Hallo Na-und, da bin ich auch neugierig wie es bei dir abläuft und das speziell weil ich genau das gleiche plane. Das Stoma ansich ist nicht das Problem sondern die Summe aller Krankheiten die sich bei mir so angesammelt haben. Stoma, Diabetes und seit kurzem auch noch eine Nervenschadigung am Fuß, die langes stehen oder laufen nicht mehr erlaubt.
Ich bin zur Zeit krank geschrieben und werde wohl erstmal die volle Zeit in Anspruch nehmen denn das ist finanziell besser. Darüber solltest du auch mal nachdenken.
Ich wünsche dir viel Erfolg
von jupiter9999 » 19.11.2015, 13:43
Hallo Uwe,
wenn das Stoma kein Problem für Dich ist dann darfst Du Dich glücklich schätzen, bei mir ist das anders.
Ich hab nach fast 3 Jahren noch psychisch damit zu kämpfen. Allerdings kommt bei mir noch eine Erblindung links und ein Gesichtsfeldausfall rechts dazu. Auch seit knapp 3 Jahren. Inzwischen bekomme ich Erwerbsminderungsrente die ich aber im Februar schon verlängern lassen muss.
Diabetes hab ich inzwischen auch noch bekommen.
Bei der DRV zählen grundsätzlich nur die Einschränkungen, nicht die Summe der Krankheiten. Wenn Du nicht vor 1961 geboren bist (Berufsschutz) kann man Dich auf leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verweisen. Mit zwar vielen Einschränkungen aber 6-8 Stunden.
Also wenn Du EM-Rente beantragst dann lege Deine Schwerpunkte auf das was Du nicht mehr kannst. Bist Du auch in psychischer Behandlung? Hast Du einen GdB ? Warst Du in Reha in den letzten 12 Monaten? Und was sagt der Rehabericht bezüglich Deiner Arbeitsfähigkeit?
LG jupiter
Hallo Jupiter, mit Summe der Erkrankungen meinte ich natürlich die Beeinträchtigungen die damit gekommen sind. Ich arbeite derzeit im Versand, das heißt den ganzen Tag stehen, laufen und heben. 45 Minuten auf den Füßen und dann 20 Minuten das linke Bein hochlegen und erholen ist jetzt Standard für mich geworden.
Dann kommen noch etliche Gänge aufs WC dazu, Zucker messen und spritzen.... da bleibt wenig Zeit für die eigentliche Arbeit. Mein Chef akzeptiert diese zusätzlichen Pausen nicht, dadurch kam es oft zu Diskussionen zwischen uns und bei mir zum Anstieg des Zucker. Das ist eine Spirale ohne Ende so dass ich mich krank schreiben lassen habe.
Schwerbehindert mit 70% bin ich schon ewig. Reha wegen Diabetes hatte ich 2014 mit dem Ergebnis stabile zuckerwerte durch Umstellung auf anderes Insulin. Leider wurde dieses Insulin in Deutschland wieder vom Markt genommen und der Zucker spielt wieder verrückt.
So geht arbeiten für mich derzeit nicht und ich glaube so wird mich auch keiner einstellen wenn ich von meiner jetzigen Firma die Kündigung bekomme.
Da bleibt mir also nur die 78 Wochen krank, dann arbeitslos und auf die Rente hin arbeiten.
von jupiter9999 » 19.11.2015, 20:20
Hallo Uwe,
oje da hast Du ja auch eine schwere Zeit hinter Dir. Ja, nach Aussteuerung hast Du Anspruch auf AlG 1.
Weiss nicht wielange Du noch Krankengeld bekommst, ca 4-8 Wochen wirst Du von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen bezüglich Aussteuerung.
Am besten Du gehst dann gleich zur AfA und meldest Dich zum xx.yy. arbeitslos.
Pass aber auf, Du darfst die AU-Bescheinigungen nicht bei der AfA einreichen. Dumusst Dich mit Deinem Restleistungsvermögen zur Verfügung stellen, so blöd das klingen mag.
Nur dann hast Du Anspruch auf AlG1 nach § 145 Nahtlosigkeit.
Die AfA wird dich dann wahrscheinlich sowieso auffordern innerhalb 4 Wochen einen Antrag auf EM-Rente zu stellen.
Und nimm zur AfA immer einen Beistand mit und unterschreibe nichts sofort sondern nimms mit nach Hause.
Ich wünsche Dir Gute Besserung!
LG jupiter
Jupiter, danke für deine guten Ratschläge und Wünsche. Ich bin erst seit 3 Monaten krank, habe also noch genug Zeit. Klar stelle ich mich dann im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Aber was wollen die mir dann anbieten???? Einen Arbeitsplatz für einen dann 57 jährigen, der nicht lange laufen kann, ein separates WC mit Waschbecken braucht......
Wer bekommt denn dann die AU Bescheinigung wenn ich von der Kasse ausgesteuert bin?
von jupiter9999 » 23.11.2015, 10:04
Hallo Uwe,
am besten Du lässt Dich weiterhin krankschreiben, auf jeden Fall solange noch nicht über Deine Rente entschieden wurde.
