von Kalani » 14.01.2018, 01:08
Hallo,
meine Tochter liegt seit einem Unfall im Wachkoma. Deswegen wurde ihr auch ein Stoma gelegt. Bei dem ersten Stoma gab es Probleme, weswegen dann ein 2 gelegt werden musste. Nun war sie 3 WOchen Zuhause, wo die Pflegekraft erneut Probleme mit dem Stoma feststellte. Diesbezüglich wurde sie dann wieder in einem Krankenhaus (eine andere Klinik dieses Mal) aufgenommen. Da wurde mir von der behandelnden Ärztin durch die Blume gesagt, dass da nicht "gut" gearbeitet wurde. Nun würde ich mich da gerne eine Beschwerde einreichen. Wie ich auf https://www.aerztepfusch.org/ gelesen habe, gibt es nun unterschiedliche Möglichkeiten. Da ich nicht genau weiß, wie man nun am Besten vorgeht, wollte ich mich hier nach Erfahrungen umhören. Auf der Seite werden der MDK, die Schlichtungsstelle der Ärztekammer und private Gutachten erwähnt. Private Gutachten fallen aus, weil wir diese finanziell nicht tragen könnten. Also blieben der MDK und die Ärztekammer. Wie geht man nun am Besten vor?
LG
von Hanna70 » 14.01.2018, 01:45
Hallo Kalani,
ich habe eine erfolgreiche Klage wegen Behandlungsfehlern hinter mir.
Grundsätzlich habt Ihr für die Klage 3 Jahre Zeit. Da Deine Tochter noch immer im Wachkoma liegt, würde ich damit auch noch etwas warten, um zu sehen, wie sich der Krankheitsverlauf weiter gestaltet und konkret die Folgeschäden abzusehen sind. Denn vor allem Folgeschäden sind ein wichtiger Faktor.
Ich selbst habe mich an die LÄK gewandt. Die Justiziarin meiner KK hatte mir etwas durch die Blume diesen Tipp gegeben. Da der MDK ja im Auftrag der KK arbeitet, gehen Gerichte oft davon aus, dass deren Gutachten mehr im Sinne der KK sind. Die Gutachten der LÄK sind unabhängig und wiegen darum vor Gericht etwas schwerer.
Bis das Gutachten der LÄK vorliegt (kann bis zu 1 Jahr dauern!), braucht Ihr auch noch keinen Rechtsanwalt. Den benötigt Ihr erst, wenn es dann um Schadensausgleich geht.
Ich hatte übrigens einen Vergleich einer Klage vor Gericht vorgezogen. Klagen vor Sozialgerichten dauern oft mehrere Jahre. Diese Zeit hatte ich altersbedingt nicht. Vergleich geht schneller, hat allerdings den Nachteil, dass man nie erfährt, wer was genau verbockt hat.
Ihr solltet aber unbedingt jetzt schon ein Gedächtnisprotokoll schreiben.
Du kannst Dich gern auch noch einmal per PN an mich weden.
Alles Gute für Deine Tochter und LG
Rosi
von Pittja » 13.02.2018, 18:23
Hallo Kalani, ich habe im Mai nach über 4 Jahren den ersten Termin zur Hauptverhandlung wegen meines Befunderhebungsfehlers. Ich hatte mir einen rechtsanwalt genommen für medizinrtecht, dies war aber nur möglich, weil ich eine rechtsschutzversicherung habe. Dieser hat die Krankenkasse beauftragt über den MDK Gutachten zu erstellen. In meinem Fall sind es sogar 2 Stück. Beide belegen den Fehler den ich fast mit dem Leben bezahlt habe und heute erwerbsunfähig bin. Selbst ärzte die mich wegen einer Rückverlegung beraten haben sagten mir ins Gesicht das ist aber ganz schöner Pfusch der nicht hätte passieren dürfen.
Das Gericht gibt extra nochmal ein Gutachten in Auftrag und siehe da es kam wie schon befürchtet der Herr Proffesor kam zu einem völlig anderen Ergebnis in seinem Gutachten. Wie auch immer, man schreckt vor nichts zurück. Diesem Gutachten folgt dann das Gericht in der Regel.
Wenn man wie bei mir das Krankenhaus den kommunalen Schadensausgleich der Länder als Haftpflichtversicherer hat, braucht man keine Feinde mehr. Die sind mit allen Wassern gewaschen und können sich die Anwälte leisten wo man als normaler Patiemt garnicht ran kommt oder diese garnicht kennt.
Wer kein Geld hat oder keine Rechtsschutzversicherung hat ist hier aufgeschmissen. Selbst der der das hat kann sich nicht sicher sein das er was erreicht, wenn er nicht über gute Beziehungen verfügt. Die neuen Gesetze für Patienten bei Behandlungsfehlern die mit Beweislastumkehr und ähnlichem begründet sind kann man gleich in die Tonne stecken. Alles nur Augenwischerei und Verdummung.
Für mich gibt es hier keinen Rechtsstaat.
Wenn man sich entscheidet zu klagen sollte man gute Nerven und viel Ausdauer besitzen. Bei mir werden wohl 3 Instanzen durchgeklagt werden müssen, das hat der Kommunalversicherer der Länder schon mal angekündigt.
