Hi Jupiter, es geht zwar gerade nicht um mich, aber schön, das es hier jemand gibt,, der zum Thema Rente usw. Ahnung hat und helfen kann. Ich frag dich später mal aus........ Jetzt ist na-und erstmal fällig.
von Schiddi » 29.03.2016, 20:08
Hallo meine lieben Rentenprofis,
ich habe am 26.11.2015 den Rentenantrag gestellt. Der wurde dann nach Landshut - Bayern Süd weitergeleitet.
Als die festgestellt hatten das ich auch Österreicherische Zeiten hatte, wurde es nach München zur Bearbeitung weiter geleitet und ein Teil nach Wien.
Nun kam heute der Bescheid. Sie erhalten Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Volle Erwerbsminderungsrente liegt nicht vor, sie können noch 6 Stunden und mehr auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig sein.
Laut Reha, wurde ich für die letzte Tätigkeit und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unter drei Stunden entlassen.
Ebenso entschieden, hat es auch der Sozialmedizinische Dienst vom Arbeitsamt.
Kann die DRV dann alles wieder auf 6 Std. setzen?
Dadurch habe ich nähmlich mehr an % tualen Abzügen? oder soll ich in Widerspruch gehen, wären schließlich 36,10€ mehr im Monat.
von Trudi » 29.03.2016, 23:36
Ich sach nur:
Widerspruch!!!
Bis die so machen!!!
Alles Gute
von Renni » 30.03.2016, 11:47
Hallo Schiddi,
Ich konnte nach der Stomaoperation auch nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeiten und der Rentenversicherungsträger hat mir eine weiterbildende Maßnahme ( 22 Monate) genehmigt. In der Zeit bekam ich fürs lernen ein Übergangsgeld. Das gilt für Deutschland.
Im Sozialgesetzbuch "§ 33 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" ist beschrieben wer und wo ein Recht auf diese Leistungen hat.
Unter diesem Links weitere Informationen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/33.html
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... _node.html
Alles Gute Renate
von tigerente » 30.03.2016, 12:53
Hallo Schiddi , so ging es mir damals auch war zu der Zeit aber auch erst 55 Jahre , habe mir dann einen Rechtanwalt genommen und die Rente dann doch bekommen , also auf alle Fälle in den Wiederspruch gehen . 36,10 Euro sind viel Geld über das Jahr verteilt und über viele Jahre ! :
Herzlich Elke
von jupiter9999 » 30.03.2016, 13:52
Hallo,
Interessant wäre zu wissen wie alt Du bist.
Die nächste Frage: Hast du das schriftlich mit den 36.-Euro?
Zu Bedenken ist, das eine Erwerbsminderungsrente, die direkt in die vorzeitige Rente für Schwerbehinderte übergeht, dauerhaft mit 10,8 %(kommt drauf an wie alt Du bist) Abschlägen bestraft wird. Ein Leben lang.
Das heisst, wenn Du jetzt Erwerbsminderungsrente bekommen würdest und dann in die reguläre Rente gehst, bleiben die Abschläge bestehen.
Zu dem Rehabericht: Sollte es keine DRV-Klinik gewesensein in der Du warst kannst Du deren Meinung in die Tonne werfen, bei einer DRV-KLINIK hättest Du im Widerspruch natürlich ein gutes Argument.
Das Gutachten der AfA hingegen interessiert die DRV null, genau null.
Vielleicht schreibst Du Deinen Fall noch ein wenig konkreter.
Lieber Gruss jupiter
von Schiddi » 30.03.2016, 17:33
Hallo,
36,10€ wäre der monatliche Betrag, was ich mehr hätte.
Die Reha war in einem Haus von der DRV.
Alter: ich werde im August 62
Bei voller Erwebsminderung hätte ich 8,4%
Bei Altersrente jetzt 10,5%
Ich habe alles schriftlich vorliegen!
von jupiter9999 » 31.03.2016, 13:45
Hallo schiddy,
Ich schreibe das hier jetzt mit meinem Sprachprogramm weil ich schlechte Augen habe aber meistens funktioniert es.Ich würde Sagen Es kommt ganz darauf an ob du gute Nerven hast oder Ob es dir wichtig ist endlich deine Ruhe zu haben.
Ich kenne viele Menschen aus einem anderen Forum Die Sind Überglücklich wenn sie endlich eine Rente bekommen. Egal welche.
Manche kämpfen jahrelang vor dem Sozialgericht. Wenn du Die Nerven und die Kraft hast gegen die Rentenversicherung in Widerspruch und eventuell anschließend noch in Klage zu gehen dann würde ich Widerspruch einlegen.
Dein Widerspruch Kann Formlos sein und muss innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Ablehnungsbescheides bei der Rentenversicherung eingehen Mit dem Hinweis dass eine Begründung folgt. Im Regelfall werden dann die Gutachten Von dir Oder einem Anwalt bzw VdK Angefordert, die zur Ablehnung Deines Antrages auf Erwerbsminderungsrente geführt haben.
Anhand dieser Gutachten Wird dann ein Widerspruch begründet.
Deine Chancen sind natürlich nicht schlecht Da du in einer Klinik der Rentenversicherung warst und diese Dich ja unter drei Stunden Als Arbeitsfähig eingestuft
Die Bearbeitungszeit eines Widerspruchs dauern Circa zwei bis sechs Monate Wenn du den Widerspruch nicht gewinnst bleibt dir nur noch die Klage und diese kann, wie gesagt, schon mal bis zu drei Jahren dauern.
Es ist eine schwere Entscheidung Das ist klar. Aber wie gesagt .Manche Haben gute Nerven und ziehen das durch.
Andere Sind froh Wenn das Theater mit der Rentenversicherung endlich vorbei ist und sie ihre Rente Genießen können.
Es kommt ja auch auf die finanzielle Gesamtsituation in deiner Familie an, also zum Beispiel wie viel Rente oder Einkommen dein Ehemann oder Partner hat.
Wenn Ihr oder du Auch ohne die 36 Euro klarkommt Dann Würde ich persönlich auf einen Widerspruch verzichten weil ich gemerkt habe das Geld eben nicht das Wichtigste ist sondern die Gesundheit und dazu Zählt auch die psychische Belastung bei einem Kampf gegen die Rentenversicherung
In deinem Fall Denke ich Dass die Rente Versicherung Ganz genau Weiß Das Viele Menschen Das Angebot Der Schwerbehindertenrente Annehmen und so viel Geld sparen.
Leider eine Schwere Entscheidung die Du für dich treffen musst
Lieber Gruss jupiter
von Schiddi » 31.03.2016, 19:27
Hallo Jupiter,
vielen Dank für deine ausführliche Rückantwort.
PN an Dich unterwegs
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