von schmusi » 17.07.2012, 18:25
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich meiner Erwerbsunfähigkeitsrente auf Lebenszeit. Ist es möglich einer freiberuflichen Tätigkeit nach zu gehen oder ein Gewerbe anzumelden, also generell auf selbständiger Basis zu arbeiten ohne die Rente zu verlieren oder gekürzt zu bekommen?
Danke im voraus
Schmusi
von hmengers » 17.07.2012, 19:06
Hallo Schmusi,
um diese Frage zu beantworten müsste man mehr wissen als in deinen (kargen) Profil steht.
Alter, Rente seit wann usw.
Herbert
von Momo2202 » 17.07.2012, 20:52
Hallo Schmusi,
soweit mir bekannt ist, darf man 400 Euro/Monat zu einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente dazu verdienen. Alles was höher ist, oder drüber geht wird angerechnet.....
Lg Anita
von Frank38 » 17.07.2012, 22:42
Hallo Schmusi,
So weit ich es weiss gibts es keine möglichkeit, die hinzu verdienst grenze sind 400 Euro, die sind anrechnungsfrei.
Außerdem muss man vorsichtig sein, wird nach der Gewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, ist die Rente aufgrund einer wesentlichen Änderung in den Verhältnissen zu entziehen.
Der selbständige Versicherte hat jedoch ggf. einen Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Und hier darf man wieder hinzu verdienen, da musst du dich dann mal schlau machen beim Rententräger wie hoch deine Hinzuverdienstgrenze liegt, ohne das gekürzt wird oder weg fällt. Glaube bei 905€ West und 803€ Ost gibts keine kürzungen, bei 1102€ West und 978 Ost sind es schon 50% die gekürzt werden.
lg Frank
von schmusi » 18.07.2012, 09:29
Hallo Frank!
Vielen Dank für deine ausgiebige Antwort,
jetzt weiss ich bescheid,
liebe Grüsse und einen sonnigen Tag
von doro » 18.07.2012, 09:59
Da selber selbstständig: alles was über 400€ ist muss versteuert werden. Ansonsten gibt es ein böses Erwachen.
von hmengers » 18.07.2012, 10:54
Hallo Schmusi,
meine Nachfrage war nicht grundlos. Wenn Du eine "Erwerbsunfähigkeitsrente" bezieht (Beginn vor 2001) darfst Du unselbständig beschäftigt bis zu 400 Euro/Monat hinzuverdienen. Selbständige Beschäftigung ist rentenschädlich. Bei einer "Erwerbsminderungsrente" (seit 2001)ist diese Unterscheidung weggefallen.
Auch die Anrechnungen auf die Rente bei höheren Einkommen unterscheiden sich.
Herbert
von Biggi0001 » 18.07.2012, 17:34
Genau, um Herbert zu unterstützen:
Bei ErwerbsMINDERUNGSRente ist eine selbstständige Tätigkeit weiterhin möglich, allerdings nach wie vor unter der "Schallgrenze" Einkommen 400 Euro UND unter 3 Std./Tag!
Speziell bei den 3 Std schauen die ganz genau hin - wenn du also ein sehr hohes Einkommen hättest, würden die dir u.U. (!) nicht abnehmen, dass du tatsächlich weniger als die 3 Std. täglich arbeitest. Achtung: z.B. 2x6 Std. pro Woche sind auch nicht erlaubt, die 3St. sind das ausschlaggebende dabei.
Gruß, Biggi
von schmusi » 19.07.2012, 16:34
Vielen Dank an Alle für die hilfreichen Antworten!
Alles Gute, schmusi
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