von Biggi0001 » 14.02.2012, 18:29
So lange, bis man davon ausgehen kann oder muss, dass keine weitere Verbesserung des Zustandes mehr kommen wird.
So lang noch Verbesserungschancen bestehen wird die EU-Rente nur befristet gezahlt.
Gruß, Biggi
von Peter51 » 14.02.2012, 18:40
Hallo Teufel,
ich gehe davon aus, dass "Deine" gemeinte EU Rente auf/für einen bestimmten Zeitraum bewilligt wurde?
Die "Umwandlung eine "Zeitrente" (Eu) bis zur regulären Altersrente erfolgt natürlich "automatisch" sofern die gesundheitlichen Voraussetzung zur Aufhebung einer zeitlichen Begrenzung gegeben ist (früher war bei zweifacher "Verlängerung" einer EU Rente die Aufhebung "geregelt".
MfG Peter
von hmengers » 14.02.2012, 19:40
Hallo,
ganz konkret die Gesetzeslage:
SGB VI, § 102.2 (Auszug)
Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen.
Herbert
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