von Biggi0001 » 14.02.2012, 18:29
So lange, bis man davon ausgehen kann oder muss, dass keine weitere Verbesserung des Zustandes mehr kommen wird.
So lang noch Verbesserungschancen bestehen wird die EU-Rente nur befristet gezahlt.
Gruß, Biggi
von Peter51 » 14.02.2012, 18:40
Hallo Teufel,
ich gehe davon aus, dass "Deine" gemeinte EU Rente auf/für einen bestimmten Zeitraum bewilligt wurde?
Die "Umwandlung eine "Zeitrente" (Eu) bis zur regulären Altersrente erfolgt natürlich "automatisch" sofern die gesundheitlichen Voraussetzung zur Aufhebung einer zeitlichen Begrenzung gegeben ist (früher war bei zweifacher "Verlängerung" einer EU Rente die Aufhebung "geregelt".
MfG Peter
von hmengers » 14.02.2012, 19:40
Hallo,
ganz konkret die Gesetzeslage:
SGB VI, § 102.2 (Auszug)
Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Herbert
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 9 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe