung gestellt.
Ja auch ich unterstreiche die Tatsache,dass bei mehreren Stomata mit unterschiedlichen Versorgungen, natürlich nur monatlich 10 Euronen zu entrichten sind.
Selbst wenn die Lieferung nur alle paar Monaten ist, zahle ich diesen Betrag natürlich monatlich, denn ich bekomme ja das Material zur mitunter täglichen Versorgungen in der Anzahl.
Die Verträge gestalten sich leider nicht generell mit den gen. Vertragspartner einheitlich, daher mein persönlicher Hinweis.
Peter51

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Peter51

Mitglied

Erfahrung mit Höhe der Zuzahlung bei mehreren Stomata?

Beitrag von Webkänguru » 05.01.2018, 08:28

Hallo Peter,

ja, natürlich bekommen die Versorger die volle Höhe, in meinem Beispiel 190€ plus 10€ von uns einkassierter Zuzahlung = 200€. Zunächst läuft es erstmal so wie von mit beschrieben.

Viele Grüße,
Christian

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Webkänguru

Moderator

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