Habt Ihr Euch schon für einen Weg entschieden ? Alles Gute Anne
von Peter51 » 13.02.2018, 23:39
Hallo Kalani,
es ist sehr bitter für deine Tochter, durch ein Behandlungsfehler im Wachkoma zu verbringen.
Bitter auch für dich, zu sehen das deine Tochter extrem zu leiden hat.
Zu dem was du anstrebst, die Rechte deiner Tochter zu vertreten und vorm Gericht berechtigt den Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, kann ich persönlich gut verstehen.
Ganz sicher, wird das ein steiniger Weg und nein meine persönlichen Erfahrungen, können Dir in der speziellen Form nicht behilflich sein.
Gans sicher brauchst du sehr starke Nerven und den Mut dich für deine Tochter zu opfern.
Ja du wirst gnadenlose Rechtsanwälte begegnen, die kennen nur ihren Mandanten, Menschlichkeit die must Du dir suchen.
Versuche mit deiner Familie, in Liebe und Geborgenheit die notwendige Kraft zu bekommen.
Mutterliebe zu deiner Tochter, sollte der Motor sein um zum Ziel zu kommen.
Auch du brauchst sehr gute anwaltliche Vertretung und überzeuge deine Rechtsschutz....das du von einen sehr guten Rechtsanwälte vertreten werden must.
Bitte zerbreche auch nicht daran, dass du kaum menschliche Züge von der gegnerischen Anwälte erwarten kannst.
Wenn du Nervenstark bist, mit lieben Menschen an deiner Seite, dann Kämpfe für das Recht deiner Tochter.
Ich wünsche deiner Tochter alles gute und das jetzige KH soll ihr eine besondere Behandlung zukommen lassen und hoffen das sie bald aus dem Wachkoma kommt.
GLG Peter
von Bello1981 » 20.06.2018, 23:27
Hallo erstmal jetzt kommt mal meine Geschichte:
Ich bin November 2017 ins Krankenhaus gegangen wegen eines Leiatenbruches was ja eine Routine op war. Alles so weit war gut bis ich dann plötzlich schmerzen im Bauch bekam mit Fieber.Als erstes hat man mich dann mit Schmerzmittel vollgepumpt wo die Entzündungswerte im Blut sehr hoch waren, es wurde keine Sonographie vom Bauch gemacht. Ich hatte dann so starke Schmerzen das die Mittel nichts mehr geholfen haben bis sie mich nach 11 Stunden Not operiert haben. Fazit das ich danach 4 Wochen im Koma lag und man mir dann gesagt hat das man bei der Leisten op in den Darm geschnitten hat und er dann geriesen ist.Ich war dann fast 2 Monate auf der ITS.
Danach bin ich mit einen künstlichen Darmausgang aufgewacht. Konnte nicht reden und laufen.
Jetzt habe ich meinen Anwalt eingeschaltet und der fal geht zur Schlichtungsstelle mit dem Satz.
Herr ...... die wurde am 27.10.2017 stationär aufgenommen, um operativ abklären zu lassen, ob es zum Rezidiv einer Leistenhernie gekommen war. Dieser Eingriff wurde am Freitag, 27.10.2017 durchgeführt. Am ersten postoperativen Tag traten Bauchschmerzen auf, die sich im weiteren Verlauf trotz Gabe von Schmerzmedikamenten verschlimmerten. Trotz anhaltender Schmerzen wurden weder am Samstag noch am Sonntag Maßnahmen zur Abklärung der Ursachen der Schmerzen veranlasst. Am Montag, 30.10.2017 wurde dann eine Revisionsoperation durchgeführt. Dabei zeigte sich eine Verletzung des Sigma, durch die Darminhalt in den Bauchraum ausgetreten war, was zu einer ausgedehnten Peritonitis geführt hatte.
Bei der Revision vom 30.10.2017 wurde der Darm reseziert und Herr ..... mit einem Stoma versorgt. In der Folge erlitt Herr ..... einen septischen Schock und eine ARDS, die eine langwierige Beatmung notwendig machte. Bis zum 06.12.2017 wurde er auf der Intensivstation behandelt Die stationäre Behandlung dauerte bis zum 19.12.2017 an. In der Folge besserte sich der Gesundheitszustand von Herrn ...... Der künstliche Darmausgang konnte am 12.04.2018 in den Klinik zurück verlegt werden.
Ich bitte Sie zu klären, ob es bei der Behandlung von Herrn .... zu Behandlungsfehlern gekommen ist, dabei bitte ich in jedem Fall eine Stellungnahme zu folgenden Fragen:
• Ist die Sigmaperforation, die bei der Revision vom 30.10.2017 festgestellt worden, Folge eines Behandlungsfehlers?
• Ist auf die zunehmenden Beschwerden von Herrn Eßbach in der Zeit vom 28. bis zum 30.10.2017 adäquat reagiert worden?
• Ist die Revision rechtzeitig erfolgt?
• Hätte der schwerwiegende Krankheitsverlauf bei rechtzeitiger Behandlung verhindert werden können?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 6 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe