von haida » 02.10.2012, 19:21
nach Feststellung kann ich die Vollerente auf Zeit bekommen. Jetzt soll ich "nur" Umdeutung des Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation / Teilhabe am Arbeitsleben in einen Rentenantrag...anhaken. Zwei Möglichkeiten zu Entscheidung, Es ist so toll geschrieben, dass ich keine Ahnung habe, was ich bezeichnen soll. Hat es jemand von euch gehabt?
haida
von Hanna70 » 03.10.2012, 17:12
Hallo haida,
solche Formulare muss man immer vor sich liegen haben und sehen, was da wie gefragt wird. So aus der Ferne ist Deine Frage schwierig zu beantworten.
Evtl. weiß Herbert, wie der Fragebogen aussieht und kann Dir einen Rat geben.
An Deiner Stelle würde ich zur Rentenstelle gehen und mir beim Ausfüllen helfen lassen, bevor Du etwas falsch machst. Dafür sind die auch da!
Ruf da an und lass Dir einen Termin geben und nimm dazu alle Deine Unterlagen mit.
Rosi
von hmengers » 03.10.2012, 20:01
Hallo Haida,
anscheinend war der Antrag bei der DRV wohl auf Drängen der Krankenkasse als Rehaantrag gestellt worden. Dabei hat sich herausgestellt dass Du voll erwerbsgemindert bis.
Einer Umdeutung in Einen Rentenantrag mit voller EM-Rente auf Zeit könntest zu nur widersprechen wenn Dir dadurch gravierende Nachteile entstehen würden (und Du z. B. rehafähig wärst). Ich würde also der Wandlung in einen Rentenantrag zustimmen und da Du wohl auch keine besonders hohe Altersrente zu erwarten hast hättest Du den Vorteil der Besitzstandswahrung dass die Altersrente nicht niedriger sein darf als die EM-Rente vorher.
Herbert
von haida » 04.10.2012, 09:58
Hallo Herbert,
ich war in der REHA gleich nach der 1 OP 2010. Ich beziehe seit 18.4.2012 Arbeitslosengeld I. 23.05.12 habe ich den Rentenantrag gestellt (Empfehlung des Gutachters der AA), mit dem Rentenbeginn ab 01.06.2012. Die Formulierung ist für mich unklar.
1) Ich erkläre mich mit der Umdeutung des Erstantrages auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation/Teilhabe am Arbeitsleben in einen Rentenantrag einverstanden. Die Rente soll folglich am 01.05.2011 beginnen.
2) Ich bin nicht einverstanden mit der Umdeutung meines Erstantrages auf Leistungen......Maßgeblich für den Rentenbeginn soll mein Rentenantrag sein. Die Rente soll folglich am 01.05.2012 beginnen.
Ich bedanke mich für deine Hilfe
haida
von hmengers » 04.10.2012, 10:10
Hallo haida,
wenn Du einen Rentenantrag gestellt hast dann kann (und sollte) auch nichts umgedeutet werden, weil (ich denke mal) die Rente niedriger ist als das ALG. (Meine Ausführungen im letzten Beitrag waren insofern etwas spekulativ).
Du schreibst also: Mit einer Umdeutung eines früheren Antrags auf Rehabilitation bin ich NICHT einverstanden. Das Datum meines Rentenantrags vom 23.05.2012 soll für Beginn und Rentenhöhe zugrundegelegt werden.
Herbert
von haida » 04.10.2012, 11:15
Hallo
ich habe die RV angerufen, die Frau sagte, dass es nur um den Anfang geht. ich soll das datum 01.05.2012 nehmen, dass es nichts mit REHA zu tun hat. OK.
Ich habe immer volljob gehabt, dann soll meine Rente nicht so schlimm sein. Natürlich sind die letzte Jahre vor der Rente sehr wichtig, das kann ich leider, nicht ändern.
haida
von haida » 04.10.2012, 11:20
Danke Herbert,
genauso hat sie mir es gesagt. Ich hätte früher fragen können, hätte ich mir wieder den Stress gespart. Ich bin letzte Zeit sehr unsicher. Meine OP hat auch wieder nicht geklappt, wieder eine Entäuschung.
Haida
von haida » 03.11.2012, 14:51
Hallo,
eine gute Nachricht habe ich doch. Ich habe die volle EMR bis November 2014. Dann habe ich eine Sorge weniger. Ein Stresspunkt weg. Versorgungsamt hat sich doch gemeldet. Ich soll alle Unterlagen den letzten 2 Jahren hinzuschicken. Kein Problem, nur kopieren.....
lg haida
von Levana » 03.11.2012, 15:24
Hallo haida,
schön, dass es mit der Rente geklappt hat
und Du nun eine Sorge weniger hast.
Ich wünsche Dir viel Kraft und Mut
für Deinen weiteren Krankheitsverlauf
Ganz liebe Grüße......Levana
von Hanna70 » 03.11.2012, 15:56
Hallo haida,
wenigstens erst mal eine Sorge weniger!
Rosi
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