Hallo allerseits,
Jetzt hab ich wirklich mal ein Problem, bei dem hmengers zur Höchstform auflaufen darf.
Meine EU Rente ist befristet bis Ende November. Antrag auf Weiterführung wurde am 3.7.2014 gestellt. Fast zeitgleich wurde die Ende 2013 beantragte Reha bewilligt. Da ich nun Anfang August 2014 für vier Wochen wegen einer Sepsis nach Harnleiterstein und eine Lebermetastase im Krankenhaus war, habe ich der Rentenversicherung Bescheid gegeben, dass der Beginn der Reha sich verschiebt. Mit Datum 30.9.2014 bekam ich dann die Einladung für die Reha, deren Beginn am 15.12.2014 sein soll. Für die Dauer von mindestens drei Wochen, also bis Anfang Januar 2015 darf ich dann in Marburg gastieren.
Ich habe jetzt bei der Rentenversicherung mal nachgefragt, was denn mein Antrag auf Weiterführung der Ente macht. Mir wurde mitgeteilt, dass noch eine abschließende Beurteilung eines Arztes nach Ende der Rehamaßnahme aussteht. Vorher würde keine Entscheidung über den Antrag erfolgen.
Kurz gefasst: Ende November Rente beendet. Reha-Beginn Mitte Dezember. Anfang bis Mitte Januar Entscheidung, ob die Rente rückwirkend gewährt wird. In der Zwischenzeit erhalte ich keine Leistungen.
Mir wurde nur lapidar mitgeteilt, ich könnte ja Grundsicherung beantragen. Diese würde dann, wenn die Rente weiter gezahlt würde, wieder ausgeglichen.
Meine Frage jetzt dazu: geht das? Darf die Rentenversicherung eine Reha verlangen, aber für den Zeitraum keine Leistung erbringen?
Für eure Ratschläge wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße aus Frankfurt
von Erik » 05.11.2014, 11:25
Hallo Jörg
Ich habe die schon eine PN dazu geschickt. Nimm die Hilfe vom VDK in Anspruch, die ziehen dich sonst übern Tisch. Da sollte es noch andere Möglichkeiten geben...........
Viele Grüße
Erik
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