von flower » 12.09.2014, 21:25
Ich hatte Hilfe von der krankenkasse und ohne Probleme Erwerbsunfähigkeits Rentebekommen. Die Hilfe war gut und ich danach ohne Fragen. Der Arzt also Gutachter fragte sogar ob mir 1 Jahr reicht oder gleich länger.
von Merlina » 12.09.2014, 21:38
Danke flower, das ist ermutigend! Bei Deiner Gechichte wäre eine andere Reaktion auch unverständlich gewesen!
LG, Merlina
von charla » 21.09.2014, 15:38
Hallo!
Ich habe auf Anraten aller Ärzte, nicht der KK, meine EU-Rente mit 57 J. beantragt.
Und ich bin zur Beratungsstelle der Rentenversicherung gegangen, weil mein Mann
bei seinem regulären Rentenantrag schon Probleme mit dem Versicherten-"Ältesten"
vor Ort hatte.
Die Dame hat meine Unterlagen gecheckt - waren vollständig - mich beraten und
anschließend auf meinen Wunsch den Antrag gestellt.
Nach vier Wochen hatte ich meinen Bescheid, ärztliche Befunde waren eingeholt
und ich hatte eine EU-Rente auf 2 1/2 Jahre befristet - jetzt um 2 Jahre verlängert.
Bin mit der DRV sehr zufrieden.
Viele Grüsse
charla
von Merlina » 23.09.2014, 20:01
Hallo Charla,
Danke für Deine Antwort, das ging ja extrem schnell mit Deiner Bewilligung!
Meine Ärzte haben natürlich auch die Rente empfohlen. Sonst würde ich ja jetzt auch schon wieder arbeiten. Es geht aber nicht. Die KK hat mich dezent geschubst, sie wollen mich natürlich so früh wie möglich aussteuern.
Magst Du kurz berichten, welche Probleme der Versicherungsälteste gemacht hat, ggfs. per PN?
Danke und LG, Merlina
von jupiter9999 » 25.09.2014, 19:10
Hallo Merlina,
Wenn du die letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in einen versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis warst hast du ab Aussteuerung Gesetzlichen Anspruch auf AlG1 nach Paragraph 145 Nahtlosigkeitsregelung!
Ab diesem Tag musst du innerhalb 4 Wochen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Reha stellen. Also hast du noch Zeit wenn Du willst. Du hast Anspruch auf AlG1 auch wenn du noch in einem Arbeitsverhältnis stehst, niemals selbst kuendigen!!
Ich selbst bin Mitglied im VdK geworden, die koennen deinen Antrag auch stellen und wenn der Antrag abgelehnt wird machen sie auch den Widerspruch. Kostet 60 Euro jaehrlich.
Ich z.B. hab ein Ileostoma, bin links erblindet,, rechts Gesichtsfeldausfall, Depressionen und eine Angsterkrankung und die Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt!
Jetzt bin ich mit Hilfe des VdK im Widerspruchsgerfahren.
Gruss jupiter
von Merlina » 28.09.2014, 23:24
Hallo Jupiter,
dann wünsche ich Dir viel Glück für Dein Verfahren.
Ich hoffe, dass es bei mir nicht so weit kommt.
LG, Merlina
von Babetwo » 04.10.2014, 21:29
Hallo Merlina,
Ich würde dir auch raten bevor du die EU Rente beantragst ALG 1 zu beantragen wie Jupiter auch schon geschrieben hat.
Nach den 78 Wochen Krankengeld und der Aussteuerung der KK habe ich ALG 1 nach dem Nahtlosigkeitsparagrrafen beantragt ... Danach habe ich dann die EU Rente beantragt... Aber ich habe die Erfahrung gemacht dass alles was ich in Berlin beantragt habe, mindestens 1 Jahr Bearbeitungszeit kostet....
Man muss auch aufpassen, denn als mir die EU Rente bewilligt wurde, habe ich eine Nachzahlung bekommen, da die Bearbeitung wie schon erwähnt fast ein Jahr lang gedauert hat. Wenn ich in der ALG Zeit beantragt hätte oder im krankengeldstand, würde sich die kk oder das Arbeitsamt die Gelder von der Nachzahlung wiederholen... Da ich aber erst im Nachhinein den Antrag gestellt hatte, ohne jegliches Einkommen, konnte ich die Nachzahlung behalten...
Auch wie Jupiter würde ich dir den VDK ans Herz legen... Gerade wenn man krank ist, hat man doch keine kraft Formulare auszufüllen oder Paragrafen zu studieren etc... Die übernehmen das für einen .. Ich bin bis jetzt immer gut mit denen gefahren....
Alles Gute
Lg Babetwo
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste
Die Inhalte von www.stoma-forum.de sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt.
Soweit die Inhalte medizinische Informationen, Hinweise und Empfehlungen enthalten, sind diese zur Unterstützung, aber in keinem Fall als Ersatz für eine persönliche Beratung durch eine qualifizierte medizinische Pflegekraft (z.B. Stomatherapeutin) oder für eine Untersuchung oder Diagnose durch einen approbierten Arzt bestimmt.
Wenn Du uns unterstützen möchtest, freuen wir uns
über eine Spende (deren Höhe in eigenem Ermessen
liegt) zugunsten unseres gemeinnützigen Selbsthilfe-
vereins Stoma-Welt e.V.
Spendenkonto
Empfänger:
Selbsthilfe Stoma-Welt e.V.
IBAN.: DE09 5605 0180 0017 0474 16
BIC: MALADE51KRE
Institut: Sparkasse Rhein-Nahe