von haida » 21.04.2012, 16:08
Ich bin ab 18.04. bei der Arbeitsagentur angemeldet(KK ausgesteuert). Lt. den Gutachter soll ich die Rente (auf Zeit) bekommen. Jetzt soll ich ein Formular für REHA ausfüllen (dazu werden auch die Ärzte befragt, oder?) Es wird wahrscheinlich bei jedem so gemacht. Natürlich werde ich die Reha nicht ablehnen falls....., nur meine Behandlung ist noch nicht abgeschlossen, dem nächst FistelOP, ich habe Psychotherapie angefangen, da sehe ich z.Z. kein Sinn in eine Reha zu gehen. Wie war's bei euch?
Haida
von Biggi0001 » 21.04.2012, 17:52
Bei mir war keine Rede von Reha, sondern es wurde direkt die EM-Rente genehmigt.
Allerdings gilt der Grundsatz "Reha vor Rente", d.h. wenn die Ärzte eine Chance sehen, dass mit der Reha eine Besserung zu erwarten sei, wirst du nicht drumrum kommen.
Also kurz gesagt: Ob Du einen Sinn drin siehst, steht da weniger zur Debatte.
Ablehnen wäre fatal, da du dann Deinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommst, allerdings hält dich natürlich nichts davon ab, das Gespräch wg. der bevorstehenden Fistel-OP zu suchen ( die Psychotherapie wird da nicht ins Gewicht fallen, da du diese sozusagen während der Reha, aber in jedem Falle auch danach weiterführen kannst ).
Bei der Fistel-OP wird es entscheidend darauf ankommen, in welchem zeitlichen Fenster diese geplant ist ( und wie verbindlich ) - eine Argumentation mit "demnächst" wird da vermutlich nicht weiterhelfen, denn ohne einen begründeten zeitlichen Rahmen wird die Reha vermutlich eher weniger bis auf "irgendwann" verschoben.
LG Biggi
von Häslein » 21.04.2012, 19:20
Hallo Haida,
bei mir gab es auch keine Reha. Ich weiß aber aus Gesprächen und durch eigene Recherchen, dass eine Reha oft angeboten wird.
...und Birgit hat den Rest prima erklärt.
Ich glaube, dass die R - Versicherung sich zwar auf den Gutachter stützen kann, aber nicht weisungsgebunden ist.
Es gibt eine Art *Gremium*, dass bestimmt, ob Rentenanträgen stattgegeben wird oder nicht.
Der Weg des Widerspruchs bleibt aber dem Antragsteller auch offen, wenn der Rentenantrag abgeleht wurde.
LG, Häslein
von birgit40 » 22.04.2012, 00:15
jetzt muß ich euch mal was fragen !!
mein krankengeld läuft noch bis september 2012 ! mein arbeitgeber hat mich zum 30.04.2012 gekündigt ( war ne befristete arbeitsstelle, also wußte ich von anfang an ) muß ich mich bei der arbeitsagentur jetzt melden oder reicht es erst im september !!! dann werde ich ausgesteuert !!! wäre mir sehr hilfreich , ich wollte deshalb kein neues thema aufmachen weil es euch ja so ähnlich ging !!
liebe grüße eure birgit
von Biggi0001 » 22.04.2012, 01:15
Auf jeden Fall sofort, du riskierst sonst ne Sperre, falls du im Anschluss ALG beziehst.
Man muss sich immer umgehend arbeitslos melden, sobald man weiß, dass man keine Anschlussarbeit hat ( wie lang vorher man sich bei befristeten Verträgen im Voraus "vorsichtshalber" arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden muss, hab ich jetzt nicht im Kopf, ich meine mich an irgendwas mit 3 Monaten zu erinnern, aber genau weiß ich's jetzt auch grad nicht ).
Gruß, Biggi
von Hanna70 » 22.04.2012, 01:38
Hallo Birgit,
wie Biggi schreibt, auf jeden Fall sofort!
Außerdem musst Du auch daran denken, dass Du bei all Deinen Therapien (und Du weißt auch nie, was sonst noch dazwischen kommen kann!) Fristen und Termine mal ganz schnell vergessen könntest. Da ist es immer besser, man hat solche Dinge schon erledigt.
Rosi
von birgit40 » 22.04.2012, 02:08
danke euch , ich werde mich da mal nächste woche melden !!
danke , danke danke !!
liebe grüße birgit
von haida » 22.04.2012, 17:01
Ich habe nochmal die Unterlagen durchgelesen. "Antrag auf Rehabilitationsleistungen oder Erwerbsminderungsrente". Vielleicht habe ich es falsch verstanden. Es läuft, wie es soll.
Hallo Birgit,
ich habe meine Kündigung 26.11.2010 bekommen,(zum 28.02.2011) da habe ich schon das KG bezogen. Da ich nicht wußte, wie lange ich arbeitsunfähig bleibe, habe ich 27.11.2010 ein Schreiben an die AA mit der Kündigungskopie geschickt. Ich dachte, dass sie sich melden, was ich zu tun habe. Es kam nichts.
Mit dem Schreiben vom 22.2.2012 der KK (ausgesteuert zum 17.04.2012) sollte ich mich bei AA melden.Was ich am 29.02.2012 nach der KH Entlassung getan habe. Es war alles in Ordnung.
Haida
von birgit40 » 22.04.2012, 18:06
an haida !
hast du dann auch arbeitslosengeld bekommen , weil eigentlich stehe ich ja dem arbeitsmarkt ja nicht zur verfügung , da ich mit den 2 ausgängen meinen beruf als köchin leider nicht mehr ausüben kann !! was haben die von der arge zu dir gesagt !!!
liebe grüße birgit
von hmengers » 22.04.2012, 19:38
Hallo,
einfach mal diesen Thread lesen. Da sind diese Fragen eigentlich alle beantwortet.
Herbert
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