von Neva Dawn » 05.02.2008, 15:38
Hallo Ihr Lieben.
Meine Schwerbehinderung ist anerkannt! 60%...
Meine Stoma-Therapeutin hat mir aber gesagt, ich solle nochmal Einspruch einlegen und versuchen ein "G" eingetragen zu bekommen.
Da längeres schmerzfreies Gehen überhaupt nicht möglich ist und Radfahren aufgrund der wiederholten Fistelbildung auch komplett gestrichen wurde, wäre das toll um mir dann ein (ermäßigtes) Ticket für den Bus zu kaufen.
Meine 1.Frage wäre:
Kann mir jemand sagen, wie ich diesen Einspruch am besten formuliere? Meine Hausärztin hat auch schon zugesagt, mir eine Bescheinigung dafür zu schreiben.
Meine 2. Frage:
Ich muss Anfang März wieder ins Krankenhaus und nochmal operiert werden. Durch die ganzen Komplikationen haben meine behandelden Ärzte in Kiel beschlossen, dass ich (wie auch beim letzten Mal) wieder in München operiert werden soll. Da eine Zugfahrt von Kiel nach München für mich nicht machbar ist (langer als 2-3 Stunden kann ich nicht sitzen) hat die Krankenkasse beim letzten Mal die Kosten für den Flug übernommen (ist eh billiger!!). Da ich ja nie genau sagen kann, wann ich wieder aus dem Krankenhaus entlassen werde, aber den Rückflug aus Kostengründen jetzt schon buchen muß (wird sonst zu teuer) habe ich mir überlegt, dass ich die durchschnittliche Liegezeit (8 Tage) + etwas Spielraum (2 Tage) nehme und den Rückflug als für 10 Tage später buche. Um jetzt nicht im Zweifelsfall 2 Tage in München im Hotel zu landen, würde ich dann mit dem Zug nach Nürnberg fahren (hab da Freunde) und dann von dort zurück fliegen. Das hat im letzten Jahr auch gut geklappt. Da die Krankenkasse die Kosten für die Bahnfahrt nach Nürnberg nicht übernimmt (kann ich verstehen - ist ja auch mein Ding) würde ich gern wissen, ob ich durch meine Schwerbehinderung das Ticket ermäßigt kaufen kann. Denn das kann ich ja erst kaufen, wenn ich wirklich aus dem Krankenhaus raus bin. Aus der Aussage der Bundesbahn auf ihrer Internetseite bin ich nicht schlau geworden.: "Die Beförderung schwerbehinderter Menschen und ihrer Begleitpersonen erfolgt nach Maßgabe der §§ 145 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)." ???????
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Vielen Dank + Gruß aus dem windigen Norden
Petra
von Julchen » 05.02.2008, 17:36
Hallo Petra,
du findest zu deinen Fragen hier die passenden Antworten
http://www.schwerbehinderung-aktuell.de
LG Julchen
von Andi68 » 05.02.2008, 18:50
Hallo Petra,
ohne mich jetzt durch die Seite von Julchen durchgelesen zu haben, kann ich Dir sagen, Ermäßigung bei der Bahn gibts nur mit eingetragenem G und dem zugehörigen Beiblatt. Ich fahre regelmäßig Bahn und auch mein GdB 100 hilft mir da gar nichts. Da kann man nur versuchen eines der "Angebote" der Bahn zu nutzen.
Liebe Grüße aus dem verregneten Neumünster
Andreas
von doro » 05.02.2008, 19:11
Meine 1.Frage wäre:Kann mir jemand sagen, wie ich diesen Einspruch am besten formuliere? Meine Hausärztin hat auch schon zugesagt, mir eine Bescheinigung dafür zu schreiben.
von Monsti » 05.02.2008, 20:06
Das gilt aber nur für Deutschland. In Österreich muss der Behindertenpass folgenden Vermerk aufweisen:
"Der Inhaber/die Inhaberhin des Passes kann die Fahrpreisermäßigung nach dem Bundesbehindertengesetz in Anspruch nehmen."
Dies geht aber nur im Zusammenhang mit einer Bahn-Card, die dann wieder extra kostet. Für eine einmalige, auch längere Fahrt, lohnt sich das überhaupt nicht. Leider.
Liebe Grüße
Angie
von doro » 05.02.2008, 20:53
So lange im Schwerbehinderten Ausweis kein G eingetragen ist giebt es auch keine ermässigung ok
von Neva Dawn » 05.02.2008, 21:48
Hallo!
Danke für die Antworten und den Link. Ich hatte schon befürchtet, dass ohne "G" nix geht. Also werde ich das Ticket nach Nürnberg wohl oder über komplett bezahlen müssen. War 'nen Versuch wert.
Dann werde ich jetzt mal meinen Einspruch formulieren...
Vielleicht klappt es ja zumindest mit der Busfahrkarte!
Danke
Grüße Petra
von Melli » 06.02.2008, 03:52
Hallo Petra,
dein zitierter Absatz aus den Gesetzen der Bahn gilt auch nicht für Menschen mit G, sondern betrifft Schwerbehinderte mit Begleitperson (aG müßte das unter anderem sein). Diese Personen haben zB auch eine Begleitperson bei Veranstaltungen frei.
Mit dem G kannst du eine Wertmarke für Bus und Bahn erwerben (also nicht kostenlos). Die gilt im Kilometer begrenzten Radius um deinen Heimatort (ich glaube, bei mir waren es damals 60km Bus und Bahn). Für die Bahn allgemein gilt es nicht
von crab » 06.02.2008, 11:00
hi petra,
für die fahrt von münchen nach nürnberg kannst du dir das
bayern-ticket kaufen. kosten: 19 Euro
das bayern-ticket gilt in nürnberg auch für den öffent-
lichen nahverkehr.
von Neva Dawn » 06.02.2008, 11:39
@ crab:
Vielen Dank für den tollen Tipp! Spart mir 10 € und das Geld für den Bus. Das die Fahrt etwas länger dauert ist ja egal... Zeit hab ich ja genug!
Danke
Petra
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