Die AU-Bescheinigungen heftest Du bei Dir zuhause ab.
Mein Hausarzt hat übrigens bei der Dauer der AU immer angegeben
"bis auf weiteres".
Wenn Du ausgesteuert bist und die AU-Bescheinigungen bei der AfA abgibst kann diese im Prinzip das AlG nach 6 Wochen einstellen mit der Begründung dass Du ja in dem Fall der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst. Deshalb ist es ja so wichtig sich mit seinem Restleistungsvermögen der AfA zur Verfügung zu stellen. Auch wenn man gar keins hat
Selbstverständlich wird Dir die AfA keinen geeigneteren Job anbieten denn einen leidensgerechten Arbeitsplatz mit einem GdB von 70, naja, da gibts genug andere Arbeitslose, die weitaus gesünder sind als Du. Also mach Dir darüber keine Gedanken.
Sollte die DRV erst mal ablehnen, ein beliebtes Spiel, auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Und wenns sein muss Klage, bis zur rechtskräftigen Entscheidung hast Du Anspruch auf AlG1 § 145 Nahtlosigkeitsregelung.
Aber mach Dir jetzt noch nicht soviele Gedanken, das ist noch zu früh.
Lieber Gruss jupiter
von 1margot2 » 16.01.2016, 11:03
Hallo,
da ich neu bin hier, verspätet meine Meinung dazu.
Ich war auch kurz vor der Aussteuerung der Krankenkasse und habe mich
daraufhin sofort arbeitslos gemeldet.
Kurz vor der Aussteuerung meldete ich mich beim Arbeitsamt, bezog einige
Zeit AlG 1 und bekam dann vom Hausarzt Krankmeldungen, die ich dem Arbeitsamt
zugeschickt habe.
Immer wieder "verzichtete" ich auf Krankmeldungen, schrieb Bewerbungen (ich wußte
ja, dass ich keine Anstellung mehr mit 59 bekomme) und einige Zeit später wieder
Krankmeldung.
So zog ich mich fast über 1 Jahr durch und ging dann mit 60 in Frührente für Schwer-
beschädigte mit 10,8 % Abzug.
Aber ich habe inzwischen meine Rente, einen Schwerbeh.Ausweis mit 100 % und den
Merkzeichen a, aG, B und H, habe die Pflegestufe I erreicht und mir geht es soweit
gut.
LG Margot
von na-und » 26.03.2016, 21:08
Soooooo.......
erstmal vielen Dank für Eure Nachrichten und moralische Unterstützung zum Thema Rentenantrag, das hat mir gut getan und ohne diese hätte ich auch nicht den Mut gefasst einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen !!
Ich hatte euch auch versprochen euch das Ergebnis mitzuteilen. Also, Antrag im November gestellt, zu zwei Vertrauensärzten geschickt worden, und nun leider abgelehnt
Naja... ein Versuch war es wert .
Liebe Grüße an Alle und frohe Ostertage !!!
von jupiter9999 » 27.03.2016, 12:42
Hallo na-und,
STOP!!!
Du machst genau das was die DRV erreichen wollte, nämlich aufgeben!!
Keinesfalls darfst Du das so hinnehmen. Wer nicht kämpft hat schon verloren.Widerspruch einlegen gegen die Ablehnung!!
Innerhalb 4 Wochen nach Zugang der Ablehnung. Sonst ist es zu spät, max. 4 Wochen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
" Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen die Ablehnung meines Antrags vom xyz, Aktenzeichen xxx ein. Eine Begründung werde ich nachreichen.
Mit freundlichen Grüssen
Daisy Duck
Lass Dir das nicht gefallen, das ist reine Taktik der DRV!!
Auch ich war bei 3 Gutachten und alle 3 schrieben ins Gutachten, mindestens 6 Stunden arbeitsfähig...bla...bla....
Erst im Widerspruch mit Hilfe des VdK, Jahresbeitrag 60.-Euro(der wird an anderer Stelle bearbeitet) bekam ich volle 3 Jahre EM-Rente und jetzt weitere 2 Jahre. Nach 9 Tagen!!!
Diese Gutachter schreiben zu 90% zugunsten der DRV, sie wollen ja Folgeaufträge.
"Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing"
Bist Du Mitglied beim VdK oder SoVD ?
Oder hast Du eine Rechtsschutzversicherung?
Gib bloss nicht auf!!
Frag, wenn Du Hilfe brauchst.
Gruss jupiter
von Witch » 27.03.2016, 16:54
Hallo na-und,
schade, dass es mir der Rente nicht im ersten Anlauf geklappt hat.
Aber, wie Jupiter es Dir schon geschrieben hat, gibt jetzt nicht auf. Lege fristgerecht Widerspruch ein, auch hier hat Jupiter Dir schon alles geschrieben und auch wo Du Hilfe bekommst
Auf jedem Fall drücke ich Dir ganz fest die Daumen.
LG Witch
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