von WOODY » 19.02.2017, 17:22
Das Jahr 2017 wird ein Wahljahr.
Die SPD lässt ihren designierten Kanzlerkandidaten Herrn Schulz durch das Land touren, damit er dem Volk erklärt, das die Sozialdemokraten wieder gerechter werden wollen und sind.
Blanker Wählerfang?
Auch ich trug mich mit dem Gedanken, diesem Ruf zu folgen. Allein, weil ich vier Jahre lang gegen das Bundesamt für soziale Dienste klagen musste, um einen adequaten GdB zu bekommen.
Nun, am Mittwoch dem 15.02.2017 wurde der neue Gesetzentwurf zur Rentenreform von unserer Sozialministerin Frau Nahles ( SPD ) duch den Bundestag gebracht und verabschiedet.
Danach bekommen NEUE Erwerbsminderungsrentner ab dem 01.01.2018 eine höhere Rente, als die derzeitigen Bestandsrentner. Wie unsozial und ungerecht!
Ich habe schon mit dem SoVD telefoniert, um zu erfragen, ob man ( oder auch ich als Mitglied ) gegen diese Ungleichheit klagen kann.
UND: Ich habe sachlich argumentiert meine Kritik bei Herrn Oppermann ( SPD ) und Frau Nahles (SPD) auf deren Kontaktmailadressen hinterlassen.
Dies kann ich nur allen bestehenden Erwerbsminderungsrentnern empfehlen.
Gelebte Demokratie heisst auch, seinen Unmut ordentlich argumentiert bei verantwortlichen Politikern zu äussern.
Gruß Woody
von Sabine049 » 19.02.2017, 18:56
Hallo Woody,
...; ich kann deinen Umnut sehr gut nachvollziehen, da ich wie du bereits seit dem Jahr 2000 erwerbsunfähig und infolgedessen "früh"berentet bin, von der sog. EU-Rente allein (ergo keine Erwebsminderungsrente) könnte ich definitiv nicht leben. Als ich berentet wurde, gab es m.W. entweder die volle "EU" oder Berufsunfähigkeitsrente, d.h. wer in seinem eigentlichen Beruf arbeitsunfähig war, konnte mittels Umschulungsmaßnahmen auf einen anderen Beruf umsatteln.
Die Hinzuverdienstgrenze (damals noch DM-Zeit) betrug roundabout 650, - DM bzw. max. 3 Std./die. bzw. 15 Std. wöchentlich bei vollen Erwerbsunfähigkeitsrentenbezug.
Ich finde es auf den ersten Blick ebenfalls ungerecht, dass Bestandsrentner nicht berücksichtigt werden. ABER - vielleicht liegt es daran, dass wir eine - ich zumindest - sog. volle Erwerbsunfähgigkeitsrente beziehen, die letztlich auf die Altersruherente damals hochgerechnet und fiktiv angepasst worden war quasi ich erhalte seitdem die monatliche Rente, die mir ab dem damals 65-zigsten Lebensjahr zustände.
Wenn du ansonsten keinerlei Vermögen o.ä. haben solltest, hast du einen Anspruch u.a. auf die Grundsicherung, oder!? Okay, ich bin nicht mehr in der Materie drin, somit garantiere ich für keine Richtigkeit meiner Angaben.
Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass bei der neuen Rentenreform die Art des Renteneintritts und -bezuges berücksichtigt wurde bzw. heutige Erwerbsminderungsrentner bis dato gegegebenenfalls höhere Sozialbeiträge von ihrem Bruttoverdienst entrichtet haben als unsereins.
Letztlich muss ein "Schnitt gemacht" werden, in dem Sinne zu unterscheiden, ob ein Arbeitnehmer bereits vor 20 Jahren berentet wurde oder erst in naher Zukunft erwerbsunfähig wiird (meine Meinung) - vergleichbare Problematik bei der "West- und Ostberentung"!
Liebe Grüße
Sabine
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